Nach Anmeldung eines StaffBulls zur persönliche Vorstellung?!

Zum Abschluß:
Die letzten beiden Ambull x (vermutlich) AmStaff-Mix-Welpen, die im zarten Alter von 12 Wochen nach BW gegangen sind, mußten laut Anweisung von den jeweils zuständigen Behörden (mit denen man vorab !!! über die Problematik des unbekannten Vaters und der evtl. Einstufung als Listenhund gesprochen hat) mit 6 Monaten den 1. Wesenstest ablegen und mit 12 Monaten eine phänotypische Begutachtung durch den Amtsvet. unterlaufen, die dann bestimmte, ob Listenhund oder nicht.
Aber es hat sich keiner einen Zacken aus der Krone gebrochen, vorab die Situation zu klären und mögliche Wege der korrekten Abwicklung zu kommunizieren.
Was hierbei geisteskranker Schwachsinn sein soll muß man nicht verstehen.

Das Thema ist hier an dieser Stelle für mich beendet, da kein weiterer Diskussionsbedarf von meiner Seite aus besteht.
 
  • 24. April 2024
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Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Du bist schon witzig, wie Du ständig am Thema vorbei redest (argumentieren kann man das ja nicht nennen). Anderes BL, andere Ausgangslage und die Vermutung (wie auch immer die zustande kam), dass AST mit drin ist - womit wir dann beim Thema "Vorsatz" bzw. "Fahrlässigkeit" wären. Den Zusammenhang zu einem Fall, wo die einzige Vermutung (durch die Angaben der Verkäufer) besagt, dass es eben kein Listenhund ist, siehst vermutlich auch nur Du. Und den Sinn, WT und Rassegutachten zu bezahlen, wenn keine Veranlassung seitens der öffentlichen Stellen vorliegt, siehst vermutlich auch nur Du.
 
:unsicher:ich selber lasse meine welpen, wenn es nicht eindeutig ist, auch von unserem Vet amt begutachten und mir eine stellungnahme geben, OBWOHL listis UNTER 6 monaten nicht meldepflichtig sind.. sie mutieren aber über nacht zu einem kampfhund, nämlich dann, wenn sie 6 monate alt sind. also nehme ich den sicheren weg.. landet der hund vermittlungstechnisch nämlich in einem besch... landkreis, wird die haltung nicht genehmigt und die stelle hat ein problem ( auch schon gehabt ) so habe ich die möglichkeit, den hund legal zu halten und gehe jedem ärger aus dem weg. man darf auch nicht vergessen, dass wir oftmals auf das goodwill der ämter angewiesen sind und sie doch so manches mal ein auge zudrücken, wenn die halter völlig okay sind.

RLP ist nochmal ein anderes pflaster... es gibt so gut wie keine Sachbearbeiter, die OHNE die zustimmung der ADD eine genehmigung erteilen.. das kann wirklich nur jemand beurteilen, der einmal in dieser mühle drin gesteckt hat.. und kuhn ist gnadenlos, wenn es um die beschlagnahmung geht..

unsere guiness hat als welpe schon vom vetamt ein gutachten als labbi mischling bekommen, also ist doch alles i.o. und ich kann den deckel zumachen.. wird sie irgendwann evtl. angehalten, kann sie es rausziehen und alles ist im grünen bereich. sollte sie sich als pit rausstellen, gibt es eine neue begutachtung, einen WT und auch dann ist alles okay.. MIT absegnung des amtes.. die besitzerin kann sich völlig frei in BaWü bewegen und braucht auch eine kontrolle in stuttgart nicht fürchten.. :D

nicht ander würde ich es dort machen, abgesehen davon, dass ich auch ansätze eines listis sehe, aber wie gesagt, bilder können täuschen. ;)
 
Dann zählst du auch zu den strohdummen und geistig minderbemittelten Schwachmaten - willkommen im Club :D
Aber ich denke, damit können wir beide gut leben :p
 
Dann zählst du auch zu den strohdummen und geistig minderbemittelten Schwachmaten - willkommen im Club :D
Aber ich denke, damit können wir beide gut leben :p

nun ja, ich sehe es mehr als " wehret den anfängen " und kann ruhig schlafen.. :D
 
Um vielleicht noch was Sachliches aus Sachsen beizutragen (nachdem ja die TS-Fraktion lieber über ihre tollen Erfolge in RLP und BaWü palavert).

Aus "Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde - VwV GefHunde", zuletzt geändert 2008 (also bei Bedarf Aktualität prüfen:(
Der Halter trägt keine „Beweislast“ für die Herkunft des Hundes. Trägt er nicht selbst
die Reinrassigkeit vor, obliegt es letztlich der Behörde, sich davon zu überzeugen,
dass der betreffende Hund reinrassig ist beziehungsweise einer Kreuzung zwischen
reinrassigen Hundegruppen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 DVOGefHundG
angehört. Im Einzelnen bedeutet dies:
Kann der Halter keinen Züchternachweis oder andere Dokumente vorlegen, die die
Zuordnung des Hundes zu einer bestimmten Rasse beziehungsweise Gruppe
ermöglichen, und besitzt der Hund keine Tätowierungsnummer, kann die
Kreispolizeibehörde sich unter Berücksichtigung der typischen Wesens- und
Körpermerkmale einer der Rassen beziehungsweise Gruppen sowie anderweitiger
Anhaltspunkte für die Reinrassigkeit (zum Beispiel frühere Angaben des Halters;
Aussage von Zeugen, vergleiche § 26 Abs. 1 Nr. 2 SächsVwVfG ) eine eigene
Überzeugung über die Rassezugehörigkeit bilden. Dabei ist auf das äußere
Erscheinungsbild des zu beurteilenden Hundes abzustellen. Soweit erforderlich, kann
die Behörde die Zuordnung zu einer bestimmten Rasse durch sachverständige Stellen
vornehmen lassen.
Ist danach die Herkunft des Tieres nicht bestimmbar, so muss davon ausgegangen
werden, dass es sich bei dem Hund um einen Mischling handelt. Bei einem
Mischling ist mindestens ein Elterntier kein Hund im Sinne von § 1 Abs. 1
DVOGefHundG . Die Gefährlichkeitsvermutung scheidet für diesen Hund dann aus.
Eine Rassenbestimmung mittels genetischer Verfahren ist zurzeit nicht möglich.

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet es, vor einer Entscheidung über
die Einziehung nach § 28 SächsPolG und damit über den endgültigen
anderweitigen Verbleib des Hundes zu prüfen, ob der Halter für die Zukunft
eine Erlaubnis, gegebenenfalls mit Auflagen, erhalten kann. Insbesondere
kann im Einzelfall die Zuverlässigkeit gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 4 GefHundG
bejaht werden, auch wenn der Halter sich aufgrund der bisherigen Haltung
ohne die erforderliche Erlaubnis strafbar gemacht hat, sofern kein
wiederholter Verstoß gegen die §§ 3 bis 7 des GefHundG vorliegt.



Natürlich ist das in der REALITÄT gaaaaaaanz anders, da musst Du Deals aushandeln... und außerdem ist der Hund DIREKT WEG!! Also Obacht! ;)
 
oooh, hier is aber heiße luft...
in einem geb ich aber den käptn recht...
die beweislast trägt die behörde... is bei uns auch so...

allerdings kann die behörde ein rassegutachten verlangen und da könnte es sein, dass der halter sich an den kosten beteiligen muss,... wenn nicht gar ganz trägt...

also ich bin auch zum amt hin...
"hallo, möchte meinen hund anmelden.. ich weiß nicht was drinne is, aber ein staff is garantiert drinne.. tierheim sagt mischling" ... "alles klar, frau f., dann also staff-mix"
fertig - aus die maus!

ich hab mein nötiges getan, wenn die gemeinde jetz wieder denkt, sie müsse da einen reinrassigen staff reininterpretieren, dann sollen sie auf mich zu kommen...

und auch was die sicherstellung eines hundes angeht.. da hat sie behörde einen spielraum d.h. sie kann, muss aber nicht... aber das kommt dann eben auf die jeweiligen behörden an.. kann mir vorstellen, dass einige das sehr eng sehen.. und eh man sich versieht, kann es schonmal passieren, dass der hund weg ist.. ob das dann ne frage des verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist, den der käptn da anspricht, das ist eine frage, die man dann vor gericht austragen kann... (is ziemlich kompliziert... wen jmd interesse hat, dann breit ich das mal aus juristischer sich näher aus - aber ich denk, das will sich niemand antun.. außerdem kommt es da auch auf die verschiedenen landesverordnungen an)
 
die beweislast trägt die behörde... is bei uns auch so...

allerdings kann die behörde ein rassegutachten verlangen und da könnte es sein, dass der halter sich an den kosten beteiligen muss,... wenn nicht gar ganz trägt...
Das ist abhängig vom Bundesland. WENN dem Halter Kosten auferlegt werden, bedarf es dazu auch einer Rechtsgrundlage.


und auch was die sicherstellung eines hundes angeht.. da hat sie behörde einen spielraum d.h. sie kann, muss aber nicht... aber das kommt dann eben auf die jeweiligen behörden an.. kann mir vorstellen, dass einige das sehr eng sehen.. und eh man sich versieht, kann es schonmal passieren, dass der hund weg ist.. ob das dann ne frage des verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist, den der käptn da anspricht, das ist eine frage, die man dann vor gericht austragen kann... (is ziemlich kompliziert... wen jmd interesse hat, dann breit ich das mal aus juristischer sich näher aus - aber ich denk, das will sich niemand antun.. außerdem kommt es da auch auf die verschiedenen landesverordnungen an)
Den Schreibern hier ist doch nicht mal der Unterschied zwischen Sicherstellung und Einziehung klar. Grundsätzlich ist es nicht nur Sache der Behörde, sondern auch der Landesgesetze. Es macht ja schon einen Unterschied, ob illegale Haltung eine Straftat oder eine OWi ist. Weiterhin sind Sicherstellung und Einziehung inkl. Voraussetzungen meist in den Landespolizeigesetzen o.ä. geregelt.
 
Hmmm... ich hab damals bei Emma gesagt, das ich nicht wüsste was in ihr steckt (weiß ich ja auch nicht) und das ich den Hund aus dem Tierschutz habe. Und ob ich später ein Rassegutachten machen müsse.

Das wurde von meinem OA verneint. Ich denke es kommt auf das Bundesland aber auch das entsprechende OA an wie das gehandhabt wird.

Ich pers. würde in einen "brenzligen" Bundesland freiwillig ein Gutachten erstellen lassen. Und wenn hier jemand etwas sagt, dann mache ich eins und gut ist es.
 
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Servus :-), Ich hoffe dies ist die richtige Kategorie für dieses Thema. Unser kleiner Tank wird bald zur Hundeführerschein Prüfung antreten. Für die Anmeldung haben wir die Liste mit der PrüferInnen Gruppe für den 1-9, 21.Bezirk und Niederösterreich erhalten. Da wollte ich mich doch gleich...
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Wenn man bedenkt,dass man von Amtsbediensteten gesagt bekommt es gäbe keine Rasseliste mehr ist das noch viel schlimmer.
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