Soweit ich weiß, muss man sich an die im jeweiligen BL geltenden Bestimmungen halten. In Nds. z.B. müsste man, sofern der Hund keine Einstufung aufgrund eines Vorfalls hat, dann weder MK noch kurze Leine benutzen.
Lies doch einfach in der jeweiligen Landeshundeverordnung nach - da steht auch, ob man den Besuch mit Listi an offizieller Stelle "anmelden" muss bzw. ab welcher Aufenthaltsdauer.