München: Labradormischling entstellt Mädchen

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  • 28. März 2024
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Hi Paula... ... hast du hier schon mal geguckt?
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Geht gar nicht! Warum wird hier nicht durchgegriffen?! Der Hund war bereits mehrfach auffällig, der Besitzer bereits vermahnt! Es ist nicht zu fassen! :sauer:

Gute Besserung dem kleinen Mädchen. Hoffentlich sind die Verletzungen doch nicht so schlimm, das sie für immer entstellt ist ...
 
Es wird doch durchgegriffen,der Hund darf nur noch mit Maulkorb unterwegs sein,sonst wird er eingezogen.Außerdem war es ein Labradormischling...;)
Die Mutter hat rumgequatscht und nicht auf ihr 2 jähriges Kind aufgepasst.Es ist zum Hund hingelaufen ,die Halterin sagte ,nicht anfassen,Kind hat nicht gehört, und dann ist es passiert.
Verstehe aber die Halterin auch nicht,wieso sie sich in der Nähe von Kindern aufhält,wenn ihr Hund schon mal auffällig war. :rolleyes:
 
"Bereits im Februar 2011 hat der Hund ein Kind gebissen. Die Besitzerin wurde vom Kreisverwaltungsreferat mündlich belehrt, durfte ihren Hund aber behalten. "
und das ist das ganze an der Geschichte, bei dem ich echt k*tzen könnte!
Abgesehen von der Halterin, die es scheinbar nen Dreck kümmert, was sie da am Ende der leine hat...

Sorry, aber ein Hund, der Kindern gegenüber Aggressionen zeigt und sogar beisst, braucht nen Maulkorb und Leinenzwang, denn wie man sieht, sind manche Besitzer zu blöd um selbst auf die Idee zu kommen andere vor ihrem Tier zu schützen, ich hoffe, der damalige Fallbearbeiter ist jetzt stolz auf sich...:sauer:

Ich hab ja selbst einen Fall in der Familie, mit einem Hund, der mehrfach Kinder angefallen und gebissen hat, der Hund läuft immer noch frei und ohne MK... und das obwohl er auch schon angezeigt wurde...
 
Zu einem zweijährigen Kind sagen, geh weg von dem Hund, selbst aber mit diesem Hund, der schon einmal ein Kind gebissen hat, seelenruhig stehen bleiben, kann ja auch nicht die richtige Reaktion sein! Die gute Frau ist anscheinend wirklich ein wenig überfordert, ihren Hund am Beißen von Kindern zu hindern.
 
die Halterin sagte ,nicht anfassen,Kind hat nicht gehört

Steht das im Artikel?:verwirrt:

Und selbst wenn, wenn sich ein Kleinkind meinem gefährlichen Hund nähert, belasse ich es doch nicht bei dem schlichten Hinweis:rolleyes:

Und dieses "die Mutter hat nicht aufgepasst" geht mir auch auf den nicht vorhandenen... muss eine Mutter denn damit rechnen, dass sich Hunde, die ihr Kind bei der geringsten Berührung beissen, auf der Straße aufhalten?
Ich sehe da eher Hundehalter in der Pflicht ihr Tier zu sichern...
 
Das ist sowas von fahrlässig seitens der HH, daß einem die Worte fehlen.

Das arme Kind!
 
die Halterin sagte ,nicht anfassen,Kind hat nicht gehört

Steht das im Artikel?:verwirrt:

Und selbst wenn, wenn sich ein Kleinkind meinem gefährlichen Hund nähert, belasse ich es doch nicht bei dem schlichten Hinweis:rolleyes:

Und dieses "die Mutter hat nicht aufgepasst" geht mir auch auf den nicht vorhandenen... muss eine Mutter denn damit rechnen, dass sich Hunde, die ihr Kind bei der geringsten Berührung beissen, auf der Straße aufhalten?
Ich sehe da eher Hundehalter in der Pflicht ihr Tier zu sichern...

Das steht auf Seite 2 des Artikels.
Zweijährige Kinder sollte man schon im Auge behalten,nicht nur wegen Hunden...

Selbstverständlich trägt die Schuld die HH aber trotzdem darf etwas differenziert werden.
 
Das arme Kind!
Ich hoffe,die Lütte bleibt nicht zu sehr entstellt!

Das KVR bedauert die Hundeattacke. Die Behörde rechtfertigt ihr Vorgehen damit, dass man "an ein gewisses Stufenprinzip" gebunden sei. Nach dem ersten Vorfall 2011 habe sich die Halterin einsichtig gezeigt. Deshalb habe man von Auflagen abgesehen. Jetzt allerdings genüge es, wenn der Hund einmal ohne Maulkorb angetroffen werde und die Behörde davon Kenntnis erhalte - "dann nehmen wir ihn ihr weg".
Quelle:

Supi......
Und was,wenn der Hund bei diesem einen Mal ohne Maulkorb wieder ein Kind beisst?
Warum müssen einige HH ihre Hunde,die Probleme mit Menschen,Situationen,wie auch immer,eigentlich überall mit hinschleppen?
Ich könnte spucken bei sowas!

@nasowas:Hast Du Kinder?
Natürlich sollte man zweijährige Kinder beaufsichtigen,aber die Racker sind mitunter so schnell,so schnell kann man gar nicht denken......
 
Das steht auf Seite 2 des Artikels.
Zweijährige Kinder sollte man schon im Auge behalten,nicht nur wegen Hunden...

Selbstverständlich trägt die Schuld die HH aber trotzdem darf etwas differenziert werden.

Ne, da gibts nicht viel zu differenzieren.
Man kann von einer Mutter nicht erwarten, dass sie ihr Kind 24/7 in einem 1 meter Radius um sich behält und 60/24/7 im Auge hat.
Guck dir mal die Örtlichkeit an, da drohte dem Kind keine Gefahr von Autos etc. da darf die Mutter doch dann auch mal ihr Kind für ein paar Sekunden nicht im Auge haben



Schön, dass die Halterin sich einsichtig gezeigt hat, hilft nur leider dem Mädchen nicht... ich versteh es nicht... gerade wenn es um Kinder geht, verstehe ich solche Nachlässigkeiten nicht...
 
Was allerdings die Forderung nach einer generelle Leinenpflicht da soll verstehe ich nicht.
Geht ein Kind zu einem Hund, der es nicht mit Kindern hat wird er trotzdem zuschnappen/beißen.
Vielleicht sogar noch eher, wenn er sich eingeengt fühlt!
 
darf ihren Hund nur noch mit Maulkorb ausführen und sich nicht näher als drei Meter Kindern unter 14 Jahren nähern.

Wie Weltfremd ist das denn? Wenn man in der Stadt wohnt, ist das doch kaum umsetzbar.

Wenn die Halterin anscheinend ihren Hund nicht im Griff hat, dann gehört er ihr weggenommen.

Hier geht es nicht um einen Vorfall, wo sich zwei Hunde berangelt haben, sondern das Kind ist so verletzt, dass es seid Wochen im Krankenhaus liegt und womöglich bleibende Schäden haben wird.

Wäre der Hund ein Soka, wäre er längst eingezogen, wenn nicht gar eingeschläfert worden. - wobei ich das jetzt nicht für angebracht halte, aber die Halterin für unfähig halte
 
Wenns ein SoKa wäre dann wäre er schon nach dem ersten Vorfall eingeschläfert worden. :unsicher:
 
Das ist sowas von fahrlässig seitens der HH, daß einem die Worte fehlen.

Das arme Kind!

Ja stiimmt sicher - das Verhalten der Mutter ist aber mindestens ebenso leichtsinnig bis fahrlässig. Ein Kind mit 2 Jahren sollte Sie im näheren Blick und Zugreifbereich haben.
Das Kind kann nichts dafür und hat die Schmerzen
 
Das ist sowas von fahrlässig seitens der HH, daß einem die Worte fehlen.

Das arme Kind!

Ja stiimmt sicher - das Verhalten der Mutter ist aber mindestens ebenso leichtsinnig bis fahrlässig. Ein Kind mit 2 Jahren sollte Sie im näheren Blick und Zugreifbereich haben.
Das Kind kann nichts dafür und hat die Schmerzen

Hast du dir die Örtlichkeit angeguckt?
Ich habe einen Link gepostet...
du kannst doch nicht ernsthaft verlangen, dass eine Mutter auf so einem Platz nicht einmal 5 meter von ihrem Kind entfernt sein darf... dem Kind drohte dort keine Gefahr vor Autos etc.

In was für einer Welt leben wir, dass eine Mutter scheinbar 60/24/7 ihr Kind im Auge haben muss, damit sie nicht schuld ist, wenn ein Hund einer bekloppten Halterin ihr Kind anfällt und zerfleischt (und ja, bei der Beschreibung passt zerfleischt ganz gut:unsicher:)

Bei solchen Sprüchen verstehe ich den Wunsch nach allgemeinem Hundehaltungsverbot oder dem verbot von Hunden in der Öffentlichkeit, wenn man Eltern Vorwürfe macht, weil sie ihr Kind in einer sicheren Umgebung mal 5 meter weit weg laufen lassen...
 
So einseitig kann man das meiner Ansicht nach nicht sehen. Was 2011 passiert ist, können wir nicht beurteilen und daraus sicher schließen, dass die Halterin davon ausgehen musste, dass ihr Hund an der Leine eine Gefahr darstellt. Vielleicht war die Maßnahme aus dem Fall in 2011, dass sie den Hund nur noch angeleint führt.

Zum Vorfall muss man sagen, dass bekanntlich ein einziger, kräftiger Schnapper in Richtung Kleinkindergesicht ausreicht, damit schwere Wunden entstehen. Aus diesem Grund sollten Kinder auch nicht in die Nähe von fremden Hunden kommen! Vor allen Dingen sollten sie nicht unkontrolliert zusammen kommen!

Es lässt sich echt darüber streiten, ob es verantwortlich ist, ein zweijähriges Kind unbeaufsichtigt an einem öffentlichen Platz herumlaufen zu lassen und zwar so, dass man es für einen relativ langen Zeitraum aus dem Blickfeld hat. Genauso lässt sich darüber streiten, ob eine Halterin nur dann mit ihrem Hund auf öffentlichen Plätzen unterwegs sein darf, wenn dieser ein Kleinkind nicht beißt, dass auf ihn "losgeht".

Wir sprechen hier nicht von einem Hund, der beim Vorbeigehen ein Kind gebissen hat, oder zu einem Kind ging, um es zu beissen, sondern hier hat ein Hund gebissen, der sich anscheinend (berechtigt, oder unberechtigt) von dem Kind bedrängt sah, weil dieses zu ihm ging.

In dem Zusammenhang frage ich mich auch, wieviele Hundehalter sicher sagen können, dass ihr Hund in der selben Situation nicht ähnlich gehandelt hätte. Gerade bei so kleinen Kindern, die noch sehr wackelig auf den Beinen sind, besonders zappelig sind und "merkwürdige" Bewegungen machen, ist die Gefahr doch sehr groß, dass sich ein fremder Hund bedroht fühlt, oder das Verhalten falsch deutet.

Warum sagt man allgemein, dass Kinder (auch Erwachsene) nicht ungefragt fremde Hunde anfassen oder streicheln dürfen? Es scheint wohl eine zu erwartende Gefahr zu sein, wenn man ungefragt Hunde streichelt.

Was würde man sagen, wenn das Opfer kein Kleinkind, sondern ein Erwachsener wäre, der sich ungefragt zu einem fremden Hund beugen würde?

Dass die Frau den Hund nicht unter Kontrolle hat, wird hier einfach mal so behauptet und damit erklärt, dass es früher schon einmal einen Vorfall mit Kindern gab. Was allerdings tatsächlich beim ersten Vorfall passiert ist und ob die Halterin da Schuld hatte, bleibt ungeklärt.

Ich bin ganz klar der Meinung, dass man als Halter eine besondere Verantwortung trägt, wenn der Hund dazu neigt, aggressives Verhalten zu zeigen, wenn sich ihm Erwachsene oder Kinder nähern. Natürlich hat man alles dafür zutun, dass Vorfälle verhindert werden und das schließt natürlich auch das Fehlverhalten anderer Menschen ein.

Allerdings halte ich es für sehr problematisch, eine Halterin mit ihrem Hund pauschal zu verurteilen, weil der Hund in einer bedrängten Situation ein Kind gebissen hat und es zu dieser Situation nurvdeshalb kommen konnte, weil die Mutter ihr Kind nicht daran hinderte, zu dem fremden Hund zu gehen.

Ich mache der Mutter keinen Vorwurf, aber wo endet das alles, wenn wir von Hunden erwarten, dass sie sich von fremden Kindern streicheln lassen, kuscheln lassen oder sonst etwas gefallen lassen. Wenn das der Standart eines guten Hundes sein soll, dann müsste ja jeder seinem Hund sofort einen Maulkorb verpassen, dessen Hund sich nicht in jeder Situation von fremden Menschen streicheln und kuscheln lässt.

Die Mutter des Kindes frei von jeder Verantwortung zu nehmen, halte ich daher auch für falsch, denn dass sich Kinder fremden Hunden nicht bedenkenlos nähern dürfen, weil sie sonst von dem (unvernünftigen, unberechenbaren, fehlgeleiteten ...) Tier gebissen werden könnten, ist jedem Erwachsenen bekannt. Somit ist es auch Aufgabe der Mutter dafür zu sorgen, dass das Kind nicht zu einem fremden Hund hinrennt, weil genau das passieren kann, was man erwartet.
 
Das ist sowas von fahrlässig seitens der HH, daß einem die Worte fehlen.

Das arme Kind!

Ja stiimmt sicher - das Verhalten der Mutter ist aber mindestens ebenso leichtsinnig bis fahrlässig. Ein Kind mit 2 Jahren sollte Sie im näheren Blick und Zugreifbereich haben.
Das Kind kann nichts dafür und hat die Schmerzen

Scotty, natürlich muss eine Mutter auf ihr Kleinkind aufpassen, aus allen möglichen Gründen. Gerade auf einem Fest, wo viele Menschen sind.

Aber trotzdem muss eine Mutter nicht damit rechnen müssen, daß sich dort eine Hundehalterin mit einem bereits aktenkundigen Hund aufhält, der kleine Kinder so schwer verletzt.

Die HH hatte auf diesem Fest mit DIESEM Hund nichts zu suchen und hat sich absolut fahrlässig verhalten.
 
Wenn eine Mutter mit Kleinkind auf ein Fest geht, auf dem auch Hundehalter anwesend sind, hat sie besonders darauf zu achten, dass ihr Kind nicht zu einem fremden Hund rennt, weil das einen potentielle Gefahr bedeutet, auch wenn sie davon ausgehen will, dass nur freundliche Hunde anwesend sind.

Sie kann unmöglich glauben, dass nur Hunde anwesend sind, die sich von einem Kleinkind anfassen lassen.

Wenn das so selbstverständlich ist, dass ein Hund sich von fremden Kindern anfassen, streicheln, umarmen oder sonst etwas gefallen lässt, haben wir in dem absurden Anspruchsdenken gegenüber Hundeverhalten eine neue Stufe erreicht.

Wenn das Opfer ein Erwachsener wäre, würde jeder hier im Forum erklären, dass man selber Schuld hat, wenn man sich ungefragt einem Hund auf diese Weise nähert.
 
Procten,

hätte ich einen Hund, der bereits in diesem Zusammenhang auffällig geworden war, dann würde ich den Teufel tun und mit diesem Hund auf ein Volksfest gehen.

Würde ich es aber dennoch tun und ich sähe, daß ein 2jähriges Kind auf den Hund zurennt, dann schreie ich dem Kleinkind nicht zu "nicht anfassen", sondern schnappe mir den Hund und sehe zu, daß ich den Abstand zu dem Kind in sekundenschnelle auf mindestens 100m bringe.

Allein die Tatsache, daß die Frau diese Warnung gegenüber dem Zwerg ausrief, zeigt doch, daß sie genau wußte, wie ihr Hund evtl. reagieren KÖNNTE.

Das ist fahrlässig und dabei bleibe ich.

Wenn sie mit DEM Hund unbedingt auf ein Volksfest gehen möchte, soll sie ihm einen Beißkorb umlegen, dann erübrigt es sich nämlich, ein Kleinkind mit Worten zu warnen.
Und selbst mit Maulkorb hätte ich es soweit nie kommen lassen.
 
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