Mülheim: Polizei erschießt Kangal

JoeDu

10 Jahre Mitglied
Mülheim. In Mülheim hat ein freilaufender Kangal erst einen Yorkshire-Terrier getötet und dann ein Kind verfolgt. Die Polizei musste den Hund erschießen.


 
  • 20. April 2024
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Hi JoeDu ... hast du hier schon mal geguckt?
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Offensichtlich habe sie ja diesmal wenigsten nicht gleich in die Menge geballert , ist schon schlimm , dass man das überhaupt lobend erwähnen muß.
Ansonsten: the same procedure : heute ein Yorkshire Terrier - morgen ein Kind.

Es wird einfach nicht differenziert.

Wenn dasGelände abgesperrt war , dasKind in Sicherheit gewähnt (so das man schießen kann , weil es sicher es nicht nochmal zurück kommt ), hätte man es vielleicht nochmal anders probieren können , respektive eventuell den Hintern aus dem Fahrzeug tun , um das Kind mal in Empfang zu nehmen und es nicht sich selbst zu überlassen.


LG Barbara
 
OT: Da fällt mir übrigens ein, dass es momentan so aussieht als ob Hanebuth 40.000 € Schadensersatz bekommt, für den SEK- Einsatz damals bei dem sein Kangal erschossen wurde. :smoke:
 
Das finde ich aber jetzt ein bisschen sehr viel Geld!!

Das könnte ja manch einen dazu verleiten , auf diese Weise Geld zu "verdienen" . - mal so um die Ecke gedacht..


LG Barbara
 
Naja, das Geld gibts natürlich nicht "nur" für den Hund. ;)
 
okay , ich hatte das gar nicht verfolgt , danke!!

LG Barbara
 
Und ich glaube, es kann sich auch nicht jeder so gute Anwälte leisten wie der nun grade...
 
OT: Da fällt mir übrigens ein, dass es momentan so aussieht als ob Hanebuth 40.000 € Schadensersatz bekommt, für den SEK- Einsatz damals bei dem sein Kangal erschossen wurde. :smoke:


Ja das schaut sehr gut aus...übrigens war letzte Woche auch die Verhandlung zum Kuttenverbot ( 2 Member sind Kutte tragend in auf die Polizeiwache, um sich selbst anzuzeigen. Letzte Woche war die Verhandlung in zweiter Instanz. Schriftliches Urteil steht noch aus, Tendenz war klar, wie bei der ersten Instanz: Sieg

btw. Wer vor Gericht gewinnt, zahlt keine Anwalts und Gerichtskosten (außer beim Arbeitsgericht)
 
Hmmh, wie - den Anwalt zahlt dann auch die Gegenseite? - Ist das wirklich so?

Wär mir neu, aber der einzige Fall, wo ich definitv weiß, dass wir bzw. die Versicherung bezahlen mussten, war ne Arbeitsgerichtssache, von daher...
 
Hmmh, wie - den Anwalt zahlt dann auch die Gegenseite? - Ist das wirklich so?

Wär mir neu, aber der einzige Fall, wo ich definitv weiß, dass wir bzw. die Versicherung bezahlen mussten, war ne Arbeitsgerichtssache, von daher...

Es kommt wahrscheinlich immer darauf an, ob und wie der Richter entscheidet. Ich musste aber bei keinen meiner Prozesse im Verwaltungsrecht etwas bezahlen. Bezahlt hat meine Unkosten immer die Gegenseite. Bei meiner Mutter die nach über 50 Jahren Mietdauer eine Räumungsklage bekam und gewann, bezahlte auch der Erbe der Mietsache. Gerichtsgebühren, die Auslagen der Zeugen, meiner Mutter und natürlich seine eigenen Anwaltsgebüren für Gutachten usw..

Bei Arbeitsrecht muss man immer Gerichts und Anwaltskosten selbst tragen, auch wenn man den Prozess gewinnt (außer man hat Rechtsschutz oder ist Gewerkschaftsmitglied)
 
Hmmh, wie - den Anwalt zahlt dann auch die Gegenseite? - Ist das wirklich so?

Wär mir neu, aber der einzige Fall, wo ich definitv weiß, dass wir bzw. die Versicherung bezahlen mussten, war ne Arbeitsgerichtssache, von daher...

Etwas vereinfacht;

Vor den Arbeitsgerichten zahlt in der 1. Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst.

Vor den normalen Zivilgerichten zahlt der Verlierer auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite. Gewinnt er nur anteilsweise, wird gequotelt. Dies gilt allerdings nur für die normalen Sätze nach RVG. Schließt man mit seinem Anwalt eine Gebührenvereinbarung mit höheren Sätzen, kann man nur das verlangen, was man nach RVG bezahlt hätte.
 
Ah, danke schön! Wieder was gelernt! :)
 
Der Bericht ist ziemlich freundlich verfasst, wäre es ein Bullterrier (usw.) gewesen, wäre sicher nicht dort zu lesen gewesen: Der Hund ist kein Kampfhund und nicht gefährlich, ist kein Listenhund...
In HH und HE ist er gelistet und dort hätten die Medien garantiert "schärfer" formuliert.
 
Ne wird nicht schärfer..meisten kommen Kangals erst gar nicht in die Presse ;)
 
Wie traurig.
Mein Mitgefühl der trauernden Familie.
Das ist tragisch.
Natürlich muss man alles daran setzten, dass der eigene Hund nicht entweicht.
Spätestens seit der Tragödie von Fahrenkrug ahnt man, was passiert, wenn Hunde unbeaufsichtigt herumlaufen.
Wobei die Hunde in Fahrenkrug unterwegs Niemanden angeriffen oder gar totgebissen haben.
Und wie war das in Rüsselsheim?
Hier in Mühlheim musste ein angebundener Kleinhund dran glauben. Auch das ist tragisch und unbegreiflich.
Aber leider ist kein Mensch immer und ständig unfehlbar, der Hund konnte das Familiengrundstück verlassen.
Traurig, dass man wieder gleich schießen musste.
 
Soweit ich weiß wurde in dem Fall nicht gleich geschossen. Es wurde mit der Feuerwehr versucht den Hund einzufangen, der ließ aber nicht von dem toten kleinen Hund ab. Die Strasse wurde gesperrt, weshalb man das Kind anwies wegzufahren. Da ging der Hund hinterher und dann wurde geschossen.
 
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