SabineW
KSG-Jagdterrier™
20 Jahre Mitglied
W.P.:
"... Ist friedlich und nett, würde sich vielleicht sogar kraulen lassen, nur wissen wir nicht was in 3 Sekunden oder was in 30 Sekunden passiert. Und da wir dieses erlebt haben eben, bis zu einer regelrechten Explosion, wissen wir natürlich, dass die Hündin nicht richtig tickt."
*nachäff*: "ist friedlich und nett und man könnte ihn vielleicht auch mal zum Kaffee einladen, nur weiß man nicht, was in 3 Sekunden oder in 30 Sekunden passiert. Und da man Vergewaltigungen beinahe täglich der Presse entnehmen kann, wissen wir natürlich, dass der Mann nicht richtig tickt".
Falsch.Sprecher:
"Nur ein einziges Bundesland hat das konsequent umgesetzt. In NRW muss jeder Halter der einen Hund hat, der schwerer als 20 KG oder grösser als 40 cm ist, einen Sachkundenachweis erbringen und er muss zuverlässig, also nicht vorbestraft oder drogenabhängig sein, sonst darf er einen solchen Hund nicht halten."
In NRW muss jeder Hundehalter, der einen Hund mit mehr als 40 cm Grösse oder mehr als 20 kg Gewicht halten möchte nur dann einen Sachkundenachweis erbringen, wenn er nicht 3 Jahre zuvor einen vergleichbaren Hund gehalten hat. Hatte er 3 Jahre zuvor einen vergleichbaren Hund, gilt der Nachweis der Sachkunde als erbracht.
Man sollte wenigstens vorher seine Schularbeiten gemacht haben.
Sab.