Mit Waffengewalt Hund entführt: 1000 Euro Strafe
Wilhelmshaven/Niedersachsen, 4.8.03
Glimpflich davongekommen ist ein 26 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven, der am 14. Juli vergangenen Jahres mit Waffengewalt den Hund eines Wilhelmshavener Ehepaares entführt hatte: Das Oldenburger Landgericht ließ in der Berufungsverhandlung den Vorwurf des Raubes fallen und verurteilte den Angeklagten lediglich wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Damit änderte die Berufungskammer ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Wilhelmshaven ab, das den 26-Jährigen noch wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten (ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt hatte.
In den Prozessen ging es um einen Hund namens "Pekky". Das Tier gehört eigentlich einem Ehepaar aus Wilhelmshaven: Für das Herrchen, das blind ist, und für das Frauchen, das im Rollstuhl sitzt, ist "Pekky" das ein und alles. Umso überraschter zeigte sich das Ehepaar, als am Tattag der Angeklagte vor der Tür stand und die Herausgabe des Hundes verlangte. Und weil das Ehepaar "Pekky" nicht hergeben wollte, wurde an dem Tier gezerrt, bis der Angeklagte "Pekky" in seinem Besitz hatte.
Doch die "rechtmäßigen Eigentümer" des Hundes zögerten nicht lange: Sie riefen die Polizei, die das Hündchen dem 26-Jährigen wieder abnahm und es zu dem Ehepaar zurückbrachte. Doch damit war die Sache noch lange nicht ausgestanden. Der Angeklagte bewaffnete sich mit einer Gaspistole, klingelte bei dem Ehepaar und verlangte nun erneut die Herausgabe des Hundes. Und wieder gab es ein Gezerre um das Tier, das der Angeklagte erneut gewann.
Zu seinen Beweggründen für das ungewöhnliche Verhalten befragt behauptete der Mann, das Ehepaar habe ihm den Hund früher einmal geschenkt. Er habe auf das Tier aufgepaßt, es ausgeführt und die Hundesteuer bezahlt. Unstreitig ist, dass das Ehepaar "Pekky" tatsächlich auch schon einmal in die Pflege des Angeklagten gegeben hatte. Nun aber wollte es den Hund zurückhaben. So oder so: Das Landgericht konnte nicht feststellen, dass der Angeklagte einen Raub begangen hatte. Dazu hätte er wissen müssen, dass ihm der Hund nicht gehört, so die Richterin.
Dem Mann sei aber nicht zu widerlegen gewesen, dass er tatsächlich von einer Schenkung ausgegangen sei. Wem der Hund nun wirklich gehört - dem Ehepaar oder dem Angeklagten - darüber schweigt sich das neue Urteil aus. Der Angeklagte jedenfalls hat ganz offensichtlich seine eigenen Fakten geschaffen: Denn seit dem Vorfall ist "Pekky" verschwunden. Über den Aufenthaltsort des Hundes wollte der 26-Jährige im Prozess keine Angaben machen.
Wilhelmshaven/Niedersachsen, 4.8.03
Glimpflich davongekommen ist ein 26 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven, der am 14. Juli vergangenen Jahres mit Waffengewalt den Hund eines Wilhelmshavener Ehepaares entführt hatte: Das Oldenburger Landgericht ließ in der Berufungsverhandlung den Vorwurf des Raubes fallen und verurteilte den Angeklagten lediglich wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Damit änderte die Berufungskammer ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Wilhelmshaven ab, das den 26-Jährigen noch wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten (ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt hatte.
In den Prozessen ging es um einen Hund namens "Pekky". Das Tier gehört eigentlich einem Ehepaar aus Wilhelmshaven: Für das Herrchen, das blind ist, und für das Frauchen, das im Rollstuhl sitzt, ist "Pekky" das ein und alles. Umso überraschter zeigte sich das Ehepaar, als am Tattag der Angeklagte vor der Tür stand und die Herausgabe des Hundes verlangte. Und weil das Ehepaar "Pekky" nicht hergeben wollte, wurde an dem Tier gezerrt, bis der Angeklagte "Pekky" in seinem Besitz hatte.
Doch die "rechtmäßigen Eigentümer" des Hundes zögerten nicht lange: Sie riefen die Polizei, die das Hündchen dem 26-Jährigen wieder abnahm und es zu dem Ehepaar zurückbrachte. Doch damit war die Sache noch lange nicht ausgestanden. Der Angeklagte bewaffnete sich mit einer Gaspistole, klingelte bei dem Ehepaar und verlangte nun erneut die Herausgabe des Hundes. Und wieder gab es ein Gezerre um das Tier, das der Angeklagte erneut gewann.
Zu seinen Beweggründen für das ungewöhnliche Verhalten befragt behauptete der Mann, das Ehepaar habe ihm den Hund früher einmal geschenkt. Er habe auf das Tier aufgepaßt, es ausgeführt und die Hundesteuer bezahlt. Unstreitig ist, dass das Ehepaar "Pekky" tatsächlich auch schon einmal in die Pflege des Angeklagten gegeben hatte. Nun aber wollte es den Hund zurückhaben. So oder so: Das Landgericht konnte nicht feststellen, dass der Angeklagte einen Raub begangen hatte. Dazu hätte er wissen müssen, dass ihm der Hund nicht gehört, so die Richterin.
Dem Mann sei aber nicht zu widerlegen gewesen, dass er tatsächlich von einer Schenkung ausgegangen sei. Wem der Hund nun wirklich gehört - dem Ehepaar oder dem Angeklagten - darüber schweigt sich das neue Urteil aus. Der Angeklagte jedenfalls hat ganz offensichtlich seine eigenen Fakten geschaffen: Denn seit dem Vorfall ist "Pekky" verschwunden. Über den Aufenthaltsort des Hundes wollte der 26-Jährige im Prozess keine Angaben machen.