Mit Staffi nach Deutschland oder Österreich?

Schelmi

Hallo zusammen

Eigentlich habe ich zwei Fragen:

1. Darf ich als Schweizer meinen Staffi "gefahrlos" mit nach Deutschland nehmen?

2. Wie sieht das mit Österreich aus?


Ich habe vom Zoll die Auskunft bekommen, dass (u.a.) Staffis nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen und am Zoll beschlagnahmt werden können.

Nun habe ich aber von anderer Seite gehört, dies gelte nur für Einwohner Deutschland und dass ein Ausländer durchaus den Hund "ferienhalber" mitführen kann, ohne dass er beschlagnahmt wird.

Wir haben unsere Hündin aus Deutschland und würden gerne mal wieder mit dort ihr zu Besuch gehen, wollen aber natürlich nicht, dass man sie uns am Zoll wegnimmt.

Wir haben zwar die Übernahme-Bestätigung mit unserer Schweizer Adresse darauf vom Tierheim, aber im Impfzeugnis sind bisher nur offizielle Stempel von einem deutschen Tierarzt, weil wir sie bisher noch nicht impfen lassen mussten. Es könnte also durchaus so aussehen, als wäre es ein "deutscher Hund"...

Maulkorb, Leinenzwang, etc. sind uns bekannt und würden wir in Kauf nehmen.

Weiss jemand von Euch da Bescheid?

Das Gleiche interessiert mich für Österreich. Wir wohnen in der Nähe beider Grenzen (D und A) und da man beim Zoll so "kompetente" Informationen erhält ("Schauen Sie sonst halt im Internet nach, ich weiss das auch nicht gerade und sonst ist niemand da..." - im Internet ist es aber auch nicht klar beschrieben), dachte ich mir, dass Ihr sicher auch schon entsprechende Erfahrungen gemacht habt.

Ich meine, Ihr geht doch auch mit Euern Hunden in die Ferien ins Ausland. Dann müsst Ihr doch auch mit ihnen wieder zurück nach Deutschland...

Danke im voraus schon für Eure Hilfe.

Liebe Grüsse
Schelmi
 
Nochmals ich...

Habe gerade noch einmal mit dem Deutschen Zoll telefoniert und eine nette, wenn auch etwas hilflose Dame hat mir einen Internet-Link angegeben, wo meine Frage in Bezug auf Deutschland beantwortet wird.

Kurzfassung für alle, die es interessiert:

"Danach gilt das Einfuhr- und Verbringungsverbot nicht für:

1. Gefährliche Hunde, welche von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere den Touristenverkehr),
2. gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden,
3. Dienst- und Behindertenbegleithunde,

soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes)."


Der Link dazu:

(der abgebildete "gefährliche" Hund spricht wirklich für die Gefährlichkeit dieser Hunde...
wink.gif
)

oder hier die Kurzfassung für Touris:


Vom Österreichischen Zollamt habe ich wieder keine brauchbare Antwort am Telefon bekommen (aber sie waren sehr freundlich!). Im Internet habe ich lediglich folgenden Abschnitt gefunden:

"Hunde und Hauskatzen, die älter als 12 Wochen sind, dürfen über jede Grenzzollstelle eingeführt werden. Es muss ein Impfpass mitgeführt werden und die Tiere dürfen nicht zur Abgabe an Dritte bestimmt sein."


Wird Zeit, dass wir auch in die EU kommen...
wink.gif
 
mit Österreich ist es soweit kein Problem mit gültigen Impfzeugniss. Da bin ich mir so ziemlich sicher. (bin selber ein Össi). Bei uns hat sich die ganze Kampfhundehysterie ein wenig gelegt. Ich hab überhaupt keine Probleme mehr meine Hunde ohne Leine und Maulkorb laufen zu lassen.

don't fear the dog but beware the owner
 
*g* ein Össi? oder bist du ein Ostöstereicher. Also ich bin ein Ösi
wink.gif





Servus
Lg Irish
ventil07.gif


"Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das Verlangen,
einen Hund zu streicheln, einen Affen zuzunicken und vor einem Elefanten den Hut zu ziehen."
 
ZUm Glück ist es bei uns in Österreich nchtso schlimm wie in Deutschland...
Mit einem gültigen Impfpass kannt du deinen HUnd mitnehmen und die Leute hier sind auch nicht soooo negativ einstellt gewissen Rassen gegenüber..
LG
Manu
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schelmi:
Hallo zusammen

Eigentlich habe ich zwei Fragen:

1. Darf ich als Schweizer meinen Staffi "gefahrlos" mit nach Deutschland nehmen?

2. Wie sieht das mit Österreich aus?


Ich habe vom Zoll die Auskunft bekommen, dass (u.a.) Staffis nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen und am Zoll beschlagnahmt werden können.

Nun habe ich aber von anderer Seite gehört, dies gelte nur für Einwohner Deutschland und dass ein Ausländer durchaus den Hund "ferienhalber" mitführen kann, ohne dass er beschlagnahmt wird.

Wir haben unsere Hündin aus Deutschland und würden gerne mal wieder mit dort ihr zu Besuch gehen, wollen aber natürlich nicht, dass man sie uns am Zoll wegnimmt.

Wir haben zwar die Übernahme-Bestätigung mit unserer Schweizer Adresse darauf vom Tierheim, aber im Impfzeugnis sind bisher nur offizielle Stempel von einem deutschen Tierarzt, weil wir sie bisher noch nicht impfen lassen mussten. Es könnte also durchaus so aussehen, als wäre es ein "deutscher Hund"...

Maulkorb, Leinenzwang, etc. sind uns bekannt und würden wir in Kauf nehmen.

Weiss jemand von Euch da Bescheid?

Das Gleiche interessiert mich für Österreich. Wir wohnen in der Nähe beider Grenzen (D und A) und da man beim Zoll so "kompetente" Informationen erhält ("Schauen Sie sonst halt im Internet nach, ich weiss das auch nicht gerade und sonst ist niemand da..." - im Internet ist es aber auch nicht klar beschrieben), dachte ich mir, dass Ihr sicher auch schon entsprechende Erfahrungen gemacht habt.

Ich meine, Ihr geht doch auch mit Euern Hunden in die Ferien ins Ausland. Dann müsst Ihr doch auch mit ihnen wieder zurück nach Deutschland...

Danke im voraus schon für Eure Hilfe.

Liebe Grüsse
Schelmi


[/quote]



Manu
 
Yea noch ein Ösi und wieder eine Wienerin.
Servus Manu.
Grüsse aus Hernals nach Döbling.


Servus
Lg Irish
ventil07.gif


"Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das Verlangen,
einen Hund zu streicheln, einen Affen zuzunicken und vor einem Elefanten den Hut zu ziehen."
 
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