Schelmi
Hallo zusammen
Eigentlich habe ich zwei Fragen:
1. Darf ich als Schweizer meinen Staffi "gefahrlos" mit nach Deutschland nehmen?
2. Wie sieht das mit Österreich aus?
Ich habe vom Zoll die Auskunft bekommen, dass (u.a.) Staffis nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen und am Zoll beschlagnahmt werden können.
Nun habe ich aber von anderer Seite gehört, dies gelte nur für Einwohner Deutschland und dass ein Ausländer durchaus den Hund "ferienhalber" mitführen kann, ohne dass er beschlagnahmt wird.
Wir haben unsere Hündin aus Deutschland und würden gerne mal wieder mit dort ihr zu Besuch gehen, wollen aber natürlich nicht, dass man sie uns am Zoll wegnimmt.
Wir haben zwar die Übernahme-Bestätigung mit unserer Schweizer Adresse darauf vom Tierheim, aber im Impfzeugnis sind bisher nur offizielle Stempel von einem deutschen Tierarzt, weil wir sie bisher noch nicht impfen lassen mussten. Es könnte also durchaus so aussehen, als wäre es ein "deutscher Hund"...
Maulkorb, Leinenzwang, etc. sind uns bekannt und würden wir in Kauf nehmen.
Weiss jemand von Euch da Bescheid?
Das Gleiche interessiert mich für Österreich. Wir wohnen in der Nähe beider Grenzen (D und A) und da man beim Zoll so "kompetente" Informationen erhält ("Schauen Sie sonst halt im Internet nach, ich weiss das auch nicht gerade und sonst ist niemand da..." - im Internet ist es aber auch nicht klar beschrieben), dachte ich mir, dass Ihr sicher auch schon entsprechende Erfahrungen gemacht habt.
Ich meine, Ihr geht doch auch mit Euern Hunden in die Ferien ins Ausland. Dann müsst Ihr doch auch mit ihnen wieder zurück nach Deutschland...
Danke im voraus schon für Eure Hilfe.
Liebe Grüsse
Schelmi
Eigentlich habe ich zwei Fragen:
1. Darf ich als Schweizer meinen Staffi "gefahrlos" mit nach Deutschland nehmen?
2. Wie sieht das mit Österreich aus?
Ich habe vom Zoll die Auskunft bekommen, dass (u.a.) Staffis nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen und am Zoll beschlagnahmt werden können.
Nun habe ich aber von anderer Seite gehört, dies gelte nur für Einwohner Deutschland und dass ein Ausländer durchaus den Hund "ferienhalber" mitführen kann, ohne dass er beschlagnahmt wird.
Wir haben unsere Hündin aus Deutschland und würden gerne mal wieder mit dort ihr zu Besuch gehen, wollen aber natürlich nicht, dass man sie uns am Zoll wegnimmt.
Wir haben zwar die Übernahme-Bestätigung mit unserer Schweizer Adresse darauf vom Tierheim, aber im Impfzeugnis sind bisher nur offizielle Stempel von einem deutschen Tierarzt, weil wir sie bisher noch nicht impfen lassen mussten. Es könnte also durchaus so aussehen, als wäre es ein "deutscher Hund"...
Maulkorb, Leinenzwang, etc. sind uns bekannt und würden wir in Kauf nehmen.
Weiss jemand von Euch da Bescheid?
Das Gleiche interessiert mich für Österreich. Wir wohnen in der Nähe beider Grenzen (D und A) und da man beim Zoll so "kompetente" Informationen erhält ("Schauen Sie sonst halt im Internet nach, ich weiss das auch nicht gerade und sonst ist niemand da..." - im Internet ist es aber auch nicht klar beschrieben), dachte ich mir, dass Ihr sicher auch schon entsprechende Erfahrungen gemacht habt.
Ich meine, Ihr geht doch auch mit Euern Hunden in die Ferien ins Ausland. Dann müsst Ihr doch auch mit ihnen wieder zurück nach Deutschland...
Danke im voraus schon für Eure Hilfe.
Liebe Grüsse
Schelmi