Hallöchen,
ich wohne ja mit Freund und Pitbull Winston in Portugal, wo wir ihn ganz legal und mit allm erforderlichen Unterlagen halten, nun habe ich übelegt...was ist wenn ich irgendwann mal mit ihm nach Deutschland ziehen will?
Scheint ja eher unmöglich, obwohl ich diesen Satz nicht ganz verstehe:
4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.
Welches Land denn? Ein Bundesland?
Wenn jemand was weiss...bitte melden!
LG
ich wohne ja mit Freund und Pitbull Winston in Portugal, wo wir ihn ganz legal und mit allm erforderlichen Unterlagen halten, nun habe ich übelegt...was ist wenn ich irgendwann mal mit ihm nach Deutschland ziehen will?
Scheint ja eher unmöglich, obwohl ich diesen Satz nicht ganz verstehe:
4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.
Welches Land denn? Ein Bundesland?
Wenn jemand was weiss...bitte melden!
LG