squeeky
letztes jahr war's noch so *grübel*
uns wurde gesagt, das auch ein bundesland wie bayern einem hund, der in einem anderen bundesland mit genehmigung gehalten wird, die "bleiberechtigung" nicht einfach absprechen kann/darf.
einige gemeinden versuchen es, ist klar, aber die rechtslage dazu war (jedenfalls letztes jahr noch) eindeutig.
seit wann wird da was geändert???
weißt du was genaues?
greetz
Sibse