Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Mit Hundeleine auf Frau eingedroschen
Mit einer Beißerei zwischen Hunden fing es an / Ein Monatslohn als Strafe für Angeklagten
Vom 29.09.2003
Blaue Flecken, ein toter Hund und zwei ausgerissene Pferde - das ist die Bilanz einer wüsten Auseinandersetzung vom Sommer vergangenen Jahres. Jetzt wurden die Geschehnisse vor Gericht aufgearbeitet. Der Richter entschied am Ende: Einen Monatslohn muss ein Hundehalter als Strafe zahlen.
Von unserem Mitarbeiter Karl M. Wirthwein
"Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen." So will es das Gesetz. Hätten zwei Hundebesitzer dies beherzigt, wäre ihnen viel erspart geblieben. Am 1. Juli 2002 war eine Hundehalterin mit zwei Pferden und in Begleitung ihrer Hunde, zwei Rhodesian-Ridgeback, unterwegs zur Koppel. Einer ihrer Hunde rannte in ein Gebüsch und geriet so aus dem Blickfeld. Auf der Koppel traf der Vierbeiner dann auf einen so genannten Kampfhund, der sich dort mit einem weiteren Hund, einem Labrador-Mischling, unangeleint aufhielt. Mit dem darauf folgenden Szenario musste sich jetzt das Amtsgericht befassen.
Zwar sind die Aussagen beider Hundebesitzer gegensätzlich, doch das Gericht sah den Ablauf am Ende so: Der Pit Bull Terrier auf der Koppel stürmte auf den "eindringenden" Artgenossen zu, eine wilde Beißerei entwickelte sich. "Bitte helfen Sie, die Hunde wieder voneinander zu trennen", soll die Monsheimerin mehrmals geschrieen haben. Aber statt der Aufforderung nachzukommen, schlug der Besitzer des "Kampfhunds" mehrfach auf die Frau ein, erst mit der Hand und dann mit der Hundeleine. Blaue Flecken und rote Streifen der Riemen seien die Folge gewesen, schilderte die Geschlagene vor Gericht. Zudem seinen die Pferde aufgeschreckt davongelaufen. Danach soll sich der Angeklagte auf den blutüberströmten und verbissenen Ridgeback gekniet haben, "so dass sich das Tier nicht mehr wehren konnte", erklärte die Frau.
Das bestätigte auch die herbeigerufene Polizei vor Gericht, die den Täter in dieser Position antraf. Der Angeklagte wies die Beschuldigung jedoch zurück. Doch so recht wollte ihm Richter Edgar Guleritsch nicht glauben, zumal die zwei Polizisten den Angeklagten zu diesem Zeitpunkt als "vollkommen apathisch" beschrieben: "Der war nicht ansprechbar". Sie hätten ihn ebenfalls eindringlich aufgefordert, vom Hund abzulassen, doch geschah dies erst weitere zehn Minuten später. Das Tier verendete an den Folgen seiner Verletzungen.
Auf die Frage, warum der "Kampfhund" keinen Maulkorb getragen habe, bedauerte der Angeklagte diesen Umstand, betonte aber, dass sein Hund ein "Halti" hatte. Das Gericht befand aber, dass eine solche "Schnauzleine" zum Schutz eben nicht ausreiche. Trotz widersprüchlicher Aussagen konnte dem Angeklagten die der Frau zugefügte Körperverletzung nachgewiesen werden, jedoch nicht die mutwillige Tötung des Hundes. Das Gericht setzte als Strafmaß 30 Tagessätze seines Einkommens fest.
Mit einer Beißerei zwischen Hunden fing es an / Ein Monatslohn als Strafe für Angeklagten
Vom 29.09.2003
Blaue Flecken, ein toter Hund und zwei ausgerissene Pferde - das ist die Bilanz einer wüsten Auseinandersetzung vom Sommer vergangenen Jahres. Jetzt wurden die Geschehnisse vor Gericht aufgearbeitet. Der Richter entschied am Ende: Einen Monatslohn muss ein Hundehalter als Strafe zahlen.
Von unserem Mitarbeiter Karl M. Wirthwein
"Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen." So will es das Gesetz. Hätten zwei Hundebesitzer dies beherzigt, wäre ihnen viel erspart geblieben. Am 1. Juli 2002 war eine Hundehalterin mit zwei Pferden und in Begleitung ihrer Hunde, zwei Rhodesian-Ridgeback, unterwegs zur Koppel. Einer ihrer Hunde rannte in ein Gebüsch und geriet so aus dem Blickfeld. Auf der Koppel traf der Vierbeiner dann auf einen so genannten Kampfhund, der sich dort mit einem weiteren Hund, einem Labrador-Mischling, unangeleint aufhielt. Mit dem darauf folgenden Szenario musste sich jetzt das Amtsgericht befassen.
Zwar sind die Aussagen beider Hundebesitzer gegensätzlich, doch das Gericht sah den Ablauf am Ende so: Der Pit Bull Terrier auf der Koppel stürmte auf den "eindringenden" Artgenossen zu, eine wilde Beißerei entwickelte sich. "Bitte helfen Sie, die Hunde wieder voneinander zu trennen", soll die Monsheimerin mehrmals geschrieen haben. Aber statt der Aufforderung nachzukommen, schlug der Besitzer des "Kampfhunds" mehrfach auf die Frau ein, erst mit der Hand und dann mit der Hundeleine. Blaue Flecken und rote Streifen der Riemen seien die Folge gewesen, schilderte die Geschlagene vor Gericht. Zudem seinen die Pferde aufgeschreckt davongelaufen. Danach soll sich der Angeklagte auf den blutüberströmten und verbissenen Ridgeback gekniet haben, "so dass sich das Tier nicht mehr wehren konnte", erklärte die Frau.
Das bestätigte auch die herbeigerufene Polizei vor Gericht, die den Täter in dieser Position antraf. Der Angeklagte wies die Beschuldigung jedoch zurück. Doch so recht wollte ihm Richter Edgar Guleritsch nicht glauben, zumal die zwei Polizisten den Angeklagten zu diesem Zeitpunkt als "vollkommen apathisch" beschrieben: "Der war nicht ansprechbar". Sie hätten ihn ebenfalls eindringlich aufgefordert, vom Hund abzulassen, doch geschah dies erst weitere zehn Minuten später. Das Tier verendete an den Folgen seiner Verletzungen.
Auf die Frage, warum der "Kampfhund" keinen Maulkorb getragen habe, bedauerte der Angeklagte diesen Umstand, betonte aber, dass sein Hund ein "Halti" hatte. Das Gericht befand aber, dass eine solche "Schnauzleine" zum Schutz eben nicht ausreiche. Trotz widersprüchlicher Aussagen konnte dem Angeklagten die der Frau zugefügte Körperverletzung nachgewiesen werden, jedoch nicht die mutwillige Tötung des Hundes. Das Gericht setzte als Strafmaß 30 Tagessätze seines Einkommens fest.