Huhu!
Wie sieht das aus wenn man mit einem Cane Corso ohne Stammbuch in Frankreich Urlaub machen möchte?
Und wie wenn man von D nach F umziehen möchte?
Ist das dann Kat. 1? Mastiff? Einreise verboten?
Vielen Dank!
Gruß Nina
Wikipedia:
Frankreich ist für rigorose Maßnahmen gegen Hunde bestimmter Rassen bekannt. Hunden der Kategorie 1 (sogenannte Kampfhunde), Hunde vom Typ Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten können allgemein „Pit-bulls“ genannt werden), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa und Hunde, die in keinem vom zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, ist die Einreise nach Frankreich verboten. Die Polizei darf einen herrenlosen Hund oder einen Hund, der eine Gefahr darstellen könnte, einfangen. Der Hund wird in ein Tierheim gebracht. Die Polizei unterrichtet die zuständige Behörde (Bürgermeister oder in Paris der Polizeipräfekt).
Der Bürgermeister, der die Entscheidung trifft, den Hund in einem Tierheim unterzubringen, ist der Ansprechpartner für den Besitzer des Hundes. Der Besitzer kann innerhalb von 8 Tagen den Beweis erbringen, dass er in der Lage ist, die Gefahr, die sein Hund darstellt, aufzuheben. Ist dies nicht gewährt, berechtigt der Bürgermeister das Tierheim, das Tier nach Konsultation eines Amttierarztes entweder einzuschläfern, zu behalten oder einem Tierschutzverein zu übergeben.
Hunde der 2. Kategorie (Hunde der Kategorie 1. mit Stammbuch, Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind) dürfen einreisen. Diese Hunde dürfen nur von einem Volljährigen, mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.
Wie sieht das aus wenn man mit einem Cane Corso ohne Stammbuch in Frankreich Urlaub machen möchte?
Und wie wenn man von D nach F umziehen möchte?
Ist das dann Kat. 1? Mastiff? Einreise verboten?
Vielen Dank!
Gruß Nina
Wikipedia:
Frankreich ist für rigorose Maßnahmen gegen Hunde bestimmter Rassen bekannt. Hunden der Kategorie 1 (sogenannte Kampfhunde), Hunde vom Typ Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten können allgemein „Pit-bulls“ genannt werden), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa und Hunde, die in keinem vom zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, ist die Einreise nach Frankreich verboten. Die Polizei darf einen herrenlosen Hund oder einen Hund, der eine Gefahr darstellen könnte, einfangen. Der Hund wird in ein Tierheim gebracht. Die Polizei unterrichtet die zuständige Behörde (Bürgermeister oder in Paris der Polizeipräfekt).
Der Bürgermeister, der die Entscheidung trifft, den Hund in einem Tierheim unterzubringen, ist der Ansprechpartner für den Besitzer des Hundes. Der Besitzer kann innerhalb von 8 Tagen den Beweis erbringen, dass er in der Lage ist, die Gefahr, die sein Hund darstellt, aufzuheben. Ist dies nicht gewährt, berechtigt der Bürgermeister das Tierheim, das Tier nach Konsultation eines Amttierarztes entweder einzuschläfern, zu behalten oder einem Tierschutzverein zu übergeben.
Hunde der 2. Kategorie (Hunde der Kategorie 1. mit Stammbuch, Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind) dürfen einreisen. Diese Hunde dürfen nur von einem Volljährigen, mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.