Minibulli zum Wesenstest?

Muckile

Hallo,
es brennt hier sozusagen.

Eine Kundin von uns hat einen Minibulli, vom Züchter mit Papieren.
Der kleine Mann ist 1 Jahr alt und super goldig und verträglich. Er lebt in der Familie mit einem Kind.

Weil eine andere Person der Kundin übel mitspielen will, hat diese beim Ordnungsamt eine Meldung gemacht, dass in der Wohnung ein nicht gemeldeter Kampfhund lebt.

Das Ordnungsamt hat sie geladen und sie ist mit dem Minibulli hin. Der Bulli ist ein so lieber Kerl, es ist auch nichts vorgefallen, also überhaupt kein Grund, Bedenken zu haben.

Nun sitzt dort in dem Ordnungsamt ein Mann, der Hunde nicht mag und drüber hinaus auch noch Angst vor Hunden hat. Dieser Mann sagte nun, dass sie einen Wesenstest machen muss. Er wäre noch nett und lasse ihr den Hund bis sie diesen Wesenstest abgelegt habe. Er hätte auch die Befugnis, den Hund einzuziehen.

Völlig irritiert erklärte meine Bekannte, dass es sich nachweislich um einen Miniaturbulli handelt. Er wusste nicht mal, dass es einen Unterschied gibt zwischen Bullterrier standart und Minibulli. Er legte ein Bild vor, auf dem ein Bulli abgebildet war und der kleine sähe genau so aus.

Die Bekannte konnte noch hinbekommen, dass er beim Veterinäramt anruft und sich bestätigen ließ, dass es Minibullis überhaupt gibt. Jedoch die Größe: er darf nicht größer als 35 cm sein.

Also machte der Mann einen Strich an seine Schranktür und der Bulli musste hinstehen. Es wurde ein Bild durch ihn aus 3 Meter Entfernung gefertigt und nun hat der Beamte den bildlichen Beweis, dass es sich um einen Kampfhund handelt. Er wusste nicht mal, wo man misst, also wo man das Stockmaß feststellt. Aber angeblich ist der Bulli größer, was nicht stimmt.

Dieses als Beweis bekommt die Kundin nun gerade ihren persönlichen Alptraum. Die vom Veterinäramt sagen, dass er das "Sagen" habe und er ist nicht bereit, von seiner Meinung abzuweichen.

So, jetzt ist guter Rat angebracht. Wenn es nicht so ernst wäre, würde ich mich wegschmeissen vor Lachen. Aber ich sag nur: Idioten an der Macht

Einer befreundeten Frau hat er dann noch so nebenher gesagt, er würde nun hier im Landkreis "aufräumen" mit diesen Kampfhunden.

Irgendwie ratlos und völlig bestürzt hoffe ich nun auf Eure Meinungen, Anregungen und Erfahrungen.

Wie weit kann er wirklich gehen?

Danke schon mal im voraus.
Heidi (Muckile)
 
  • 19. April 2024
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Hi Muckile ... hast du hier schon mal geguckt?
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2. Vorsitzender
Lars-Jürgen Weidemann
Duisburger Straße 272
45478 Mülheim a.d.R.
Tel.: 0208 - 59 433 96
Fax: 0208 - 59 433 93



Der kennt sich aus und bevor unbedacht das Kind in den Brunnen fällt lieber mit ihm absprechen.

Nach meinem Verständnis ist ein Mini mit FCI/VDH-Papieren unabhängig der Größe ein Mini und kein Kampfhund....
 
Ja, den Herrn Weidemann habe ich ihr auch schon empfohlen.
Das wird ihr nächster Schritt sein bzw. da hat sie hoffentlich schon angerufen.

Danke
 
Hallo Heidi,

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Lars-Jürgen Weidemann
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Der kennt sich aus und bevor unbedacht das Kind in den Brunnen fällt lieber mit ihm absprechen.

Nach meinem Verständnis ist ein Mini mit FCI/VDH-Papieren unabhängig der Größe ein Mini und kein Kampfhund....

Sehe ich genauso - ich würd mit dem garnicht lange rumdiskutieren?!

Einer befreundeten Frau hat er dann noch so nebenher gesagt, er würde nun hier im Landkreis "aufräumen" mit diesen Kampfhunden.

(Muckile)

Wer ist denn der Depp (gerne auch per PN) und für wen hält der sich?? :verwirrt:
Der GP Bürgermeister kanns ja net sein - der ist Hundefreund...
 
melde dich bei rosi hier im forum - sie hat schon manchem ordnungsbeamten auf die sprünge geholfen was die listen angeht (was sie dürfen und was die beamten eben nicht dürfen) und damit schon manchen besitzer mit hund "gerettet"!

murphy3101

sie ist auch aus bw und kennt die wichtigen leute vom amt! unbedingt. wenn dir jemand helfen kann, dann rosi und weidemann!
 
Ist schon Traurig, das in Ämtern immer wieder Leute einen Posten haben, von dem sie keine Ahnung haben.
Mein Tip ist auch Rosie.
Der Beamte darf sich auch nicht über das Gesetz hinweg setzen, was er in diesem Fall versucht.
Ein Tip wäre noch, einen Prüfer zu konsultieren, der den Minibulli bestätigt. Oder auch das Regierungspräsidium. Mit denen hatte ich auch schonmal Erfolg gehabt.
 
Mit dem Ordnungsamt hatte ich auch schon Probleme. Ich denke auch, dass die wenig Ahnung haben von Listenhunde. Denke das liegt, daran das die innerhalb ihres Amtes rotieren in bestimmten abständen. Mein Hund ist mir durch den Wesenstest gefallen, die erste Sachbearbeiterin erlies uns dann halt weiterhin Maulkorb und Leinenpflicht ( damit hätte ich leben können). Als dann die nächste an dem Posten war ca. 3 Monate später, gab es eine Vorladung und die Androhung mir mein Hund ab zu nehmen. Dank Rosi und Hr. Weidemann ist er heute noch bei mir.
 
Hallo,
ich dank Euch, es ist im Prinzip schon so, ich habe ihr auch gleich den RA Weidemann empfohlen und mit Rosi habe ich auch schon Kontakt, die wiederum verweist auch an Weidemann. Klar, ist einfach der Beste. Ich sehe die Frau morgen und werde ihr das nochmal dringend an's Herz legen, denn sie meint, sie kommt da auch so durch, das jedoch halte ich für sehr gefährlich.

Ich werde Euch berichten, wie das weiter geht, ist ja sicher interessant.

Dank Euch erst mal.
Grüßle
Heidi
 
Ich wohne auch in BaWü und habe schon ein paar Mal erlebt, dass die Leute auf den Ämtern hier einfach null Ahnung haben. Im Grunde müsst ihr gar nicht darauf reagieren, das ist, wie wenn man einen Labbi zum WT zwingen würde. Ich würde mir das mit dem Anwalt sogar sparen, ich wäre bei sowas einfach offensiver. Ihr riskiert damit gar nichts, denn ihr habt einen nachweislichen Minibulli mit Papieren. Punkt.
Nur weil die das nicht checken, ist das wirklich nicht eure Problem.

Wie gesagt: ich würde einfach gar nichts machen. Und in aller Deutlichkeit: mit Papieren seid ihr absolut unangreifbar. Macht euch keine Sorgen. Kannst ihm ja sagen, dass er größenmäßig sicher auch nicht überall in der Norm liegt, so wie er sich aufspielt... Wenn du verstehst, was ich meine.
 
wir haben kontakt. manchmal ist es besser, direkt den anwalt einzuschalten. dies scheint mir hier der fall zu sein, denn ein beamter, der dermaßen entgleist, ist für fakten nicht ansprechbar.
ähnlichen fall hatte ich hier in unserer nähe.. 1 telefonat mit der vetärztin, 1 gutachten hinterher geschoben, dass es sich tatsächlich um einen FCI mini handelt und gut war. ( es sind ungarische FCI papiere )
die überwiegende anzahl der minis liegt über den standard 35,5 cm .. NOCH schützen die FCI papiere die übergroßen minis in bawü, weil es noch kein gegenteiliges urteil gibt. der bulli, um den es bei mir ging, der hat 43 cm, aber ist eindeutig ein mini.
das werden auch dort die leute vom amt schlucken müssen.

aber solche aussagen gehen überhaupt nicht, da würde ich persönlich noch mal druck machen.:eg:
 
Ich denke auch, bevor man sich mit so uneinsichtigen Beamten Stress macht und am Ende noch irgendwas falsches sagt oder unterschreibt ... kann ein "netter" offizieller Brief vom Anwalt, der sich damit auskennt Wunder wirken ;).
Und wenn man die Zeit und Nerven rechnet, die einen selbst sowas kosten kann, halte ich das Geld dort für gut angelegt. Zumal es bei der klaren Sachlage wohl nicht soooo kompliziert und teuer werden wird :hallo:
 
Hallo,
ja die Besitzerin hat gleich Kontakt zu Herrn RA Weidemann aufgenommen und dieser hat sofort einen Brief geschrieben.

Sie waren heute mit den süssen Kleinen auf dem Hundeplatz. Ich hätt ihn knutschen können, so ein goldiger Kerl.

Nun wir werden sehen, wie das Schreiben beim zuständigen Sachbearbeiter ankommt.
Ich werde Euch berichten.

LG
Heidi
 
Ich wohne auch in BaWü und habe schon ein paar Mal erlebt, dass die Leute auf den Ämtern hier einfach null Ahnung haben. Im Grunde müsst ihr gar nicht darauf reagieren, das ist, wie wenn man einen Labbi zum WT zwingen würde. Ich würde mir das mit dem Anwalt sogar sparen, ich wäre bei sowas einfach offensiver. Ihr riskiert damit gar nichts, denn ihr habt einen nachweislichen Minibulli mit Papieren. Punkt.
Nur weil die das nicht checken, ist das wirklich nicht eure Problem.

Wie gesagt: ich würde einfach gar nichts machen. Und in aller Deutlichkeit: mit Papieren seid ihr absolut unangreifbar. Macht euch keine Sorgen. Kannst ihm ja sagen, dass er größenmäßig sicher auch nicht überall in der Norm liegt, so wie er sich aufspielt... Wenn du verstehst, was ich meine.

eine sehr gefährliche einstellung. :rolleyes:
 
Das interessiert mich auch wie es ausgeht.
Solch willkürliche Sachbearbeiter müssen auf den Boden der Tatsachen geholt werden, spielen sich auf wie die Herrgötter :sauer:
 
Das ist keine Einstellung, sondern eine Meinung zu diesem Einzelfall. Ich lege mich nicht grundsätzlich gerne mit dem OA an. Und bevor nicht die Polizei selbst bei mir vor der Tür steht, schalte ich keinen Anwalt ein, denn das Amt ist ja nur weisungsbefugt, entscheiden tut der Vet und die Staffel, solange ich nichts von denen höre, ist ja noch überhaupt nichts passiert. Bis die den Hund einziehen, kann ich mich noch um alles Mögliche kümmern.
Was ist daran denn eigentlich gefährlich, wenn der Hund nachweislich kein Listi ist?
Gefährlich fände ich es vielmehr, wenn man z.B. einen Staff(mix) als Labradormix vermitteln/melden würde. Da hätte man dann richtig Probleme. Aber in diesem Fall hat man ja was in der Hand.
 
Das ist keine Einstellung, sondern eine Meinung zu diesem Einzelfall. Ich lege mich nicht grundsätzlich gerne mit dem OA an. Und bevor nicht die Polizei selbst bei mir vor der Tür steht, schalte ich keinen Anwalt ein, denn das Amt ist ja nur weisungsbefugt, entscheiden tut der Vet und die Staffel, solange ich nichts von denen höre, ist ja noch überhaupt nichts passiert. Bis die den Hund einziehen, kann ich mich noch um alles Mögliche kümmern.
Was ist daran denn eigentlich gefährlich, wenn der Hund nachweislich kein Listi ist?
Gefährlich fände ich es vielmehr, wenn man z.B. einen Staff(mix) als Labradormix vermitteln/melden würde. Da hätte man dann richtig Probleme. Aber in diesem Fall hat man ja was in der Hand.

das ist falsch, was du sagst.. die ortspolizeibehörde ist hier die entscheidene stelle und das ist nunmal das OA. auch geht es hier nicht um eine meinung, sondern um geltendes recht. man hat eine einspruchsfrist, verstreicht die, dann steht diese und zieht ein verfahren nach sich.

es geht hier auch nichts um "anlegen mit dem OA " sondern um klärung einer sachlage. gerade aus diesen gründen ist eine solche einstellung für den hund sehr gefährlich. :rolleyes:
 
Etwas Anderes sage ich nicht. Noch gibt es doch kein offizielles Schreiben, sondern nur die Meinung vom OA. Ohne was Offizielles von der Staffel muss man überhaupt nicht reagieren. Nur, weil der einen Strich an seinen Schrank macht und ein Bild von einem Bulli hervorzaubert. Sorry, aber auf so etwas reagiere ich nicht.
 
Etwas Anderes sage ich nicht. Noch gibt es doch kein offizielles Schreiben, sondern nur die Meinung vom OA. Ohne was Offizielles von der Staffel muss man überhaupt nicht reagieren. Nur, weil der einen Strich an seinen Schrank macht und ein Bild von einem Bulli hervorzaubert. Sorry, aber auf so etwas reagiere ich nicht.

ich finde es immer wieder wunderbar, dass wir so viele fachleute haben. btw. die staffel hat da gar nichts mit zu tun ( nur so am rande bemerkt );)
 
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