Mini Bulli als Bullterrier auch in Fürth

MyEvilTwin

Hallo,

auch in Fürth wird vorgegangen wie in NRW, nämlich, dass ein Miniatur Bullterrier als Bullterrier eingestuft wird, wenn er die Schulterhöhe von 35,5cm überschreitet, auch wenn dieser VDH-Papiere, bzw. eine Ahnentafel vorweisen kann. Ich habe heute mit einer Dame aus meiner Gemeinde (Fürther Landkreis) telefoniert, die wusste es erst nicht genau, hat dann aber mit der Stadt Fürth telefoniert und deren Vorgehensweise so übernommen. Dafür ist es wenigstens so, dass man in unserer Gemeinde bei bestandenem Wesenstest und Negativzeugnis dieselbe Hundesteuer zahlt, wie ein Nicht-Listi...

Diese Vorgehensweise scheint sich wohl immer mehr auszubreiten...

Wie ist das denn dann überhaupt, jede Stadt oder Gemeinde kocht da ja ihr eigenes Süppchen. Wenn ich jetzt nen Mini mit Übergröße hätte, zählt er in meiner Gemeinde als Bullterrier. Und in der nächsten Gemeinde, die das nicht so eng sieht und evtl. noch eine Toleranzgrenze bis 40cm einräumt, ist er dann ein Mini? Oder wie darf man das verstehen? Oder würde die Gemeinde irgendwo vermerken, dass ich einen Bullterrier habe und das ist dann bundesweit gültig? Ich blick da grad nicht so durch :verwirrt:

Schöne Grüße
MET
 
  • 25. April 2024
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Hi MyEvilTwin ... hast du hier schon mal geguckt?
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auch in Fürth wird vorgegangen wie in NRW, nämlich, dass ein Miniatur Bullterrier als Bullterrier eingestuft wird, wenn er die Schulterhöhe von 35,5cm überschreitet, auch wenn dieser VDH-Papiere, bzw. eine Ahnentafel vorweisen kann.
Nur wenn der Halter sich nicht wehrt. ;) Es gibt in Bayern auch viele Gemeinden die Dir auf Anfrage sagen dass sie Bullterrier einfach gar nicht genehmigen. Ja, sagen können die am Telefon viel und wenn man seine Rechte nicht kennt, hat man halt Pech. Und die lachen sich ins Fäustchen.
Mit MBt sollte eine Rechtsschutzversicherung (die Verwaltungsrecht abdeckt) quasi obligatorisch sein.
 
@ MyEvilTwin sorry das ist Unsinn, wie Crabat schon schrieb und gerade in Fürth sitzt mit Frau Kassner eine wirklich Bulli liebende und sich mit den bayr. Gesetz versierte Kraft im Amt; welche aber schon vor 15 Jahren Halter von MBT ohne FCI Pedigree und mit einer Schulterhöhe ü 40 cm, dazu geraten hat, das Negativzeugnis für den Standard zu beantragen, weil billiger und schneller als klagen...
 
Nicht ich habe mit jemanden aus Fürth gesprochen, sondern die Sachbearbeiterin aus meiner Gemeinde, weil sie selbst es nicht wusste.
Mein Hund wird VDH/FCI Papiere haben, wahrscheinlich wird sie auch nicht über 40cm groß, aber womöglich über 35,5cm. Und das wollte ich halt abklären, wie das in einem solchen Fall dann gehandhabt wird.

Aber wie ist das denn, würde der Hund dann bundesweit als Bullterrier zählen? Bzw. würde das dann in den Papieren vermerkt werden?
 
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich, ob Verwaltungsrecht dabei ist, muss ich mal abklären.
 
Und das wollte ich halt abklären, wie das in einem solchen Fall dann gehandhabt wird.

Aber wie ist das denn, würde der Hund dann bundesweit als Bullterrier zählen? Bzw. würde das dann in den Papieren vermerkt werden?
In dem Fall musst Du wenn die Gemeinde Probleme macht vor Gericht gehen. Und ich meine "musst"! Das zu akzeptieren haut andere Halter in die Pfanne und ist unfair.
Nein, der Hund bleibt natürlich ein MBt.
 
Okay. Jetzt wart ich einfach mal ab, das ist noch gar nicht spruchreif, weil sie hat gesagt, das würde eh erst in Frage kommen, wenn der Hund ausgewachsen ist. Und das dauert ja noch ein Jahr :)

Ein Urteil zu so einem Fall gibt es aber bisher noch nicht, oder?
 
Was wäre denn, wenn man damit einverstanden wäre, dass der Mini als Bullterrier zählt und der Hund dann den wesenstest nicht besteht?

Ins eigene Knie geschossen?
 
Okay. Jetzt wart ich einfach mal ab, das ist noch gar nicht spruchreif, weil sie hat gesagt, das würde eh erst in Frage kommen, wenn der Hund ausgewachsen ist. Und das dauert ja noch ein Jahr :)

Ein Urteil zu so einem Fall gibt es aber bisher noch nicht, oder?
Doch, es gibt en masse Urteile dazu.
Ja, ist noch nicht spruchreif. Aber Du musst damit rechnen dass der Hund zu groß wird und auch damit dass die Gemeinde Probleme machen könnte. Auch damit dass die Rasse evtl irgendwann auf die Liste kommt. Und man sollte bereit sein dass zu tragen.
 
Dessen bin ich mir bewusst und ist auch einkalkuliert. Ich gehe davon aus, dass die MBT dann auch Kat.2 zugeordnet werden würden, falls sie mal auf die Liste kommen.
Evtl. würde die Gemeinde ja doch noch mit sich reden lassen. In ner anderen Gemeinde im Fürther Land gibt es einen Tosa Inu und der ist ja Kat.1.
 
Evtl. würde die Gemeinde ja doch noch mit sich reden lassen.
Es ist Dein Recht einen MBt zu halten und den auch als MBt zu halten. Das hat nichts mit "mit sich reden lassen" zu tun. ;) Und das müsstest Du denen evtl auch klar machen. Ihn als Kat2 zu halten ist keine Option. Wenn ich mal so deutlich werden darf. Halter die diese Schikanen akzeptieren sind ein echtes Problem für andere Halter, weil sie den Gemeinden den Weg ebnen.
 
Nee, ich meinte, weil du geschrieben hattest, dass man als MBT Halter damit rechnen muss, dass der MBT irgendwann auch mal auf die Liste kommt ;)
Das mit der Gemeinde ist schon klar.
 
Was wäre denn, wenn man damit einverstanden wäre, dass der Mini als Bullterrier zählt und der Hund dann den wesenstest nicht besteht?

Ins eigene Knie geschossen?

Nö es ist nicht möglich nicht zu bestehen, hat der Hund Defizite (egal wie schlimm) sind sichernde Auflagen anzuordnen.
 
Also doch ins Knie geschossen ... als MB hätte der Hund die Auflagen ja nicht

Ins Knie bzw. zum Nachteil ist es nur für den betroffenen Hund und der bekommt ganz egal ob Mix oder zu welcher Rasse er gehört, wenn er z.B. öfter und unkontrolliert alleine unterwegs ist, dazu vielleicht noch aggressiv ebenfalls die Auflagen
§1 Absatz (3) Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.
 
Ins Knie bzw. zum Nachteil ist es nur für den betroffenen Hund und der bekommt ganz egal ob Mix oder zu welcher Rasse er gehört, wenn er z.B. öfter und unkontrolliert alleine unterwegs ist, dazu vielleicht noch aggressiv ebenfalls die Auflagen
§1 Absatz (3) Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.
Aber wenn er per Gesetz erst mal gar nicht getestet werden muss, kann das ein vernünftiger Hundehalter auch ganz ohne Auflagen steuern. Ist im Normalfall ja doch besser für den Hund
 
Aber wenn er per Gesetz erst mal gar nicht getestet werden muss, kann das ein vernünftiger Hundehalter auch ganz ohne Auflagen steuern. Ist im Normalfall ja doch besser für den Hund
Ich glaube ich wurde falsch verstanden; Jeder Hund wird bei Auffälligkeiten wie z.B. Aggressionen getestet und erhält Auflagen; egal um welche Rasse es sich handelt, beisst der Dackel die Omi muss er zum Wesenstest. Hast einen MBT und es passiert nichts, dann hast auch keine Auflagen oder musst zum Test. Das heißt Der MBT ist genauso ein Hund wie jede andere nicht gelistete Rasse.

btw. auch der Standard ist in Bayern nach bestandenen WT auflagenfrei.
 
Ich glaube ich wurde falsch verstanden; Jeder Hund wird bei Auffälligkeiten wie z.B. Aggressionen getestet und erhält Auflagen; egal um welche Rasse es sich handelt, beisst der Dackel die Omi muss er zum Wesenstest. Hast einen MBT und es passiert nichts, dann hast auch keine Auflagen oder musst zum Test.
btw. auch der Standard ist in Bayern nach bestandenen WT auflagenfrei.
ne, ich glaube schon, dass wir uns richtig verstanden haben
Der MBT muss nicht zum Wesenstest, der Bullterrier schon.
Der MBT muss erst zum Wesenstest, wenn er die Omi beisst, was aber auch bei einem schwierigen Hund nicht passiert, wenn er vernünftig geführt wird.
Wenn ich also damit einverstanden bin, dass mein MBT als Bullterrier geführt wird, muss er auf jeden Fall zum Wesenstest, den ein schwieriger Hund vielleicht nicht besteht.
Heißt er bekommt Auflagen, die er nicht bekäme, wenn er ein MBT ist.
 
fast - auch ein schwieriger Hund besteht (in Bayern) den WT, er bekommt eben dann die nötigen Auflagen, wie z.B. Leinenpflicht innerhalb von Ortschaften, wenn er nicht verkehrssicher ist. (Was ich persönlich für sinnvoll und angebracht halte, der Hund soll ja auch nicht in ein Auto laufen)
 
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