Mietwohnungen : Gerichtsurteile

merlin

20 Jahre Mitglied
Wir müssen leider draußen bleiben

Aktuelle Urteile zeigen: Vermieter sind im Recht, wenn sie keine beißwütigen Hunde und vielköpfigen Katzenhorden in der Mietwohnung dulden

Er mag harmlos sein. Nicht beißen, nicht schnappen. Doch wenn er ein Kampfhund ist oder sein Aussehen Furcht einflößt, hat er in Mietwohnungen nichts zu suchen. Das finden zumindest die Richter.

Rigoros grenzen die Gerichte momentan die Kampfhundehaltung ein. Selbst wenn ein American Staffordshire Terrier bislang niemanden bedrohte, gehört er nicht eine Mietwohnung, entschied das Amtsgericht Frankfurt (33 C 77/00-67). Und das Landgericht Hamburg (333 S 151/5:cool: gab einem Vermieter Recht, der einen Mieter verpflichtete, seinen Dobermann abzuschaffen. Zwar zählen Dobermänner nicht zu den Kampfhunden, aber der temperamentvolle Hund habe die übrigen Hausbewohner erschreckt und verängstigt.


Einsamen, behinderten oder psychisch labilen Menschen hingegen dürfen die Vermieter nicht das Haustier verbieten - selbst wenn es so im Mietvertrag steht. "Sobald ein Arzt bescheinigt, dass das Haustier therapeutisch wichtig ist, müssen Vermieter es dulden", sagt Eve Raatschen, Rechtsanwältin beim Verein "Mieter helfen Mietern" in Hamburg. Das gelte für Drogenabhängige im Entzug, einsame Rentner, Behinderte oder auch für Menschen, die sich alleine unsicher fühlen.


So entschied das Landgericht Hamburg (311 S 97/97) zu Gunsten eines Jungen, der sich ohne Hund kaum auf die Straße traut. Seine Mutter hatte das Tier gekauft, nachdem Jugendliche ihren Sohn überfallen hatten. Der Vermieter protestierte, doch die Richter verfügten: Weil es für die Entwicklung des Jungen wichtig ist, sich sicher zu fühlen, darf er den Hund behalten.


Grundsätzlich gilt, dass jeder Mieter Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische und dezent zwitschernde Ziervögel halten darf. Auch Katzen müssen in der Regel geduldet werden - wenn es nicht gleich sieben Stück in einer Dreizimmerwohnung sind, was das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (8 C 185/96) für unzumutbar befand. Doch schon wer eine Ratte besitzt, muss den Vermieter um Zustimmung bitten, weil sich viele vor ihr ekeln, entschied das Landgericht Essen (1 S 497/90).


Auch ein Hund muss nach Auffassung der meisten Richter vom Vermieter erlaubt werden. Ohnehin schreiben die meisten Mietverträge vor, dass der Vermieter jedes Haustier - mit Ausnahme der Kleintiere - genehmigen muss.


Allerdings schützt die Rechtsprechung Mieter vor Willkür und Schikane. "Wer ein Haus mit Garten vermietet, kann kaum plausibel machen, warum dort nicht ein Hund leben darf", sagt Siegmund Chychla, Leiter der Rechtsabteilung des Mieterbunds Hamburg. Außerdem müssen Vermieter gerecht handeln - wer einem Mieter den Haushund gestattet, darf ihn einem anderen nur mit triftigem Grund verwehren (LG Hamburg 16 S 92/81). Und wer jahrelang ein Heimtier geduldet hat, "schafft ein Gewohnheitsrecht", fasst Eve Raatschen die gängige Rechtsprechung zusammen. "Er darf dann nicht auf einmal die Abschaffung des Tieres anordnen."


Uneinig sind die Richter, ab wann kreischende Papageien als unzumutbare Lärmbelästigung gelten. Die kleinen, aber lautstarken Rosenköpfchen zum Beispiel dürfen nur von neun bis zwölf und zwischen 13 und 16 Uhr auf der Terrasse oder im Freien abgestellt werden. Die übrige Zeit müssen sie in der Wohnung bleiben, urteilte das Landgericht Nürnberg (13 F 9530/94). Strenger war das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss (OWi) 476/89:( In einer reinen Wohngegend dürfe kein Graupapagei gehalten werden, der stundenlang pfeift.


Ein Schwein darf hingegen in einer Mietwohnung leben, solange es nicht im Treppenhaus stinkt (AG Köpenick 17 C 88/00). Die Vermieterin wollte kein Hausschwein dulden. Im Mietvertrag aber war vereinbart, sie dürfe die Tierhaltung nur dann untersagen, wenn zu erwarten sei, dass Nachbarn belästigt werden. Zeugen sagten aus, schon bald nach dem Einzug habe es im Treppenhaus nicht mehr nach Schwein gerochen. Und das Gericht entschied zu Gunsten der Tierhalterin.
 
  • 29. März 2024
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