Ihre Fragen zum neuen Mietrecht - Vier "Experten" geben Antwort
Mein Vermieter hat mir fristlos gekündigt, mit der Begründung, dass mein
Rottweiler unter die Kampfhundeverordnung fallen würde und dies eine
Störung des Hausfriedens darstellt. Muss ich jetzt ausziehen?
Ja, da können sie nichts machen. Wenn Sie einen Kampfhund im Sinne des
Kampfhundegesetzes besitzen, gilt dies neuerdings als nachhaltige Störung
des Hausfriedens und kann daher ein Grund für die fristlose Kündigung
sein. Voraussetzung ist allerdings immer, dass vorher eine Mahnung
zugestellt wurde.
[ ]
bis denne
dog-aid
gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
Mein Vermieter hat mir fristlos gekündigt, mit der Begründung, dass mein
Rottweiler unter die Kampfhundeverordnung fallen würde und dies eine
Störung des Hausfriedens darstellt. Muss ich jetzt ausziehen?
Ja, da können sie nichts machen. Wenn Sie einen Kampfhund im Sinne des
Kampfhundegesetzes besitzen, gilt dies neuerdings als nachhaltige Störung
des Hausfriedens und kann daher ein Grund für die fristlose Kündigung
sein. Voraussetzung ist allerdings immer, dass vorher eine Mahnung
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