Meine Tochter ist bedroht

[Manny(BOR)]

15 Jahre Mitglied
Hi Leutz,

ich habe da ein Prob.:

Wir wurden durch die Gemeinde, Polizei und auch durch private Institutionen angewiesen unser Kind zur Schule zu begleiten, da sich ein Mann im Dorf herumtreibt, welcher kleine Kinder (bis 9 Jahre) anquatscht und versucht, ins Auto zu zerren...

Ich würde gern Patrolie fahren, jedoch habe ich Bedenken, dass ich im Nachhinein eine Anzeige wegen Körperverletzung einheimse und mir deswegen die Haltung meiner Hunde (beide WT) entzogen wird.

Wie kann ich, rechtlich, ohne weitere Massnahmen fungieren?

Manny
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi [Manny(BOR)] ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Manny,

das Problem hatten wir hier im letzten Jahr auch gehabt. Unabhängig davon hatten wir auch eine Straße weiter, ein Lager eines Kinderpornographenrings. Wenn ich mich recht entsinne wurde man durch die Tochter des Mannes, der die "Wahre" bei sich aufbewahrte, darauf aufmerksam und er wurde mit viel trara dann hops genommen nachdem das Mädel von dort getürmt war.

Alle hier waren sehr schockiert, weil es hier eine recht idyllische Wohngegend ist mit lauter kleinen Häuschen und niemand sowas in seiner Nachbarschaft vermutet hätte.

Sicher ist Selbstjustiz nicht gern gesehen. Drauf ankommen täte es auf dein Motiv, sollte es zu einer Handgreiflichkeit kommen.

Wenn du so eine art Nachbarschaftssicherheit betreiben willst, solltest Du dich mal bei der zuständigen Behörde erkundigen und dein Vorhaben vieleicht anmelden oder sowas. Keine Ahnung.

Wir haben hier unser eigenes kleines Rechtssystem und Regeln die Dinge innerhalb der Siedlung.

So haben wir zum Beispiel neu dazugezogenen Drogendealern den Hahn abgedreht, Diebstähle und Einbrüche vertrieben und das Chaotenpack aus der Siedlung bekommen. Zur Zeit haben wir hier wieder Ruhe vor der "Außenwelt" :D

Erst wenn es garnicht mehr geht, dann werden auch die Behörden dazu geholt. In der Regel dauert das aber alles zu lange.

Vieleicht bringt Dich das ein Stück vorran.

Gruß
Dennis
 
Hallo Manny

Flachslanden ging vor einiger Zeit durch die Presse... ein Mädchen wurde direkt vor der Schule, in die auch meine Tochter ging in einen Bus gezerrt und dort verge...ect.

Die Eltern hatte in sehr kurzer Zeit Fahrkette organisiert, bzw. Begleitung der Kinder von und zur Schule. Wenn die Kleinen begleidet werden, wird dieser Unmensch kein Kind ansprechen und selbst bei Verdacht, wird sich jeder der Eltern zusammenreisen.

Ihr müsst auch die Jungs schützen und unbedingt mit den Kindern sprechen, dazu gibt es Hilfe bei Pro Familia, Wildwasser und der Polizei, die ich zuerst ansprechen würde.

Die Kinder sollten auch zum spielen nicht alleine unterwegs sein.

Wenn ihr die Möglichkeit habt, lasst die Kinder Judo oder ähnliches lernen, denn Tatsache bleibt, das die "Kleinen" nicht immer beobachtet werden können.

Das gibt den Kindern Selbstvertrauen um z.B. laut nach Hilfe zu rufen (Feuer ist besser) und beruhigt die Eltern etwas.

und auch Polizisten, Richter + Staatsanwälte haben Kinder...Ihr schafft das
 
[Manny(BOR)] schrieb:
.......
Ich würde gern Patrolie fahren, jedoch habe ich Bedenken, dass ich im Nachhinein eine Anzeige wegen Körperverletzung einheimse und mir deswegen die Haltung meiner Hunde (beide WT) entzogen wird.

Wie kann ich, rechtlich, ohne weitere Massnahmen fungieren?

Manny

Ich kann mir nicht vorstellen, daß es Dir zum Vorwurf gemacht werden würde, besonders wachsam zu sein und zu diesem Zweck gegebenenfalls auch extra Runden zu drehen. Der Knackpunkt wird sein, bei einer evtl. Konfrontation mit diesem Perversling richtig zu reagieren. Ich würde auf jeden Fall das Handy dabei haben und beim geringsten Verdachtsmoment Polizei anrufen. Allerdings halte ich es für bedenklich, Selbstjustiz walten zu lassen, wenn kein konkreter Beweis ersichtlich ist. Von wem denkst Du, könnte eine solche Anzeige kommen? Vom Verdächtigen? Wenn er selbst Dreck am Stecken hat, kaum anzunehmen, aber ich wäre da auch unsicher.

Könnten sich da nicht mehrere Eltern zusammentun? immer zu zweit gehen oder so?
Denn dann wären ja auch Zeugen für evtl Vorfälle vorhanden. Ich kenn mich da ja überhaupt nicht aus, aber irgendwie meine ich, daß es da ein Jedermannsrecht gibt, der jeden Bürger ermächtigt, Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei zu "verhaften".

Wie sich das allerdings genau verhält, dazu sollte man vielleicht mal Experten befragen, bevor man sich in die Nesseln setzt.

Hoffentlich haben sie den Typen bald:sauer:

Viel Glück und alles Gute für Euere Kinder, daß sie jeden Tag wieder heil nach Hause kommen.Schlimm, wenn man sich solche Sorgen machen muss.:(

LG Flocke
 
[QUOTE='[Manny(BOR)]Ich würde gern Patrolie fahren, jedoch habe ich Bedenken, dass ich im Nachhinein eine Anzeige wegen Körperverletzung einheimse und mir deswegen die Haltung meiner Hunde (beide WT) entzogen wird.

Wie kann ich, rechtlich, ohne weitere Massnahmen fungieren?
[/QUOTE]

Wenn jemand an dein Kind geht wird man dir das wohl nicht vorhalten können wenn du dann aktiv wirst.
Hast du nicht ansonsten einen arbeitslosen Bekannten mit viel Zeit der deine Tochter etwas im Auge behalten könnte ?
 
vorsicht wenn du einen straftäter als zivielperson (selbst bei frischer tat) festhälst..... kannst du jederzeit von ihm oder augenzeugen wegen "freiheitsberaubung" angezeigt werden! in deutschland is jegliche Form der Selbstjustiz verboten auch wenn sie berechtigt is oder wäre! nicht einma ein fahrkartenkontrolleur darf einen schwarz fahrer festhalten durch körperlichen einsatz! nur die herausgabe der personalien kann man einfordern bei jeder Person! und jede person in der BRD is eigentlich dazu verpflichtet dir diese auf verlangen anzugeben! ich würde auch in so einem fall nur unter begleitung von zeugen aggieren! und immer sofort und umgehen die behörden informieren bzw dazu ziehen! Sonst kannst du wirklich, auch wenn du "moralisch" richtig gehandelt hast strafrechtlich oder zumindest durch den "geschädigten" was eben schon nur festhalten beinhaltet zivilrechtlich belangt werden...... selbst wenn er schuldig wäre für ein verghehen auch verurteilt werden würde könnte er dich in so einem fall immer noch anzeigen und würde diesbezüglich wahrscheinlich nach deutscher rechtssprechung recht bekommen! den in der BRD sind auch die rechte von straftätern geschützt! sie werden ja nicht durch krimminelle vergehen zu "freiwild"... (auch wenn das manchma vielleicht garnich verkehrt wäre^^)
 
§ 229 Selbsthilfe

Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

dieser § aus dem BGB (der sog. Jedermann-Paragraf) erlaubt es zur Vereitelung einer Straftat oder zur Fluchtverhinderung nach einer Straftat jemanden gegen dessen Willen "festzunehmen". Allerdings sollte die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben (steht dann in § 230)

Straftaten, die es hier geben könnte und zu verhindern wären: StGB §§ 176 (oder a oder b) Mißbrauch von Kindern, §235 Entziehung Minderjähriger oder/ und §239 Freiheitsberaubung.
Das einzige Problem: Man muß sich relativ sicher sein, dass die Person auch wirklich im Begriff ist eine Straftat zu begehen, oder eine begangen hat.

Aber wenn man schon gewarnt wird darf man als Eltern ruhig ein bischen die Augen offen halten.

Ich wüßte auch nicht, was ich im Ernstfall mit so nem Schwein machen würde (ich darf da gar nicht dran denken, dann wird mir schon übel).
 
Hi,

alle Eltern, dessen Kinder hier im Dorf und im Nachbars- Dorf schulpflichtig sind haben sich bereits zusammengesetzt und soetwas wie eine Fahrgemeinschaft gebildet, auch Lehrer, Polizei und OA sind involviert.
Nachdem der Täter das Mädchen angequatscht hat hat er jetzt einen kleinen Jungen (:cool: nach dem Fussballtraing, am Sportplatz belästigt. Die beiden Kinder konnten den Täter durch lautes Schreien von seinem Vorhaben abhalten.
Das Schlimme ist, die Kidz können den Typ nicht richtig beschreiben.

Wir können doch unsere Kinder jetzt nicht "wegsperren".:(

Manny
 
[QUOTE='[Manny(BOR)]Das Schlimme ist, die Kidz können den Typ nicht richtig beschreiben.[/QUOTE]

Aber gerade auf dem Dorf fallen fremde Personen und Autokennzeichen doch sofort auf !
Man kann nur die Kinder immer wieder auffordern sich nicht ab vom Schuss aufzuhalten sowie in Gruppen zu bleiben und sich nicht zu trennen.
 
Sag mal, bei Euch aufm Sandhaufen müßte das doch relativ einfach sein jemanden, der sich auffällig verhält, ausfindig zu machen, oder?
 
RiSchäBoCo schrieb:
Sag mal, bei Euch aufm Sandhaufen müßte das doch relativ einfach sein jemanden, der sich auffällig verhält, ausfindig zu machen, oder?
Denke ich auch gerade auf dem Dorf ! Der wird sich ja irgendwo rumtreiben wo die Kinder spielen und das muss doch jemandem auffallen.

Wir hatten damals in der Stadt als mein Sohn noch klein war einen begrünten Innenhof mit Schaukel, Sandkiste usw. wo die Kinder spielten und ich hatte von oben Rundumblick.
Da drückste auch ein Typ auf der Einfahrt rum. Zu Anfang dachte ich noch es könnte ein Vater sein da dort Kinder spielten die neu zugezogen waren aber der Typ verhielt sich mehr als sonderbar.
Ich bin dann direkt runter und hab ihn angesprochen, der redete nur wirres Zeug " er mag Kinder usw. " !
Wir mögen unsere Kinder auch und haben auch die passenden Väter hier dazu und einen schönen Gewölbekeller haben wir, dort wird eh gerade eine Wand verputzt. Während ich ihm das sagte rief ich nach meinem Partner der hörte sofort an meiner Stimmlage das etwas nicht ok war und die kamen gleich mit drei Leuten aus dem Keller ! Ich glaub ich muss nicht erwähnen das man den Typen niewieder gesehen hat ?
Der hat sehr gut verstanden !
 
Mein Schwiegervater fährt nachts Taxi und hat schon zweimal Stress mit der Polizei bekommen weil die Taxifahrer

1. 2 jugendliche Randalierer festgehalten haben und somit bis zum Eintreffen der Polizei davon abgehalten haben eine Telefonzelle weiter zu zerstören (Das Ding hatte
fast EUR 4500,00 Sachschaden
2. 1 betrunkenen älteren Herrn der mehrere Auto's zerkratzte ebenfalls festgehalten
haben bis die Polizei eintraf

In beiden Fällen wurden die Randalierer nicht verletzt aber Ärger mit der Polizei bekamen die Taxifahrer trotzdem und seither rufen sie nur noch die Polizei und wenn sich die Personen bis zum Eintreffen der Polizei verpieselt haben, tja dumm gelaufen.

Beträfe es mein KInd oder überhaupt KInder wäre es mir ehrlich gesagt schnuppe, da bekomme ich dann halt Ärger aber wehe dem der meinem Kind zu nahe tritt.
 
Junior,
kannst Du den "Ärger mit der Polizei" mal genauer definieren? Was hat die Polizei am Verhalten der Taxifahrer beanstandet?
 
[Manny(BOR)] schrieb:
Ich würde gern Patrolie fahren, jedoch habe ich Bedenken, dass ich im Nachhinein eine Anzeige wegen Körperverletzung einheimse und mir deswegen die Haltung meiner Hunde (beide WT) entzogen wird.

Hm - wenn du lediglich Patrouille fährst kann nicht viel passieren. Erst wenn du handgreiflich wirst wird es haarig. Ich würde dir raten, wenn du schon Patrouille fährst und den Typen tatsächlich irgendwann erwischst, ihn einfach nur fest zu halten und die Polizei zu rufen. Wenn er sich dann wehrt und ein paar blaue Flecken davon trägt müsste er dir erst nachweisen, dass du ihn geschlagen hast - was du sicher niemals tun würdest! ;)
 
Bürste schrieb:
Erst wenn du handgreiflich wirst wird es haarig. Wenn er sich dann wehrt und ein paar blaue Flecken davon trägt müsste er dir erst nachweisen, dass du ihn geschlagen hast - was du sicher niemals tun würdest! ;)

Und was auch kein Mensch glauben würde.
Man erlebt es häufiger das sich sonderbare Typen an Spielplätzen aufhalten und die sind durch fünf Mütter nicht so nachhaltig zu beeindrucken wie durch 2 - 3 Väter !
Dieser Meinung ist auch so mancher Polizeibeamte der dir erzählt solange nichts passiert ist kann er höchstens einen Platzverweis aussprechen und Morgen hängt der Typ wieder hier.
 
JahWarrior schrieb:
vorsicht wenn du einen straftäter als zivielperson (selbst bei frischer tat) festhälst..... kannst du jederzeit von ihm oder augenzeugen wegen "freiheitsberaubung" angezeigt werden! [...]

ne kannste nicht...

§ 127 StPO
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
 
JahWarrior schrieb:
vorsicht wenn du einen straftäter als zivielperson (selbst bei frischer tat) festhälst..... kannst du jederzeit von ihm oder augenzeugen wegen "freiheitsberaubung" angezeigt werden! in deutschland is jegliche Form der Selbstjustiz verboten auch wenn sie berechtigt is oder wäre! nicht einma ein fahrkartenkontrolleur darf einen schwarz fahrer festhalten durch körperlichen einsatz!
Das stimmt nicht, lies dir mal den §127StPo durch

nur die herausgabe der personalien kann man einfordern bei jeder Person! und jede person in der BRD is eigentlich dazu verpflichtet dir diese auf verlangen anzugeben!

das stimmt so auch nicht, niemand braucht irgendwem so seine Personalien rausgeben. Nur den staatlichen Behörden gegenüber ist man dazu verpflichtet.

Hoffentlich wird der Typ gefunden bevor einem Kind etwas passiert!
 
sucht die polizei denn nach ihm? Oder ist das nicht genug, um den einzusperren?
 
tschuldigung falsch bzw mehrdeutig formuliert! ich meinte nich die herausgabe der personalien sondern "die angabe" udn zu der bist du verpflichtet! das es wahrscheinlich in der Praxis niemand oder kaum jemand machen würde, geschweige denn eine person die einer straftat schuldig oder verdächtig is,is ein anderes thema!
 
Jedermann Paragraph zieht bei einer festsetzung, selbst das festhalten ist erlaubt unter anwendung der "Verhältnißmäßigen gewalteinwirkung", kann ich was dafür das er auf die straße geschlagen ist mit dem gesicht als er weglaufen wollte?
habe selber einen sohn von nun 3 1/2 jahren und bei uns wohnt im dorf ein "ex Kinderschänder" aus dem LKH Moringen! der mann ist im rolli hat nur ein bein und sitzt jeden tag wenn es das wetter erlaubt morgens in der nähe Kindergarten und mittags an Spielplätzen oder der eisdiele (wird die so geschrieben?). Er redet immer noch kinder an und versucht auch körperkontakt herzustellen. bei meinem jungen zum glück nicht mehr!
er hat von mir die androhung bekommen wenn ich oder meine frau sehen das er mein kind oder ein anderes anpackt hinter meienn BMW samt rolli gebunden wird und ich mit ihm eine sollingrundfahrt machen werde! und es intressiert keinen das er hinter meinen auto hängen wird! ich muss sagen wenn so einer bei mir im dorf rumlaufen würde und das versucht egal ob mein kind oder ein anderes würde ich einschreiten und auch mit der anwendung von gewalt sollte er nur versuchen mit der hand zu zucken! und dabei ist es mir in dem mom sowas von egal was mir passiert! dafür gibt es zum glück denn jedermann paragraphen und denkt ihr die polizei wird sagen das durften sie nicht? der ist gefallen das haben drei zeugen gesehen fertig aus!
 
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