"Mein Hund wurde ohne meine Erlaubnis vermittelt"

  • 24. April 2024
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Ominöse Geschichte. Da hat sich wohl keiner der Beteiligten mit Ruhm bekleckert.

Wenn die Ex nicht geschäftsfähig ist, hätte der gute Mann ihr das Geschäft, den Hund in Pflege zu geben, vielleicht besser nicht übertragen sollen.

Dennoch kann ich nicht nachvollziehen, wieso das TH sich da jetzt stur stellt, wenn sich herausstellt, dass der Hund eigentlich nur in Urlaubspflege gehen sollte. Man hat einen Fehler gemacht, man sollte den Anstand haben, den zu korrigieren, statt darauf zu beharren, das sei richtig so.
 
Das gabs hier auch schonmal.
Hund kam ins TH in Penson.
Einen Tag später wollte Besitzerin ihn wieder holen, weil sich jemand fand, der den Hund betreuen wollte. Nur leider wurde er zwischenzeitlich vermittel.
Der neu Halter zahlte 250€ Vermittlungsgebühr ans TH und verlangte von der Frau 500€
Und das TH hatte nicht eingegriffen und somit selbst gegen den Vermittlungsvertrag verstossen.
 
schon bissel komisch ,der zweite hund scheint niemanden zu intressieren.
das man blos den einen wieder haben will,merkwürdig.merkwürdig.
 
So weit ich das verstanden habe war der zweite Hund der der Ex-Frau.
 
So weit ich das verstanden habe war der zweite Hund der der Ex-Frau.


na ich denk mal die hunde werden allen beiden gehört haben,die hunde sind ja brüder.
ergo werden sie sich die hunde auch zusammen geholt haben.
schade das man aus dem artikel nicht lesen kann ob der balu auch schon vermittelt ist.
 
So weit ich das verstanden habe war der zweite Hund der der Ex-Frau.


na ich denk mal die hunde werden allen beiden gehört haben,die hunde sind ja brüder.
ergo werden sie sich die hunde auch zusammen geholt haben...............

Würde ich nicht zwangsläufig so sehen.
Es kann genau so gut sein, dass die beiden sich so geeinigt hatten, dass jeder einen Hund behält.

Rechtlich gesehen hätte meine Frau, bei unseren Hunden, die besseren Karten.
Sie hat die Verträge mit den Tierheimen/Tierschutzvereinen unterschrieben und drei der Hunde laufen, aus Versicherungsgründen, bei der Gemeinde auf ihren Namen.
Abby läuft auf meinen Namen, da wir so nur den einfachen Hundesteuersatz für sie zahlen brauchen.
Bei unserer "Fasttrennung" im letzten Jahr hat sie dennoch nur Megan mitgenommen!
 
Ich gehe mal eher davon aus, dass der Herr sich das jetzt einfach anders überlegt hat mit der Abgabe.
Hatten wir hier letztens auch. Erst den Hund als Fundhund abgegeben und dann nachts versucht in zurück zu klauen ;)
 
Ich gehe mal eher davon aus, dass der Herr sich das jetzt einfach anders überlegt hat mit der Abgabe.
Hatten wir hier letztens auch. Erst den Hund als Fundhund abgegeben und dann nachts versucht in zurück zu klauen ;)

Und hat dann, zur Sicherheit, seine nicht geschäftsfähige Frau los geschickt, damit er aus der Sache problemlos wieder raus kommen kann?:gruebel:
 
Ich gehe mal eher davon aus, dass der Herr sich das jetzt einfach anders überlegt hat mit der Abgabe.
Hatten wir hier letztens auch. Erst den Hund als Fundhund abgegeben und dann nachts versucht in zurück zu klauen ;)

Und hat dann, zur Sicherheit, seine nicht geschäftsfähige Frau los geschickt, damit er aus der Sache problemlos wieder raus kommen kann?:gruebel:

Möglich, dass er sich ja gar keine Gedanken darum gemacht hat, dass seine Frau nicht geschäftsfähig ist, als er sie mit den Hunden zum TH schickte. Wie auch immer, wir werden das wohl kaum ergründen können, jedoch habe ich diesbzgl. schon die unmöglichsten Geschichten gehört und bin daher wohl eher skeptisch, was den Wahrheitsgehalt seiner Aussage betrifft.

Es hieß ja auch, beide standen im Impfpass. Daher wäre es rechtlich ja erst mal zu klären, ob der Hund überhaupt sein Eigentum ist bzw. war, was ich mir z.B. durch `nen Hundesteuerbescheid oder `ne Tassomeldung, vorausgesetzt, der Hund ist überhaupt gekennzeichnet und gemeldet, beweisen lassen würde, bevor ich da jetzt `ne Welle mache und den Hund den neuen Haltern wieder wegnehme.
 
Die Geschäftsunfähigkeit ist für Außenstehende nicht immer erkennbar. Das Gesetz schützt nicht den guten Glauben an die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsgegners, da der Schutz eines nicht unbeschränkt Geschäftsfähigen Vorrang hat. Das bedeutet, dass abgeschlossene Verträge auch dann unwirksam sind, wenn die Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners nicht erkennbar war. .

)
 
Das ganze istt ja hier in Norddeutschland passiert...
Wen näheres interessiert, der Besitzer schreibt bei Ebay-kleinanzeigen einen langen Suchtext. Möchte den hier jetzt nicht reinstellen, da ich nicht weiß, ob der Text geschützt ist.

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lg
Ohneso
 
Dem ist es aber schon sehr ernst !

die Rückgabe müßte doch juristisch durchzusetzen sein , das ist ja fast wie "geklaut" , zumal das TH ja auch noch Geld für den Hund eingestrichen hat.

LG Barbara
 
ich muß zugeben, ich zweifle stark die Aussagen des Herrn an, denn wenn seine Frau wirklich geschäftsunfähig gewesen wäre, hätte das TH schon längst eingelenkt, erstrecht wenn ein Anwalt eingeschaltet wurde, die Aktion hätte absolut keinen rechtlichen Bestand und das Thema wäre schon durch. Es ist eigentlich immer dasselbe, wenn man nur eine Seite kennt.
 
Auch wenn ich nicht verstehe wieso er seinen Hund nicht selbst in Pension gegeben hat tut er mir unendlich leid! Ich wünsche ihm das er seinen Hund bald wieder in die Arme nehmen kann!
 
ich muß zugeben, ich zweifle stark die Aussagen des Herrn an, denn wenn seine Frau wirklich geschäftsunfähig gewesen wäre, hätte das TH schon längst eingelenkt, erstrecht wenn ein Anwalt eingeschaltet wurde, die Aktion hätte absolut keinen rechtlichen Bestand und das Thema wäre schon durch. Es ist eigentlich immer dasselbe, wenn man nur eine Seite kennt.

Das verstehe ich auch nicht, selbst wenn das Tierheim nicht wusste, dass die Frau nicht geschäftsfähig ist würde es nichts an der Tatsache ändern.
Ich bin allerdings nicht sicher, ob es dann, im Einzelfall, noch mal wieder gerichtlich geprüft werden müsste, ob es jeweils greift.
Würde aber, in meinen Augen, nicht viel Sinn machen!
 
Ich denke mal, dass sich da jemand die Kosten für die Urlaubsunterbringung sparen wollte. wer auch immer. Ganz normal ist das nicht, dass man nicht mal seinen Hund selber weg bringen kann.
 
Irgendwie finde ich die Geschichte schräg:

Der Mann wollte den Hund von der Ex aufnehmen.
Offensichtlich hat das aus irgendwelchen Gründen nicht funktioniert, denn die Frau hat ihren Hund dem TH übereignet.

Er gibt ihr seinen Hund gleich mit, damit sie ihn dort in Pension gibt und fährt erst mal in Urlaub.
Dies offenbar mit dem Wissen, dass seine Ex nicht geschäftsfähig ist.

Meiner Meinung nach hat sich der Hunedhalter nicht grade mit Ruhm bekleckert.
 
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