Mein Hund Jogger gezwickt, jetzt Ordnungsamt

KatManDo

Schönen Guten Abend zusammen,

Ich habe folgendes Problem, bzw. bin ich über den weiteren Ablauf verunsichert.
Mein Freund und ich haben eine Dobermann Hündin (6 Jahre), sie lebt seit ca einem halben Jahr bei uns.
Sie ist an der Leine eher ein Angsthund, was sich zB durch anbellen anderer Hunden, sowie das versuchte "attackieren" von zB Joggern/Fahradfahrern äußert. Daher wird sie nur auf ausgewiesenen Hundewiesen abgeleint (dort verhält sie sich harmonisch Hunden und. Menschen gegenüber).
Letzte Woche ist mein Freund mit ihr Gassi gegangen, zwei Jogger kamen auf sie zu. Er hat sie rangeholt und neben sich Sitz machen lassen. Da die Wege dort sehr schmal sind, haben die Jogger weder verlangsamt noch Abstand gehalten und sind direkt an unserem Hund vorbei gerannt.
Unser Hund hat daraufhin den einen angesprungen und an der Hüfte erwischt. Es entstand ein Loch in der Jacke.
Alle Beteiligten haben sich dies angesehen, keine Bissspuren oder der gleichen festgestellt und mein Freund gab seine Daten zwecks Bezahlung der kaputten Jacke ab.
Die Jogger waren sogar so verständnisvoll, dass sie sich selbst entschuldigten und das angstverhalten des Hundes erkannten.

Nun, eine Woche später flattert das Schreiben des Ordnungsamtes bei uns rein. Eine Einleitung eines Verfahrens, vorliegende Anzeige und die. Begutachtung durch einen Amtstierarzt werden darin angekündigt.

Der Hund ist versichert und angemeldet, allerdings habe ich vergessen einen Sachkundenachweiss zu machen welcher nun mit einer Frist nachzureichen ist.

Welche Schritte sind nun von unserer Seite aus einzuleiten, was kann passieren und kann man gegen so ein Verhalten der Jogger (welches meiner Meinung dem Hund und dessen Halter gegenüber auch nicht korrekt abgelaufen ist) etwas entgegenbringen?

Unser Hund ist wohl in seiner Vergangenheit bei seiner Vorbesitzerin bereits einmal auffällig gewesen, ob es dort weitere Schritte gab weiß ich leider nicht. Sie hat die Begleithunde Prüfung damals abgeschlossen und ist bei mir noch nie auffällig geworden. Auch war ich eine ganze Weile mit ihr in Hundeschule (dies musste ich leider die letzten Monate aus Kosten gründen unterbrechen, wird aber nun fortgesetzt).

Danke für alle Antworten, bin wirklich verzweifelt und Ratlos.
 
  • 28. März 2024
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alles gute, vielleicht gehts sich glimpflich aus (und gegen die jogger vorgehen würde ich mal schön bleiben lassen, die haben nicht dein hund gebissen)
 
Nein, natürlich habe ich nicht vor gegen den Jogger direkt vorzugehen. Das er nicht gebissen hat ist mir bewusst.

Ich würde gerne wissen was ich nun tun kann, macht eine Gegenaussagen Sinn?
Anwalt einschalten? Welche Kosten können durch so ein Gutachten entstehen und welche Folgen hat das für uns und unseren Hund?

Das Verhalten des Joggers weder abzubremsen, noch in angemessener Entfernung dran vorbei zu laufen ist auch nicht korrekt gewesen. Das wurde sogar von beiden Joggern so bestätigt (Schuldeingeständnis), zudem ist einer der Jogger selbst Hundehalter und hat die Situation direkt richtig eingeschätzt -> Angstverhalten.
 
Nein, natürlich habe ich nicht vor gegen den Jogger direkt vorzugehen. Das er nicht gebissen hat ist mir bewusst.

Ich würde gerne wissen was ich nun tun kann, macht eine Gegenaussagen Sinn?
Anwalt einschalten? Welche Kosten können durch so ein Gutachten entstehen und welche Folgen hat das für uns und unseren Hund?

Das Verhalten des Joggers weder abzubremsen, noch in angemessener Entfernung dran vorbei zu laufen ist auch nicht korrekt gewesen. Das wurde sogar von beiden Joggern so bestätigt (Schuldeingeständnis), zudem ist einer der Jogger selbst Hundehalter und hat die Situation direkt richtig eingeschätzt -> Angstverhalten.

aber der jogger muss nicht abbremsen nur weil du dein hund nicht im griff hast, er versteht das problem von dein hund, aber er versteht auch das du dein hund nicht richtig sicherst.

wenn ich jemand sehe der sein hund an der kurze leine neben sich hat, vermute ich auch nicht das der hund einen satz auf mich los machen >darf<, ich kann dir nichts raten, ausser kleine brötchen zu backen...
 
In welchem Bundesland lebt ihr denn? Jedes BL hat andere Gesetze/Verordnungen bez. Hundehaltung, daraus folgen dann auch andere Konsequenzen bei einem Vorfall.

Jetzt erst einmal Ruhe bewahren. Ich würde an eurer Stelle ohne Anwalt keine Aussage zu dem Vorfall beim OA machen.

Ein sehr empfehlenswerter Anwalt für alle Fälle rund um den Hund ist Lars-Jürgen Weidemann ( ). Hatte selbst auch schon tel. Kontakt - sehr kompetent und freundlich.

Alles Gute!
 
Es tut mir Leid für dich, aber man muss ein Hund so führen, das der Hund niemanden gefährdet. Der Jogger muss nicht abbremsen. Nur eine Frage:Was hättest Du gesagt wenn deine Hündin ein Kind und nicht ein Jogger gebissen hätte . Ich denke Du solltest mit deine Hündin in Hundeschule gehen.
 
Vor Jahren hatten wir mit unserer verstorbenen Maggie, Parson Russell, einen ähnlichen Vorfall.
Maggie war nicht Joggersicher, mußte also immer angeleint werden.
Kein Jogger in Sicht, mein Mann leint sie ab und ist noch dabei den Rest der Hunde abzuleinen, als ein Jogger um die Ecke kommt.
Maggie hat ihm einen Riß in der Hose und einen Bluterguß verpaßt.

Anzeige beim Ordnungsamt und Schadensersatz und Schmerzensgeldforderung. Wir wurden aufgefordert den Vorfall detailliert zu schildern und die Rasse des Hundes wurde erfragt. Das Amt fragte telefonisch nach Eingang meines Schreibens erneut nach und ließ sich bestätigen, das es sich um keinen Listenhund und um keinen Hund über 40/20 handelt
Die Gebühr wegen Ordnungswidrigkeit (mein Mann hätte Maggie unter Kontrolle haben müssen) betrug damals 123,50 Euro, inklusive Verwaltungskosten.
Schadenersatz und Schmerzensgeld waren knapp 500 Euro und wurden ohne Probleme von der Versicherung übernommen.
Sachkundenachweis ist bei einem Hund unter 40 cm und 20 kg in NRW nicht nötig.
Damit war alles erledigt.

Ich nehme an, das du in NRW wohnst, weil du den Sachkundenachweis angesprochen hast. Er ist hier für Hunde mit den entsprechenden Voraussetzungen Pflicht und man tut sich keinen Gefallen, wenn man vergißt ihn zu machen.
Aber da das Kind schon in den Brummen gefallen ist, bleibt jetzt nur ihn schleunigst zu machen.
Über die Behandlung beim Amt kann ich mich nicht beschweren, die war völlig geschäftsmäßig.
 
Vor allem ist es auch wichtig euren Hund mit einem Maulkorb zu sichern wenn er nun mal nicht ganz sauber gegenüber Mensch und Tier ist
 
@ Cornelia T : Vielen Dank für deine Antwort, genau auf so einen Erfahrungsbericht hatte ich gehofft :)

Danke auch an kadde77.
 
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