Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Justiz
Gericht bestätigt Kampfhund-Liste
American Staffordshire Terrier stehen auch künftig auf der Rasseliste der als gefährlich geltenden Hundearten. Dieses Urteil veröffentlichte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald am Mittwoch. Das Wissen über das Verhalten dieser Rasse sei ein hinreichender Anlass, den American Staffordshire Terrier in ein Gefahr-Erforschungsprogramm wie die Hundehalterverordnung einzuordnen, so die Vorsitzende Richterin Hannelore Kohl. Eine Revision ließ sie nicht zu. Drei Züchter hatten gegen Mecklenburg-Vorpommerns Innenministerium geklagt. Sie wollten, dass die Rasse aus der Hundehalterverordnung gestrichen wird.
Innenminister zufrieden
Innenminister Gottfried Timm freute sich über das Urteil. Damit bleibe das Gefüge der erfolgreichen Hundehalterverordnung erhalten, sagte er. Nach der Entscheidung müssen American Staffordshire Terrier weiter Maulkörbe tragen und dürfen nur an der Leine laufen. Nur durch einen Wesenstest kann ein Halter nachweisen, dass ein bestimmtes, einzelnes Tier nicht gefährlich ist.
Bull-Terrier besonders gefährlich
Das Greifswalder Gericht berief sich auf das Bundesverfassungsgericht. Es hatte am 16. März in seinem Urteil zu so genannten Kampfhunden die bullartigen Terrier als besonders gefährlich und beißaktiv eingestuft. Dazu gehören auch American Staffordshire Terrier. Richterin Kohl sagte, außerdem sei das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes eine hinreichende Grundlage, um eine Gefahr- und Erforschungsmaßnahme mit einer Rechtsverordnung zu regeln.
Finanzieller Einbruch für die Züchter
"Das Problem von beißenden Hunden kann nicht über eine Rasseliste gelöst werden. Es liegt am anderen Ende der Leine", sagte dagegen der Anwalt der Kläger, Detlev Böhm. Für Züchter bedeute das Urteil einen finanziellen Einbruch, weil niemand einen Hund mit solchen Auflagen halten wolle. Böhm behält sich vor, doch noch in Revision zu gehen - mit HIlfe einer Nichtzulassungsbeschwerde. Die Hundehalterverordnung als Gefahr-Erforschungsprogramm zu bezeichnen sei "unsinnig"; sie gehe von der grundsätzlichen Gefährlichkeit der Rasse aus.
Angriffe gingen mit Verordnung zurück
Nach schweren Angriffen von so genannten Kampfhunden hatte die Landesregierung vor vier Jahren eine Verordnung zu Besitz und Zucht von bestimmten Hunden erlassen. Darin werden zwölf Rassen als gefährlich eingestuft. Im Jahr 2000 hatte es nach Angaben des Innenministeriums noch 31 Zwischenfälle mit American Staffordshire Terriern gegeben. Bis 2002 halbierte sich die Zahl auf 15, 2003 wurden noch sieben Angriffe bekannt.
In zwei Wochen will das Gericht über die Klage eines Bullmastiff-Halters entscheiden. Das Innenministerium hatte angekündigt, die Streichung dieser Rasse aus der Liste zu prüfen.
Gericht bestätigt Kampfhund-Liste
American Staffordshire Terrier stehen auch künftig auf der Rasseliste der als gefährlich geltenden Hundearten. Dieses Urteil veröffentlichte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald am Mittwoch. Das Wissen über das Verhalten dieser Rasse sei ein hinreichender Anlass, den American Staffordshire Terrier in ein Gefahr-Erforschungsprogramm wie die Hundehalterverordnung einzuordnen, so die Vorsitzende Richterin Hannelore Kohl. Eine Revision ließ sie nicht zu. Drei Züchter hatten gegen Mecklenburg-Vorpommerns Innenministerium geklagt. Sie wollten, dass die Rasse aus der Hundehalterverordnung gestrichen wird.
Innenminister zufrieden
Innenminister Gottfried Timm freute sich über das Urteil. Damit bleibe das Gefüge der erfolgreichen Hundehalterverordnung erhalten, sagte er. Nach der Entscheidung müssen American Staffordshire Terrier weiter Maulkörbe tragen und dürfen nur an der Leine laufen. Nur durch einen Wesenstest kann ein Halter nachweisen, dass ein bestimmtes, einzelnes Tier nicht gefährlich ist.
Bull-Terrier besonders gefährlich
Das Greifswalder Gericht berief sich auf das Bundesverfassungsgericht. Es hatte am 16. März in seinem Urteil zu so genannten Kampfhunden die bullartigen Terrier als besonders gefährlich und beißaktiv eingestuft. Dazu gehören auch American Staffordshire Terrier. Richterin Kohl sagte, außerdem sei das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes eine hinreichende Grundlage, um eine Gefahr- und Erforschungsmaßnahme mit einer Rechtsverordnung zu regeln.
Finanzieller Einbruch für die Züchter
"Das Problem von beißenden Hunden kann nicht über eine Rasseliste gelöst werden. Es liegt am anderen Ende der Leine", sagte dagegen der Anwalt der Kläger, Detlev Böhm. Für Züchter bedeute das Urteil einen finanziellen Einbruch, weil niemand einen Hund mit solchen Auflagen halten wolle. Böhm behält sich vor, doch noch in Revision zu gehen - mit HIlfe einer Nichtzulassungsbeschwerde. Die Hundehalterverordnung als Gefahr-Erforschungsprogramm zu bezeichnen sei "unsinnig"; sie gehe von der grundsätzlichen Gefährlichkeit der Rasse aus.
Angriffe gingen mit Verordnung zurück
Nach schweren Angriffen von so genannten Kampfhunden hatte die Landesregierung vor vier Jahren eine Verordnung zu Besitz und Zucht von bestimmten Hunden erlassen. Darin werden zwölf Rassen als gefährlich eingestuft. Im Jahr 2000 hatte es nach Angaben des Innenministeriums noch 31 Zwischenfälle mit American Staffordshire Terriern gegeben. Bis 2002 halbierte sich die Zahl auf 15, 2003 wurden noch sieben Angriffe bekannt.
In zwei Wochen will das Gericht über die Klage eines Bullmastiff-Halters entscheiden. Das Innenministerium hatte angekündigt, die Streichung dieser Rasse aus der Liste zu prüfen.