Mecklenburg-Vorpommern: Gericht bestätigt Kampfhund-Liste

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
Justiz
Gericht bestätigt Kampfhund-Liste

American Staffordshire Terrier stehen auch künftig auf der Rasseliste der als gefährlich geltenden Hundearten. Dieses Urteil veröffentlichte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald am Mittwoch. Das Wissen über das Verhalten dieser Rasse sei ein hinreichender Anlass, den American Staffordshire Terrier in ein Gefahr-Erforschungsprogramm wie die Hundehalterverordnung einzuordnen, so die Vorsitzende Richterin Hannelore Kohl. Eine Revision ließ sie nicht zu. Drei Züchter hatten gegen Mecklenburg-Vorpommerns Innenministerium geklagt. Sie wollten, dass die Rasse aus der Hundehalterverordnung gestrichen wird.

Innenminister zufrieden

Innenminister Gottfried Timm freute sich über das Urteil. Damit bleibe das Gefüge der erfolgreichen Hundehalterverordnung erhalten, sagte er. Nach der Entscheidung müssen American Staffordshire Terrier weiter Maulkörbe tragen und dürfen nur an der Leine laufen. Nur durch einen Wesenstest kann ein Halter nachweisen, dass ein bestimmtes, einzelnes Tier nicht gefährlich ist.

Bull-Terrier besonders gefährlich

Das Greifswalder Gericht berief sich auf das Bundesverfassungsgericht. Es hatte am 16. März in seinem Urteil zu so genannten Kampfhunden die bullartigen Terrier als besonders gefährlich und beißaktiv eingestuft. Dazu gehören auch American Staffordshire Terrier. Richterin Kohl sagte, außerdem sei das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes eine hinreichende Grundlage, um eine Gefahr- und Erforschungsmaßnahme mit einer Rechtsverordnung zu regeln.

Finanzieller Einbruch für die Züchter

"Das Problem von beißenden Hunden kann nicht über eine Rasseliste gelöst werden. Es liegt am anderen Ende der Leine", sagte dagegen der Anwalt der Kläger, Detlev Böhm. Für Züchter bedeute das Urteil einen finanziellen Einbruch, weil niemand einen Hund mit solchen Auflagen halten wolle. Böhm behält sich vor, doch noch in Revision zu gehen - mit HIlfe einer Nichtzulassungsbeschwerde. Die Hundehalterverordnung als Gefahr-Erforschungsprogramm zu bezeichnen sei "unsinnig"; sie gehe von der grundsätzlichen Gefährlichkeit der Rasse aus.

Angriffe gingen mit Verordnung zurück

Nach schweren Angriffen von so genannten Kampfhunden hatte die Landesregierung vor vier Jahren eine Verordnung zu Besitz und Zucht von bestimmten Hunden erlassen. Darin werden zwölf Rassen als gefährlich eingestuft. Im Jahr 2000 hatte es nach Angaben des Innenministeriums noch 31 Zwischenfälle mit American Staffordshire Terriern gegeben. Bis 2002 halbierte sich die Zahl auf 15, 2003 wurden noch sieben Angriffe bekannt.

In zwei Wochen will das Gericht über die Klage eines Bullmastiff-Halters entscheiden. Das Innenministerium hatte angekündigt, die Streichung dieser Rasse aus der Liste zu prüfen.

 
  • 29. März 2024
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Kampfhunde-Liste zulässig

Greifswald/MVnn/ddp/14.04.04 - Das Greifswalder Oberverwaltungsgericht sieht Rassenliste als «Gefahrenforschungsprogramm» Der Schweriner American-Staffordshire-Terrier-Züchter Joachim Schulz gibt sich kampfesmutig.


Foto: dpa


«Dann sehen wir uns eben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wieder», reagierte der ehemalige Stuntman am Mittwoch auf die Ablehnung seiner Klage durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald. Schulz hatte zusammen mit seiner Frau und einem weiteren Halter dieser Hunderasse gegen die Aufnahme ihrer Lieblinge in die so genannte Rassenliste der Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommerns geklagt.

Das Gericht bewertete die Vorschrift als zulässig. Im Fall der American Staffordshire Terrier sahen die Richter nach eigenen Angaben ausreichend Anlass, Gefahrentests für diese Rasse vorzunehmen. Nach der seit Juli 2000 im Land geltenden Regelung müssen die Ordnungsbehörden davon ausgehen, dass die Hunde der auf der Liste aufgeführten zwölf Rassen gefährlich sind. Die angeblichen Kampfhunde dürfen nur an der Leine und mit Maulkorb ausgeführt werden. Allerdings können die Halter in einem Westenstest die
Ungefährlichkeit ihres Hundes beweisen und ihrem Liebling dadurch die Gängelung ersparen.

Vor vier Jahren hatte es nach Angaben des Innenministeriums noch 31 Zwischenfälle mit American Staffordshire Terriern gegeben. Bis 2002 halbierte sich die Zahl auf 15, 2003 wurden nur noch 7 Zwischenfälle registriert. Die Unfälle fielen durch eine besondere Schwere der Verletzungen auf. Dass sei Anlass genug, Hunde dieser Rasse dem Gefahrenforschungsprogramm zu unterwerfen, befanden die Greifswalder Richter. Außerdem hätte auch das Bundesverfassungsgericht erst im März die Gefährlichkeit von vier
bullartigen Terrier-Rassen, zu denen auch der American Staffordshire Terrier gehöre, als hinreichend erwiesen gesehen.

Schulz dagegen verweist darauf, dass bei diesen Zwischenfällen keine Hunde mit Papieren dabei gewesen seien. Deshalb ist aus seiner Sicht eine Vorverurteilung seiner Zucht ungerechtfertigt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Fall Schulzes bereits im Dezember 2002 festgestellt, dass die Rasseliste generell gegen Bundesrecht verstoße. Es sei denn, man könne die Festlegung von bestimmten Hunderassen als Programm verstehen, die tatsächliche Gefahr zu ermitteln, die von diesen Hunden ausgeht. Das sollte das Greifswalder Oberverwaltungsgericht prüfen.

Der Bullmastiff-Halter Waldemar Reinke hat hingegen gute Chancen, dass sein Hund von der Rassenliste gestrichen wird. Diese Rasse sei nicht annähernd so auffällig geworden, sagte der zuständige Abteilungsleiter Joachim Krech im Innenministerium. Er bot an, eine Streichung zu prüfen. Das Oberverwaltungsgericht hat deshalb die Entscheidung über den Bullmastiff vertagt.


MVnn Landesdienst ddp/NRD/MV/ eo


Upgedated 14. Apr 2004


 
KOMMENTARE
Hunderasseliste bleibt

Für die Katz

Mecklenburg-Vorpommerns Tierfreunde werden weiter mit einer Hundehalterordnung leben müssen, die für zwölf Rassen und deren Mischlinge von vornherein die Gefährlichkeit vermutet. Das mag Nichthundehalter beruhigen. Doch bietet die Verordnung mit ihrer „Gefährlichkeitsvermutung“ keinerlei Sicherheit.

Zur Farce wird sie schon, weil weder städtische Ordnungsbeamte noch Amtstierärzte die zwölf als gefährlich angesehenen Rassen oder deren Mischlinge zweifelsfrei erkennen können. Zumal die Züchter längst reagiert haben und Kreuzungen anbieten, die mit Staffordshires oder Mastiffs noch den Kaumuskel gemeinsam haben, dafür aber etwas größer sind und noch gefährlicher aussehen.

Der Hauptfehler der Verordnung aber ist, dass es keinerlei wissenschaftlichen Beweis, ja nicht einmal eine Statistik gibt, die einen Zusammenhang von Gefährlichkeit und Rassemerkmalen aufzeigt.

Die Hundeverordnung ist nicht mehr als das Alibi der Politik, etwas gegen so genannte Kampfhunde unternommen zu haben. In Unkenntnis wurden selbst Tiere zu Kampfmaschinen gestempelt, deren größter Feind der eigene Schlaf ist. Fachleute wurden ausgegrenzt. Auch Hilfsangebote vom Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) in M-V wurden vom Innenminister stets ignoriert.

Um Sicherheit vor den wenigen gewissenlosen Züchtern und ihren verdorbenen Tieren zu bieten, muss eine bundeseinheitliche Vorschrift her. Die muss Zucht, Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht für jede Hunderasse klar regeln und Sachkunde von jedem Halter fordern. Alles andere ist für die Katz.

KLAUS WALTER

Gefährliche Hunderasse bleibt auf der Liste

Greifswald/Schwerin (OZ/kw) American Staffordshire Terrier gelten weiterhin als gefährlich. Zu diesem Urteil gelangte gestern das Oberverwaltungsgericht Greifswald. Drei Züchter hatten gegen das Innenministerium geklagt. Sie wollten die Staffordshires aus der Hundehalterverordnung des Landes streichen lassen, die für zwölf Rassen eine so genannte Gefährlichkeitsvermutung beinhaltet. Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen. Über die Klage eines Bullmastiff-Halters will das Gericht in den kommenden Wochen entscheiden.

Richterin Hannelore Kohl sagte in der Urteilsbegründung, Erkenntnisse über das Verhalten dieser Rasse würden hinreichend Anlass geben, den American Staffordshire Terrier einem Gefahr-Erforschungsprogramm wie der Hundehalterverordnung zu unterwerfen. Sie bezog sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März, die bullartige Terrier als besonders gefährlich und beißaktiv eingestuft hatte.

Kläger-Anwalt Detlev Böhm kritisierte das Urteil. „Das Problem beißender Hunde kann nicht durch Rasselisten gelöst werden. Es liegt am anderen Ende der Leine“, sagte er. Das Innenministerium begrüßte das Urteil. „Die Hundehalterordnung hat sich erneut bewährt“, sagte Innenminister Gottfried Timm.


QUELLE : Ostseezeitung,

Na wenigstens ist der Kommentar fair und das Bild mal ein ordentliches ;) , dafür scheint mir, werden in der deutschen Politik im die fachlich unfähigsten und dämlichsten Typen Innenminister. "...Erneut bewährt..." -wobei denn, Du Arschgeige ?

Gruß - das Einhorn
 
Mein Leserbrief an die Ostseezeitung:

Huch, ein Journalist mit Sachverstand


Sehr geehrter Herr Walter,

mit Ihrem Kommentar haben Sie es geschafft, meine Einschätzung von Journalisten ein wenig ins Wanken zu bringen. Ihr Kommentar ist von Sachkenntnis geprägt, nennt das Problem beim Namen und zeigt sogar einen praktikablen Lösungsvorschlag auf. Welch ein wohltuender Unterschied zu den Werken Ihrer Kollegen, die mehrheitlich blindlings ins gleiche Horn tuten, um Auflage oder Quote zu machen.

Tun Sie mir bitte einen Gefallen: Gehen Sie nicht in die Politik! Dieses Land hat genug Volksvertreter, die ihren (Sach-)verstand an der Tür zum Parlament abgeben mussten.


Mit freundlichen Grüßen
 
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