Ist hier jemandem ein Fall bekannt bei dem ein Hund nach einem angeblichem Vorfall und bestandenem Verhaltenstest wieder von der Leinen und Maulkorbpflicht befreit wurde ?
Weiß jemand ob nach einem Vorfall ein Amtsveterinär zu einem Verhaltenstest an dem beschuldigtem Hund verpflichtet ist, oder ob er auch einfach nach Aktenlage über die Gefährlichkeit eines Hundes entscheiden kann ?
Weiß jemand ob nach einem Vorfall ein Amtsveterinär zu einem Verhaltenstest an dem beschuldigtem Hund verpflichtet ist, oder ob er auch einfach nach Aktenlage über die Gefährlichkeit eines Hundes entscheiden kann ?