...bürste, theoretisch gebe ich dir vollkommen recht.
in der praxis wurde ich bei der "ablegung" des sachkundebachweises weder über die verwendungsweise eines haltis informeirt, noch über entsprechende kenntnisse geprüft.
auch ist es richtig, dass ein halti, wenn er ordentlich passt und verwendet wird, eine entsprechnde vorrichtuing ist. leider sehe ich es jedoch nicht selten gerade in der innenstadt, dass hundehalter ihrem hund einen halti überzeihen, die leine aber nicht daran koppeln. dann, da wirst du zustimmen, bringt er nichts.
das ein mitarbeiter des oa kein sachverständiger ist dürfte im regelfall zutreffen. muss er aber auch nicht. wenn er feststellt, dass der halti zum beispiel nicht richtig passt oder gar nicht mit der leine verbunden war, genügt das für ein entsprechendes verfahren mit sich anschließendem bescheid. einen sv benötigt man dort nicht.
also, nicht falsch verstehen. ich finde einen ordentlich und verantwortungsvoll angelegten und gebrauchten halti wesentlich besser als einen starren maulkorb. hierbei ist ja auch zu bedenken, dass es zumindest in nrw meistens einen grund für eine bestehende maulkorbpflicht gibt. eine befreiung ist wahrlich nicht an zu hohe ansprüche geknüpft.
wer aber denkt, er könne mit dem losen anlegen eines haltis der maulkorbpflicht genüge tun, der irrt genauso wie der, der seinen leinenpflichtigen hund an der 8 meter flexileine laufen lässt.
pete