Maulkorb auch für alte Vierbeiner

Bine 16

KSG-Gogogirl™
15 Jahre Mitglied
Kampfhundgesetz wird verschärft
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Von unserem Redakteur Christian Dohle

BREMEN. Koalition und Opposition haben sich gestern in der Innendeputation auf eine Verschärfung des Kampfhundegesetzes geeinigt und damit auch die Konsequenzen aus einem Vorfall von vor gut einem Jahr in der neustadt gezogen. Eine Pitbull-Hündin hatte sich damals in ihre 36-jährige Besitzerin verbissen und ihr tödliche Verletzungen zugefügt. Der Fall lieferte den beweis, dass auch betagte Hunde - anders als bislang gedacht - tödlich zubeißen können. Der Pitbull war acht Jahre alt, erklärte der Sprecher des Innenressorts, Markus Beyer. Und damit nach geltender regelung von einem Maulkorb befreit.

Die Innendeputation brachte nun eine Verschärfung des Gesetzes auf den Weg und sprach..........

Ganzer Artikel hier: &
 
  • 19. April 2024
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Entschuldigung? Haben denn alte Hunde keine Zähne mehr? *kopfschüttel*

Und wenn ich mich richtig erinnere, passierte der Vorfall in Bremen in der Wohnung des Opfers - Da hätte der Hund sicherlich keinen MK getragen...

Man man man, ich hatte eigentlich immer die Hoffnung, die Politiker würden langsam mal die Lehren aus der Abschaffung der Auflagen z.B. in Niedersachsen ziehen...

An dieser Stelle noch einmal ein "Hut ab" an Herrn Wulff.... :(
 
Wir wissen ja nicht, was Albert Einstein wirklich zu seinem 7. Geburtstag geschenkt bekam. Warum sollten wird also wissen, warum sich das Innenressort von dieser "genialen" Verschärfung des Kampfhundegesetzes einen besseren Schutz für Hundehalter und für Dritte verspricht. Man könnte ja auch in Richtung Schulung von Hundehaltern etwas überlegen, anstatt an der 300. Änderung der Verordnungsänderung herumzudoktern, aber was sollte Politikern schon vernünftiges einfallen, wenn sie hauptsächlich mit der Abwesenheit jeglichen Fachwissens glänzen...

Vergessen hat man u.a. wieder mal schlicht und ergreifend, was Hundehalter diverser Rassen bei der Fütterung ihrer geächteten Vierbeiner innerhalb der eigenen vier Wände an gesetzlichen Regelungen und Auflagen beachten müßten - z.B. dass manche Hunderassen nur noch mit Strohhalm durch zerstörungssichere Beißkörbe hindurch in Anwesenheit eines, an einem Wochenende umfassend weitergebildeten Amtsveterinärs und von mindestens drei anwesenden SEK-lern ernährt werden dürfen weil man sich ja vorstellen kann was passiert, wenn zur Fütterung der Beißkorb abgenommen wird: der Hund riecht das miese Fertigfutter, wendet sich blitzartig gegen den eigenen Halter und ab ist der Arm und gefressen...

Wenn man im gleichen Artikel schon die Härtefallkommission für Asylverfahren anspricht, sollte man vielleicht auch daran denken, dass diese Herumwurstelei an irgendwelchen Verordnungen und deren Modifizierungen die Härte überhaupt ist und bestimmt auch einer adäquaten Kommission bedarf...

:hallo: :hallo: :hallo: :eg:
 
Das Schlimme daran ist, daß das Verschulden der Behörden mal wieder zum Anlaß genommen wird, die hundertste Änderung der Verordnung in Bremen (und auch anderswo) vorzunehmen.

Wie den Behörden seinerzeit ja bekannt war, ist die Halterin drogenabhängig gewesen, hatte kein polizeiliches Führungszeugnis und war demzufolge auch nicht berechtigt, einen solchen Hund zu Halten. Man hat über 2 Jahre dem Treiben zugeschaut ohne zu handeln. Erinnert mich irgendwie an den Fall Volkan in Hamburg, da war es ja ähnlich gelagert.

Letztendlich bestätigt mich das nur in meiner Meinung, den Behörden Unterlassung zu unterstellen, denn ansonsten wären solche Vorfälle wohl nicht passiert.

@ Marion - Natürlich kann auch ein Hund ab 8 Jahren noch kraftvoll zubeissen, von daher habe ich diese Regelung eh nie verstanden.
 
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