Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Beim Verwaltungsgericht Meiningen liegt seit vorigen Sommer die Klage einer Sonnebergerin, die darum kämpft, ihrem Staffordshire Terrier keinen Maulkorb anlegen zu müssen. Gabriele H. (4 hat sich die sieben Jahre alte Hündin aus dem Tierheim Coburg geholt. Das Tier lebt bei ihr auf einem eingezäunten Grundstück. Von der Stadt Sonneberg erhielt die Pharmazie-Ingenieurin einen Bescheid, wonach ihr Hund einen Maulkorb zu tragen habe. Als Grundlage für diesen Bescheid führte die Stadt lediglich die allgemeine Thüringer Gefahrenhunde-Verordnung an.
Dagegen wehrt sich Gabriele H. Denn ihr Hund wurde in Bayern schon einem Wesenstest unterzogen, den das Tierheim Coburg bezahlt hat. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass der Hund gegenüber Menschen ganz eindeutig unter die Kategorie nicht aggressiver Hund einzustufen ist. Lediglich gegenüber anderen Tieren schloss der Gutachter ein Restrisiko nicht aus.
Dieser Fall sei einer von vielen, bei dem Behörden die Unwissenheit von Hundehaltern ausnutzen, meint die Hunde-Expertin Helga Fleig (76). Wenn ein Hund den Wesenstest bestanden hat, gilt er nicht mehr als gefährlich. Niemand könne von Frau H. verlangen, dass ihr Hund einen Beißkorb trägt. Die Stadt dürfe dies nur anordnen, wenn der Hund auffällig geworden wäre, erklärt die Sachverständige.
Helga Fleig und ihr inzwischen verstorbener Mann, Dr. Dieter Fleig, waren es, die im Jahre 2000 die Thüringer Landesregierung eingehend beraten haben, als es um ja oder nein zur Erstellung einer Gefahrenhunde-Rasseliste ging. Das Land Thüringen, so Helga Fleig, hatte sie um eine Expertise gebeten. Ihr Mann erstellte deshalb ein Gutachten zur Beißkraft der Kampfhunde und legte es dem Innenministerium vor.
Die Expertin, die mit ihrem Mann über mehr als vierzig Jahre Zuchterfahrung bei so genannten Kampfhunden verfügt und die zahlreiche Hundebücher schrieben, freut sich, dass Thüringen nicht in die allgemeine Hysterie verfiel und den Mut hatte, keine Rasseliste aufzustellen. Denn Aggressivität könne man nicht einfach an einer Rasse festmachen, meint sie. Aggressives Verhalten hänge immer von den Daten des jeweiligen Hundes ab.
Die Gutachterin verweist in diesem Zusammenhang auf zwei entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichtes vom Juni und Dezember 2002, die Aggressivität auf Rassebasis ausdrücklich verneinen.
Meinhild RÖMER
23.05.2003
Dagegen wehrt sich Gabriele H. Denn ihr Hund wurde in Bayern schon einem Wesenstest unterzogen, den das Tierheim Coburg bezahlt hat. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass der Hund gegenüber Menschen ganz eindeutig unter die Kategorie nicht aggressiver Hund einzustufen ist. Lediglich gegenüber anderen Tieren schloss der Gutachter ein Restrisiko nicht aus.
Dieser Fall sei einer von vielen, bei dem Behörden die Unwissenheit von Hundehaltern ausnutzen, meint die Hunde-Expertin Helga Fleig (76). Wenn ein Hund den Wesenstest bestanden hat, gilt er nicht mehr als gefährlich. Niemand könne von Frau H. verlangen, dass ihr Hund einen Beißkorb trägt. Die Stadt dürfe dies nur anordnen, wenn der Hund auffällig geworden wäre, erklärt die Sachverständige.
Helga Fleig und ihr inzwischen verstorbener Mann, Dr. Dieter Fleig, waren es, die im Jahre 2000 die Thüringer Landesregierung eingehend beraten haben, als es um ja oder nein zur Erstellung einer Gefahrenhunde-Rasseliste ging. Das Land Thüringen, so Helga Fleig, hatte sie um eine Expertise gebeten. Ihr Mann erstellte deshalb ein Gutachten zur Beißkraft der Kampfhunde und legte es dem Innenministerium vor.
Die Expertin, die mit ihrem Mann über mehr als vierzig Jahre Zuchterfahrung bei so genannten Kampfhunden verfügt und die zahlreiche Hundebücher schrieben, freut sich, dass Thüringen nicht in die allgemeine Hysterie verfiel und den Mut hatte, keine Rasseliste aufzustellen. Denn Aggressivität könne man nicht einfach an einer Rasse festmachen, meint sie. Aggressives Verhalten hänge immer von den Daten des jeweiligen Hundes ab.
Die Gutachterin verweist in diesem Zusammenhang auf zwei entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichtes vom Juni und Dezember 2002, die Aggressivität auf Rassebasis ausdrücklich verneinen.
Meinhild RÖMER
23.05.2003