also, ich habe mir irgendwann mal gemerkt, daß ein halteverbot, wenn es aufgrund tschg ausgesprochen wurde, bundesweit gilt,
quasi im gesamten einzugs- bzw geltungsbereich des dtsch. TschG.
kann mir das jemand bestätigen?
weil ja immer mal wieder die frage auftaucht,was ist, wenn delinquent das bundesland wechselt.
gr