Und wenn ich dann den "Gutachter" lese:
Laut Hunde-Gutachter Mario E.... (61) könnte Buma es schwer haben, diese zu bestehen. „Er hat schon zugebissen, als er nur weggezogen wurde – unverhältnismäßig.“ Fällt er durch, könnte ein qualifizierter Halter ihn nehmen. Damit sind aber hohe Kosten und Auflagen verbunden. *****: „Ein Gericht muss dann entscheiden, ob für das Tierwohl eine Einschläferung vorzuziehen ist.“
Darf ich einen „Listenhund “ verleihen?
Buma war nur zur Pflege in der Wohnung, in der er zubiss. Aber darf man einen als gefährlich eingestuften Hund überhaupt abgeben?
Laut Hunde-Gutachter Mario E..... ist das nicht rechtens:
„Ein Listenhund darf nur bei der Person sein, die ihn gemeldet und einen Hundeführerschein hat. Es ist wie eine Waffe, die darf man auch nicht einfach weitergeben. Der Besitzer könnte dafür haften.“