Mädchennamen der Mutter annehmen

Laura-Wolf

KSG-HSH-Playmate™
10 Jahre Mitglied
Moin :hallo:, folgendes:

Kann man, volljährig, den Mädchennamen der Mutter annehmen, die ihn aber selber nicht mehr trägt, sondern den Namen des Kindsvaters/Exmannes trägt? Muss die Mutter selber ihren Mädchennamen wieder annehmen, und dann können das die Kinder auch? Hat jemand da Erfahrungswerte, wie es funktioniert, ob´s ein bürokratisch wüster Act is und was es kostet?
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi Laura-Wolf ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 21 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Moin :lol:

also ich weiß es von meiner Tante - sie hat irgendwann nach der Scheidung ihren Mädchennamen wieder angenommen. war wohl nicht übermäßig teuer, aber man braucht halt neue Papiere etc.

Meine Cousine hat aber den Namen des Vaters behalten. Glaube auch nicht, dass man als Kind den Nachnamen einfach so ändern kann. Man hat ja nicht so den direkten Bezug zu dem Namen, wie die Mutter, die ihn ja als Geburtsnamen immer noch in den Papieren eingetragen hat.
Sicher bin ich mir aber auch niht...

edit: um einen fremden Namen anzunehmen, kannst du dich adoptieren lassen, aber man kann sich ja schlecht von seiner eigenen Mutter adoptieren lassen :verwirrt:
 
Moin :hallo:, folgendes:

Kann man, volljährig, den Mädchennamen der Mutter annehmen, die ihn aber selber nicht mehr trägt, sondern den Namen des Kindsvaters/Exmannes trägt? Muss die Mutter selber ihren Mädchennamen wieder annehmen, und dann können das die Kinder auch? Hat jemand da Erfahrungswerte, wie es funktioniert, ob´s ein bürokratisch wüster Act is und was es kostet?


ich kenne nur einen fall, eine freundin hat ein mann geheiratet der hat sein namen geändert in den mädchennamen seines mutters, weil den familienamen sonnst ausgestorben wäre.

das hat eine sonderbewilligung gebraucht, es war nicht in deutschland. mehr weiss ich nicht.
 
Soweit ich weiß geht das nicht, die Mutter hätte ihren Mädchennamen annehmen können, Kind bleibt aber beim bestimmten Familiennamen, der MN der Mutter hat ja mit dem Kind nichts zu tun.
 
Ein Standesbeamter kann dir da genauer Auskunft geben, da sie das auch entscheiden soviel ich weiß.
Ich denke aber das es nicht möglich ist, wenn du ehelich geboren wurdest (was ja wohl der Fall ist).
Aber wie gesagt ein Standesbeamter kann dir da mehr sagen auch zu den Kosten.
 
Ich hatte mich mal vor Jahren informiert, da ging es nicht :(
 
Es gab ja diverse Änderungen in den letzten Jahren, auch was Doppelnamen etc. angeht - Ich würde einfach nochmal nachfragen.
 
Wenn der Familienname bestimmt ist, dann ist er bestimmt. Das ist mein Stand der Dinge. :hallo:

Kontext: Ehe ohne bestimmten Familiennamen - meint, das jeder Ehegatte seinen eigenen Namen behält. Bei dem ersten Kind kann der Nachname dann zwischen beiden Namen ausgewählt werden - alle weiteren Kinder MÜSSEN den selben Nachnamen bekommen. Ausser, der Familienname wird später (auch Jahre später möglich) festgelegt. Ist dieser dann nicht der, welchen die Kinder tragen, kann beantragt werden, das die Kinder ebenfalls umbenannt werden. Ab einem gewissen Alter nur mit Einstimmung der Kinder möglich. Die Kinder selber können den Namen nicht ändern, da dies am Familiennamen hängt. So der Standesbeamte "damals".
 
Meine Info ist, dass die Bestimmung des Familiennamens so lange offen bleiben kann bis zum ersten Kind, dann muss ein Familienname bestimmt werden, den dann das Kind trägt. Der Partner dessen Name es nicht geworden ist, muss den Familiennamen nicht annehmen, Kinder schon.
 
Wenn der Familienname bestimmt ist, dann ist er bestimmt. Das ist mein Stand der Dinge. :hallo:

Kontext: Ehe ohne bestimmten Familiennamen - meint, das jeder Ehegatte seinen eigenen Namen behält. Bei dem ersten Kind kann der Nachname dann zwischen beiden Namen ausgewählt werden - alle weiteren Kinder MÜSSEN den selben Nachnamen bekommen. Ausser, der Familienname wird später (auch Jahre später möglich) festgelegt. Ist dieser dann nicht der, welchen die Kinder tragen, kann beantragt werden, das die Kinder ebenfalls umbenannt werden. Ab einem gewissen Alter nur mit Einstimmung der Kinder möglich. Die Kinder selber können den Namen nicht ändern, da dies am Familiennamen hängt. So der Standesbeamte "damals".

Hm, und ließe meine Ma sich ihren Mädchennamen zurückgeben, hieße das dann, sie wuerde "Jahre später den Familiennamen festlegen""? Unwahrscheinlich, oder?
 
Meiner Info nach, wurde der Familienname festgelegt, als deine Mutter den Namen deines Vaters bei der Eheschließung annahm.

K. und ich habe jeder seinen Namen behalten, es wurde kein Familienname festgelegt, wenn das Kind kommt, müssen wir uns aber für einen Namen entscheiden. Mein Nachname wird unser Familienname, das Kind und ich werden so heißen.
Jetzt bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob er dann weiterhin heißen kann wie bisher oder er zumindest unseren Namen als Doppelname annehmen muss...
 
... Jetzt bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob er dann weiterhin heißen kann wie bisher oder er zumindest unseren Namen als Doppelname annehmen muss...

Bei einer befreundeten Familie haben die Eltern bei Eheschließung ihren eigenen Namen behalten. Also weiter Frau T und Herr S. Die Kinder, die in die Ehe geboren wurden, haben den Namen der Mutter angenommen, heißen also Kinder T.

Der Vater mußte den Namen seiner Frau nachträglich nicht annehmen.

Problematisch ist es (leider) im Alltag, wenn Herr S sich z. B. im KiGa rechtfertigen muß, warum er die Kinder T abholen möchte (wenn z. B. eine neue Erzieherin noch nicht über die Familienverhältnisse informiert wurde). Bei den Größeren gibt es teilweise Mißverständnisse in der Schule (im Sinne von "Dein Vater sollte den Brief unterschreiben. Warum gibst Du den Brief einem Fremden?").
Da habe ich schon einige Geschichten gehört, wo die Eltern sich im Nachhinein ärgern, sich nicht auf einen Familiennamen geeinigt zu haben.

Nun weiß ich allerdings nicht, ob jedes Bundesland in dieser Hinsicht eigene Regelungen hat. Dies hier ist Nds.

@ Laura, ob ich Dir weiterhelfen kann, weiß ich nicht, denn die Familienkonstellation ist etwas anders (so geschehen bei einem Freund meines Mannes), aber vllt. hilft es Dir trotzdem bei Deinen Überlegungen:

Das Kind ist unehelich geboren und hat den Nachnamen des Vaters A erhalten. Nach einigen Jahren trennen sich die Eltern. Die Mutter K möchte daraufhin, daß das Kind ihren Familiennamen annimmt. Sie stellt einen Antrag und der Nachname des Kindes wird von A in K geändert.

Wieder einige Jahre später heiratet die Mutter ihren neuen Lebenspartner V. Die Mutter und der Mann haben nun den selben Nachnamen V, während das Kind immer noch den Familiennamen K der Mutter trägt.

Der Mann entschließt sich, das Kind zu adoptieren und so erhält das Kind wieder einen neuen Nachnamen, V. ... Und bei diesem Nachnamen bleibt es dann auch hoffentlich ;)

So geschehen in Berlin. Wobei in diesem speziellen Fall sehr genau erklärt werden mußte "warum, wieso, weshalb", denn das Amt wollte, zum Wohl des Kindes, "nicht so einfach" die Namensänderungen genehmigen. Der leibliche Vater A wurde ebenfalls befragt. Hätte er Einwände gehabt, hätte das Amt der ersten Namensänderung, von A zu K, nicht zugestimmt.

Dir bei Deinem Vorhaben viel Erfolg! :)
 
Also, dass mit den verschiedenen Namen kenn ich auch, als Mutter mit anderem nachnamen wie das Kind. Es ist nervig und nicht ganz unproblematisch.

es gibt einen Unterschied zwischen dem geburtsnamen udn dem Familiennamen. Die Einwilligung des Kindes zum Familiennamen bei Eheschließung ist erfoderlich ab 5 (!!!) Jahren-> Stand letzte Woche beim Standesamt.

Also laut Standesamt ändert sich die "Wertigkeit" des Namens von Geburtsname zu Familienname und ist daher nur mit Einwilligung des Kindes möglich- kostet mal schlappe 25 € :(
 
... Jetzt bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob er dann weiterhin heißen kann wie bisher oder er zumindest unseren Namen als Doppelname annehmen muss...

Bei einer befreundeten Familie haben die Eltern bei Eheschließung ihren eigenen Namen behalten. Also weiter Frau T und Herr S. Die Kinder, die in die Ehe geboren wurden, haben den Namen der Mutter angenommen, heißen also Kinder T.

Der Vater mußte den Namen seiner Frau nachträglich nicht annehmen.

Problematisch ist es (leider) im Alltag, wenn Herr S sich z. B. im KiGa rechtfertigen muß, warum er die Kinder T abholen möchte (wenn z. B. eine neue Erzieherin noch nicht über die Familienverhältnisse informiert wurde). Bei den Größeren gibt es teilweise Mißverständnisse in der Schule (im Sinne von "Dein Vater sollte den Brief unterschreiben. Warum gibst Du den Brief einem Fremden?").
Da habe ich schon einige Geschichten gehört, wo die Eltern sich im Nachhinein ärgern, sich nicht auf einen Familiennamen geeinigt zu haben.

Nun weiß ich allerdings nicht, ob jedes Bundesland in dieser Hinsicht eigene Regelungen hat. Dies hier ist Nds.

@ Laura, ob ich Dir weiterhelfen kann, weiß ich nicht, denn die Familienkonstellation ist etwas anders (so geschehen bei einem Freund meines Mannes), aber vllt. hilft es Dir trotzdem bei Deinen Überlegungen:

Das Kind ist unehelich geboren und hat den Nachnamen des Vaters A erhalten. Nach einigen Jahren trennen sich die Eltern. Die Mutter K möchte daraufhin, daß das Kind ihren Familiennamen annimmt. Sie stellt einen Antrag und der Nachname des Kindes wird von A in K geändert.

Wieder einige Jahre später heiratet die Mutter ihren neuen Lebenspartner V. Die Mutter und der Mann haben nun den selben Nachnamen V, während das Kind immer noch den Familiennamen K der Mutter trägt.

Der Mann entschließt sich, das Kind zu adoptieren und so erhält das Kind wieder einen neuen Nachnamen, V. ... Und bei diesem Nachnamen bleibt es dann auch hoffentlich ;)

So geschehen in Berlin. Wobei in diesem speziellen Fall sehr genau erklärt werden mußte "warum, wieso, weshalb", denn das Amt wollte, zum Wohl des Kindes, "nicht so einfach" die Namensänderungen genehmigen. Der leibliche Vater A wurde ebenfalls befragt. Hätte er Einwände gehabt, hätte das Amt der ersten Namensänderung, von A zu K, nicht zugestimmt.

Dir bei Deinem Vorhaben viel Erfolg! :)

Aber bei dem Fall ging es ja scheinbar um ein minderjähriges Kind.
Hier musste wie Du schon schreibst
a) der leibliche Vater zustimmen und
b) kann man das vielleicht noch irgendwie damit begründen, dass sich das Kind nicht aus der Familie ausgeschlossen fühlt.

Bei Laura scheint es sich ja um einen Erwachsenen zu handeln - ich glaube nicht, dass es da so einfach ist, seinen Namen zu ändern...
 
@simone: so war mir auch... dass bei unserem Fall er sich nicht zu meinem bzw. Familiennamen bekennen muss... die Problematik dahinter ist dann seine! Klar ist das nicht einfach, immer doof wenn man unterschiedliche Namen hat, die meisten raffen das auch nicht, ich korrigiere dann auch gleich...

@Adoption: wir hatten den Fall im Freundeskreis, da wurde 2 Jungs aus 1. Ehe mit über 30 noch adoptiert und beide mussten ihren Namen auf den des Adoptionsvater ändern, da beide noch keine eigenen Familien zu dem Zeitpunkt hatten. (Adoption erfolgte aus Erb- und Haftungsgründen)
 
Aber in dem von Laura beschriebenen Fall, müsste man sich dann ja von seiner Mutter adoptieren lassen, um den Namen der Mutter anzunehmen, und das wird ja wahrscheinlich nicht gehen, da die Mutter eh schon als leibliche Mutter eingetragen ist...
 
Hm, und ließe meine Ma sich ihren Mädchennamen zurückgeben, hieße das dann, sie wuerde "Jahre später den Familiennamen festlegen""? Unwahrscheinlich, oder?

Wenn die Ehe noch Bestand hat, wäre das ja, nachdem was mir der Standesbeamte erzählt hat, nicht unlogisch. :verwirrt:

Aber ich weiß es nicht ... Tu mal einen Beamten fragen. :hallo:

Edit: Wenn Deine Mum den Namen Deines Vaters angenommen hat, dann hat Spell vermutlich recht:

Meiner Info nach, wurde der Familienname festgelegt, als deine Mutter den Namen deines Vaters bei der Eheschließung annahm.
 
Hmmh, nee. Früher war das ja anders, da galt automatisch der Name des Mannes als Familienname. Das hat sich erst kurz vor meiner Hochzeit, also irgendwann Mitte, Ende der 90er Jahre, geändert, da konnte frau auf einmal ihren Namen behalten und man musste den Namen erst festlegen, als Kinder kamen.

Übrigens fällt mir grade ein: Des Fabis neue Klassenlehrerin, die hier im Ort seit 20 Jahren unter Name A bekannt ist, hat 22 Jahre nach ihrer Scheidung ihren Mädchennamen B wieder angenommen - nachdem auch die jünste Tochter aus dem Haus war, sodass es (Zitat:( "nicht mehr so kritisch war, dass Kinder und Mutter unterschiedliche Nachnamen haben" - In anderen Worten, dass das Kind, dass diesen Namen nie hatte, ihn mit übernimmt, ist wohl so eher nicht vorgesehen.
 
Wir mussten keinen Namen "für alle" festlegen bei der Eheschließung, wegen der Kinder (oder eher für das Kind - da gab es erst eines). Die heissen einfach so, wie ich und mein (bald nicht mehr) Ehemann hat seinen Namen behalten. Die nannten das im Amtsdeutsch dann "keinen festgelegten Familiennamen". :verwirrt:
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Mädchennamen der Mutter annehmen“ in der Kategorie „Off-Topic“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Ricky
Antworten
70
Aufrufe
19K
Ninchen
Ninchen
bxjunkie
Ein Hund hat in Wuppertal am Wochenende ein Kind und seine Großmutter gebissen. Beide mussten notärztlich behandelt werden. Der Dreijährige erlitt Verletzungen am Rücken, seine Großmutter wurde auf Hüfthöhe gebissen. Das Kleinkind und die Frau wurden nach notärztlicher Behandlung in ein...
Antworten
0
Aufrufe
298
bxjunkie
bxjunkie
L
Ich würde am Montag bei einem anderen Tierarzt vorstellig werden, wenn es nicht besser wird. Zittern und hecheln sind halt Anzeichen für Schmerzen und sollten nach den ersten Tagen aufhören. Wurden auch die Eierstöcke entfernt oder nur die Gebärmutter?
Antworten
4
Aufrufe
642
MadlenBella
MadlenBella
Lucie
"Der junge Mann, der zu dem Zeitpunkt für den Rüden verantwortlich war..." klingt jetzt nicht wirklich nach dem Besitzer... Aber klar, trotzdem ohne Leine laufen lassen... Würde mir im Leben nicht einfallen...:nee:
Antworten
2
Aufrufe
581
Candavio
Candavio
DobiFraulein
"Hoftor" klingt schon nach Hausgrundstück, und die genannte Straße ist eine Wohnstraße im Ort.
Antworten
2
Aufrufe
358
snowflake
snowflake
Zurück
Oben Unten