Alle Hunde müssen an die Leine
Luxemburg plant strenges Gesetz zum Umgang mit Hunden
- Von MICHAEL SCHMITZ -
Luxemburg. Wer mit seinem Hund über die Grenze nach Luxemburg fährt, darf ab kommendem Jahr die Leine nicht vergessen. Denn das Großherzogtum plant ein Gesetz, wonach Hunde beim Ausführen grundsätzlich angeleint werden müssen. Kampfhunde sollen sogar ganz aus dem Straßenbild verschwinden.
Der Ministerrat des Großherzogtums hat den Gesetzentwurf bereits beschlossen. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem drohen Strafen von 251 bis 20 000 Euro oder sogar von acht Tagen bis zu zwei Jahren Haft, heißt es in der Vorlage. In Luxemburg wird bei Kampfhunden zwischen "Angriffshunden" und "Wach- und Verteidigungshunden" unterschieden. Zu Angriffshunden zählen laut Pia Nicks vom Landwirtschaftsministerium Kreuzungen wie Pitbull oder Borbull, zu Wachhunden reinrassige Tiere wie Staffordshire Terrier oder Rottweiler. Kauf und Import der Angriffshunde sollen laut dem Gesetzesvorhaben ganz verboten werden. Die derzeit im Land lebenden Tiere müssen kastriert werden, damit Nachwuchs auf Dauer ausgeschlossen ist. Auch die Einreise mit einem Tier der unter die "Angriffshunde" fallenden Rassen etwa aus Deutschland wird verboten. Bis die Kampfhunde völlig aus dem Großherzogtum verschwunden sind, wird die Haltung zudem streng reglementiert. Kampfhunde halten dürfen nach Inkrafttreten des Gesetzes nur noch volljährige Luxemburger, die keine Vorstrafen auf dem Kerbholz haben. Zudem müssen die Halter Dressurkurse machen, in denen sie nachweisen, dass sie die Gewalt über die Tiere haben. Nur wenn sie die Tests bestehen, dürfen sie ihre Hunde ausführen, ohne ihnen einen Maulkorb anzulegen. Jedes Tier muss angemeldet werden. Doch auch alle anderen Hundehalter sind künftig von strengeren Regelungen betroffen. Laut Pia Nicks müssen sämtliche Hunde in der Öffentlichkeit angeleint werden. Jedes Tier muss zudem bei der jeweiligen Ortsgemeinde angemeldet werden mit sämtlichen "persönlichen" Angaben von der Rasse über die Herkunft bis zu Impfungen der Tiere.
Einen besonderen Anlass, etwa einen größeren Zwischenfall mit einem Kampfhund, hat es im Großherzogtum bisher nicht gegeben. Die Vorfälle in den Nachbarländern mit anschließender Verschärfung der Gesetze waren offenbar der Grund für die luxemburgische Gesetzesinitiative, mit der Unfälle von vornherein ausgeschlossen werden sollen. Bis das vom Ministerrat beschlossene Gesetz das Parlament passiert hat, dürfte laut Pia Nicks ein halbes bis ein dreiviertel Jahr vergangen sein. Überwacht wird die Einhaltung der Vorschriften dann von der Polizei, von den Veterinärinspektionen und vom Zoll.
Quelle:
xana
Luxemburg plant strenges Gesetz zum Umgang mit Hunden
- Von MICHAEL SCHMITZ -
Luxemburg. Wer mit seinem Hund über die Grenze nach Luxemburg fährt, darf ab kommendem Jahr die Leine nicht vergessen. Denn das Großherzogtum plant ein Gesetz, wonach Hunde beim Ausführen grundsätzlich angeleint werden müssen. Kampfhunde sollen sogar ganz aus dem Straßenbild verschwinden.
Der Ministerrat des Großherzogtums hat den Gesetzentwurf bereits beschlossen. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem drohen Strafen von 251 bis 20 000 Euro oder sogar von acht Tagen bis zu zwei Jahren Haft, heißt es in der Vorlage. In Luxemburg wird bei Kampfhunden zwischen "Angriffshunden" und "Wach- und Verteidigungshunden" unterschieden. Zu Angriffshunden zählen laut Pia Nicks vom Landwirtschaftsministerium Kreuzungen wie Pitbull oder Borbull, zu Wachhunden reinrassige Tiere wie Staffordshire Terrier oder Rottweiler. Kauf und Import der Angriffshunde sollen laut dem Gesetzesvorhaben ganz verboten werden. Die derzeit im Land lebenden Tiere müssen kastriert werden, damit Nachwuchs auf Dauer ausgeschlossen ist. Auch die Einreise mit einem Tier der unter die "Angriffshunde" fallenden Rassen etwa aus Deutschland wird verboten. Bis die Kampfhunde völlig aus dem Großherzogtum verschwunden sind, wird die Haltung zudem streng reglementiert. Kampfhunde halten dürfen nach Inkrafttreten des Gesetzes nur noch volljährige Luxemburger, die keine Vorstrafen auf dem Kerbholz haben. Zudem müssen die Halter Dressurkurse machen, in denen sie nachweisen, dass sie die Gewalt über die Tiere haben. Nur wenn sie die Tests bestehen, dürfen sie ihre Hunde ausführen, ohne ihnen einen Maulkorb anzulegen. Jedes Tier muss angemeldet werden. Doch auch alle anderen Hundehalter sind künftig von strengeren Regelungen betroffen. Laut Pia Nicks müssen sämtliche Hunde in der Öffentlichkeit angeleint werden. Jedes Tier muss zudem bei der jeweiligen Ortsgemeinde angemeldet werden mit sämtlichen "persönlichen" Angaben von der Rasse über die Herkunft bis zu Impfungen der Tiere.
Einen besonderen Anlass, etwa einen größeren Zwischenfall mit einem Kampfhund, hat es im Großherzogtum bisher nicht gegeben. Die Vorfälle in den Nachbarländern mit anschließender Verschärfung der Gesetze waren offenbar der Grund für die luxemburgische Gesetzesinitiative, mit der Unfälle von vornherein ausgeschlossen werden sollen. Bis das vom Ministerrat beschlossene Gesetz das Parlament passiert hat, dürfte laut Pia Nicks ein halbes bis ein dreiviertel Jahr vergangen sein. Überwacht wird die Einhaltung der Vorschriften dann von der Polizei, von den Veterinärinspektionen und vom Zoll.
Quelle:
xana