Lücke in Niedersächsischer Gefahrtierverordnung

Angie

20 Jahre Mitglied
Hab ich heute in den Nachrichten gehört:

Pressemitteilung



Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung gibt keine Handhabe zur Ahndung von Verstößen gegen den Leinen- und Maulkorbzwang durch eine in Bremen wohnhafte Halterin eines Pit Bull Terriers

Der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 18. Januar 2002 – 322 Ss 235/01 (Owiz) - eine Hundehalterin freigesprochen, die vom Amtsgericht Osterholz- Scharmbeck wegen eines Verstoßes gegen die Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung (GefTVO) zu einer Geldbuße von 200,- DM verurteilt worden war. Die in Bremen wohnhafte Halterin eines Pit Bull Terriers hatte ihren Hund in einer Gemeinde in Niedersachsen ohne Leine und Maulkorb frei laufen lassen. Dies ist an sich nach § 1 Abs. 6 GefTVO verboten. Der Senat hatte die Betroffene gleichwohl freizusprechen, weil die anzuwendende niedersächsische Verordnung – möglicherweise aufgrund eines Versehens - in wesentlichen Teilen nur für in Niedersachsen gehaltene Tiere gilt.

Der Senat hat ausgeführt, dass

die Vorschrift des § 1 GefTVO über das nicht gewerbliche Halten bestimmter gefährlicher Hunde (z.B. Pit Bull Terrier) nach Wortlaut, Geltungsbereich und Systematik nur für in Niedersachsen gehaltene Hunde gelte,
die Verhängung eines Bußgeldes nach § 6 Abs. 1 Nr. 6 GefTVO (möglicherweise irrtümlich) über das Führen ohne Maulkorb und Leine hinaus eine vorangegangene vollziehbare Anordnung der Verwaltungsbehörde erfordere,
das Gebot der tatbestandlichen Bestimmtheit im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 1 Strafgesetzbuch) eine entsprechende Anwendung der genannten Vorschriften zu Lasten der Betroffenen verbiete,
zwar auch das schlichte Führen bestimmter in der Anlage zu § 2 GefTVO aufgeführte Hunde ohne Maulkorb und Leine nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 GefTVO mit einem Bußgeld bedroht sei, in dieser Anlage jedoch der Pit Bull Terrier nicht aufgezählt sei.
Die Entscheidung kann in Kürze auf der Homepage des OLG Celle im vollen Wortlaut nachgelesen werden.



Burghard Mumm

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Liebe Grüße
Angela
 
  • 28. März 2024
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Hi Angie ... hast du hier schon mal geguckt?
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* lol * Eine Glanzleistung unserer Bürokratie ! Die Niedersächsische HVO gilt (logisch) nur für niedersächsische Hunde !

Also: prüft Eure HVO, ob sie überhaupt für Euch gültig ist.

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"Tag der Tierschützer" 16.03.02 Hannover-Kröpcke
 
Lacht jetzt bitte nicht, aber ich hatte mir bei der BW HVO schon folgendes überlegt:

Hera ist ein American Pit Bull Terrier mit Papieren aus den USA. Lt. HVO zählen Pit Bull´s zu den "gefährlichen Hunden". Wenn man´s nun eigentlich genau nimmt, dann zählt Hera ja eigentlich nicht dazu!?

Oder??

Connie
 
Hallo Conny,


Du meinst weil „American Pit Bull Terrier“ und „Pit Bull“ zwei verschiedene Hunde sind ?

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder selbst nicht ganz unvermögend bist kannst Du ´s darauf ankommen lassen, vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.

Immerhin kannst Du den Nachweis erbringen das der American Pit Bull Terrier ein beliebter Kinder- und Familienhund ist. Erkundige Dich mal nach ´nem Anwalt der davon Ahnung hat.

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Richtig, genau so mein ich das.

Jedoch denke ich, dass es wohl recht ausweglos ist und selbst für mich klingt es etwas makaber, denn es ist ja fast so als würde ich behaupten: ich bin Schwabe und muss mich daher nicht an deutsche Gesetze halten (als Beispiel).

Aber darüber nachgedacht habe ich schon des öfteren, auch wenn die Rasse APBT in Deutschland nicht anerkannt ist, so ist doch (zumindest kann man es so in betreffender Literatur nachlesen) ein Unterschied zwischen einem Pit Bull und einem APBT.

Klar kann man von der Gegenseite argumentieren: auch Mischlinge aus Kat. 1 fallen unter diese Regelung und dann ist der APBT eben als Mischling zu sehen, da ja sowieso nicht anerkannt.

Aber irgendwie lässt mich der Gedanke nicht los.

Hat sich von Euch hierzu schon jemand Gedanken gemacht, oder gar Versuche auf dieser Ebene etwas zu erreichen??

Connie
 
Hey Connie,

die Idee mit dem Schwaben ist gar nicht so dumm. Wenn Du Bayer oder Sachse währst könnte es funktionieren, das sind schließlich unabhängige Freistaaten.
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Das mit der anderen Rassebezeichnung halte ich für aussichtsreicher.

Es lebe die deutsche Bürokratie !!!
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Sowas hört sich nach Gerichtsverfahren an - ich denke aber, es ist zum Scheitern verurteilt
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shevoice
 
Hi Connie,
genau mit dieser Begründung führe ich eine Klage gegen das Land Niedersachsen, da ich nachweislich 3 American Pit Bull Terrier mit Ahnentafel habe und keine Pitbulls.
Ist beim Verwaltungsgericht Oldenburg anhängig.
Hi She,
ich kann den Nachweis erbringen,daß meine Hunde APBT sind,möge mir doch bitte das Landwirtschaftsminesterium nachweisen,das meine Hunde Pitbulls sind.....selbst Fr. Dr. Dayen vom LWM hält die Klage für aussichtsreich.Anhand der genetischen Datenbank der ADBA kann ich sogar notfalls einen wissenschaftlichen Beweis erbringen.Möge doch bitte das LWM das auch tun.
Wie sehr das LWM schwimmt kann man daraus ersehen,daß die Klage bereits im Juli 2000 mit Widerspruchsverfahren eingeleitet wurde und wir Dank absoluter Verzögerungstatik des LWM noch nicht einmal den ersten Gerichtstermin hinter uns haben.............
Gruß
Margrit :))))

Gesetze hin oder her, wir setzten uns zur Wehr - jede Hand,die hilft ist wertvoll!
 
Die niedersächsische Verodnung enthält noch eine weitere, ebenso unlogische, Lücke:

Als Liste1-"Kampfhund" gilt ein Hund genau dann, wenn er
- einer Rasse (oder dem Typ) angehört, die in Liste 1 genannt sind
ODER
- wenn ein oder beide Elternteile einer Rasse (oder dem Typ) angehört, die in Liste 1 genannt sind.

Hört sich erstmal normal und klar an. Aber nun stellt euch diesen Fall vor:

Ein Mischlingsrüde (Pitbull/AmStaff) deckt eine Mischlingshündin (AmStaff/Pitbull). Die daraus entstehenden Welpen sind
a) keine reinrassigen Hunde
b) keiner der Elternteile ist ein Hund gemäß der Definition.
ergo sind Mischlinge der Art (Pitbull/AmStaff) X (AmStaff/Pitbull) keine "Kampfhunde" gemäß niedersächsischwer Verordnung.

Dieser "Fehler" ist wohl ebenso wie das amtlich falschgeschriebene Wort "ausbruschsicher" durch die unüberlegte, überstürzte Einführung der Verordnung entstanden. Auch die diversen, inzwischen eingeräumten "Logik-Bezugsfehler" (z.B. steht im Ausnahmeparagraf drin, daß er nur Ausnahmen vom Ausnahmeparagraf zuläßt) sind wohl durch die Hals-über-Kopf-Einführung entstanden.

Nachtrag:
Hab den Originalartikel doch noch wiedergefunden:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Die Krampfhundverordnung
Ein Jahr nach Erlass von Maulkorb-und Leinenzwang für so genannte "Kampfhunde" zieht ein Herrchen Bilanz - eine Polemik von Klaus Jarchow
Dass ich einmal einen Horror vor sonnigen Sonntagen entwickeln könnte, hätte ich noch vor einem Jahr nicht für möglich gehalten: Dann tauchen auf jedem zugewachsenen Feldweg die radfahrenden Städterfamilien mit ihren sturzhelmbewehrten Kids und dem strengen PädagogInnenblick auf, die mich als Strauchdieb betrachten. Ein restlos empörter Vater steigt Anfang Mai sogar ab und bietet an, mir "die Fresse zu polieren", während Emil, diese "Bestie" und "Kampfmaschine", verstört hinter mir in Deckung geht. Es nützt nichts, dass ich dem menschlichen Überschaum zu erläutern versuche, dass mein Hund ganz legal ohne Maulkorb laufen darf. Zumindest in Niedersachsen, wo ich ihn sogar von der Leine lassen dürfe. Er sei Jurist, schnarrt er mich an - und er habe schon ganz andere Leute "gefickt" als mich. Wortwörtlich - aber dafür finde mal Zeugen dort draußen im Busch zwischen Dipshorn und Vorwerk, mit einem feigen Hund an deiner Seite!

taz-Zwangszensur

Der Rückfall ins S.exuelle und Ordinäre ist fürs Kampfhund-Thema typisch. Angefasst reagieren HundehasserInnen auf jeden Diskussionsbeitrag, der Rasselisten mit Rassismus gleichsetzt. Zuletzt musste das Michelle MacNash erfahren, eine hochangesehene kalifornische Tierschützerin. Nach einem umstrittenen taz-Satireversuch Helmut Höges vom 19. Mai 2001, der die Anliegen von Hundebesitzern mit denen kommunistischer Winkelblättchen gleichgesetzt hatte, meldete Michelle MacNash sich im Online-Forum unser aller Lieblingszeitung zu Wort und nannte die Verordnungen ein typisch deutsches Problem. In einer Reihe von Beiträgen erbrach sich daraufhin Deutschlands rechtschaffene Volxseele: Diese "amerikanische Krawallschachtel" müsse "mal wieder richtig durchgefickt werden. Überhaupt sollten die Amis sich besser mit der Ausrottung der Indianer im eigenen Land beschäftigen, statt uns Deutsche zu belehren.

MacNash glaubte zunächst, in das Forum einer rechtsradikalen Postille geraten zu sein. Als sie, zugleich EDV-Leiterin eines großen amerikanischen Konzerns im Silicon Valley, mal eben die IP-Klaradressen scheinbar anonym schweinigelnder ForumsteilnehmerInnen sicher stellte, mit dem Staatsanwalt drohte und die taz für Forumsinhalte haftbar machen wollte, kam es erstmals dazu, dass die taz in einem Forum Beiträge wegen ordinärer Inhalte von links für den Publikumsverkehr sperrte. Unter taz.de ("Helmut Höge über Hunde") steht diese Brandstätte der Zensur zur Besichtigung offen.

Katzenkiller von Bernau

Früher lernte ich, dass "Mann beißt Hund" eine Nachricht sei, nicht aber "Hund beißt Mann". Den "Katzenkiller von Bernau", einen Staffordshire-Terrier, den todesmutige Spaziergänger längst problemlos mit Stricken an einen Baum gefesselt haben, richtet die dortige Volxpolizei ungestraft und standrechtlich mit Dutzenden von Schüssen vor laufender Kamera. Diese qualvoll verendende Kreatur hat schließlich "nur" einen Sozialhilfeempfänger zum Besitzer, der schwer alkoholisiert daherbrabbelt und eine Fülle höchst klischeedienlicher Tätowierungen aufweist.

Das Tier, die Bio-Waffe

Hier liegt auch "der Hund begraben", denn das so genannte Kampfhundproblem ist vor allem ein soziales Problem: Erstmals hat sich eine nennenswerte Zahl von Angehörigen aus der Unterschicht - von den Jungnazis bis zu den Jungtürken - einen Hund zugelegt. Weil diese jungen Suburbians in einer sehr viel härteren Welt als unsereins leben, wählen sie natürlich jene Hunde, die ihnen die Medien seit Jahren schon als besonders aggressiv, furchteinflößend, imagestiftend und "rolexhaft" anpreisen. Als Bio-Waffe und Imponierbello hätte ein Schäferhund, ein Hovawart oder ein Golden Retriever unter Zuhilfenahme von schwarzer Pädagogik es allerdings ebenso gut getan.

Populistischer Humbug

Den tauben Ohren der Politiker und Journalisten predigen das alle Wissenschaftler von Rang und Namen. Heute haben Deutschlands Innenbehörden nirgends mehr Fachleute auf ihrer Seite, die etwas anderes behaupten.

Während also die eine Seite zunehmend aus obskuren Hobby-Hundebüchern zitieren muss, sammelt sich auf der anderen alles, was Rang und Namen hat. Die gesamte Verhaltensforschung, alle biologischen Fakultäten dieser Republik, alle TierärztInnen, ihre Hochschulen und Verbände sowieso, alle TierschützerInnen, die meisten Tierheime, ebenso die Leiter aller Polizeihundeschulen - sie alle halten Rasselisten für pseudowissenschaftlichen Quatsch und populistischen Humbug.

Ein Beleg von vielen: Herr Maciejewski, Leiter des Arbeitskreises der diensthundeführenden Behörden des Bundes und der Länder, bestreitet als Chef aller Hunde, die im staatlichen Auftrag schnüffeln und bellen, die Annahme, dass Aggression vererbbar sei. Bei einer Anhörung vor dem Berliner Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 22. März 2001 sagte er: "Wenn wir Hundeaggression züchten könnten, hätten wir es bei der Polizei sicher lange gekonnt und gemacht. Es ist uns aber nicht gelungen (...). Wir haben, nachdem wir in Nordrhein-Westfalen eine gezielte, koordinierte Zucht über 13 Jahre laufen haben, das Aggressionspotenzial nicht verbessern können." Mit anderen Worten: Aggression läßt sich nicht züchten.

Kein Wunder, dass immer mehr Gerichte angesichts der dürftigen Faktenlage gegen den offenbaren Unsinn von Rasselisten entscheiden - wohl auch deshalb, weil die Zahl der Beißvorfälle trotz der Hundeverordnungen kaum zurückgeht.

Beißgewaltige Siegerin

Hoffnungslos aber ist es, gegen die allgegenwärtigen "Spinnen in der Yucca-Palme" zu kämpfen. Da gibt es das Märchen von den drei Tonnen Beißkraft, die Pitbull & Co laut BILD-Zeitung, Deutschlands führendem Fachblatt für Hundefragen, entwickeln sollen. Frisch vom Boulevard geistert diese Zahl durch jedes PolitikerInnen-Statement, und selbst die juristischen Schriftsätze der Innenbehörden sind gespickt mit solchen "Tatsachen". Fakt ist, dass es weltweit nur eine einzige Untersuchung zur Beißkraft gibt. Sie stammt von amerikanischen WissenschaftlerInnen der Universität Athens in Georgia. Die ermittelten in den 90er Jahren beim American Pitbull mit Hilfe präparierter Kauknochen maximale 400 kp Beißkraft, während als beißgewaltige Siegerin eine Golden-Retriever-Hündin vom Platz ging.

Ein weiteres Beispiel: Genetisch schon seien bestimmte Rassen eine Riesengefahr, heißt es in allen Gassen. Der simple Fakt, dass bis heute kein Wissenschaftler die Rasse eines Hundes genetisch von derjenigen eines anderen unterscheiden kann, erschüttert die unbeleckten RassebiologInnen und kynologischen HobbytheoretikerInnen keineswegs. Die Folge: Es regiert der Augenschein - und der Willkür ist Tür und Tor geöffnet. Besitzer eines Bulltierriers mit einem gewieften Anwalt an ihrer Seite könnten jederzeit bestreiten, dass ihr Hund zu dieser oder jener Rasse zähle. Niemand könnte ihnen wissenschaftlich nachweisen, dass ihr Hund kein Mischling sei.

Die Politik aber verhält sich faktenresistent und spricht nur ungern und sehr wolkig über "Erfolgszahlen". Wer eine solide, nach Rassen sortierte Beißstatistik vor und nach der Hundeverordnung erhalten möchte, beißt politisch auf Granit, vor allem deshalb, weil der wähler-, einfluss- und polizistenreiche Schutzhundverband VDH aus der Schusslinie genommen werden muss.

Lautes Brüllen

Auch wenn viele den Sachverhalt gern etwas einfacher hätten: Das Problem beginnt im Kopf der Halter - und dort sieht es vielfach nicht gut aus. Fahre ich bei Fischerhude oder anderswo an "Hundesportvereinen" vorbei, dann registriere ich Stachelhalsbänder, höre lautes Brüllen, sehe Hunde, die vom Stroharm der Figuranten baumeln, und staune über gehäkelte Klopapierrollenschoner in den Heckfenstern der Autos. Kein Wunder, dass die Münchner Polizei einen Club biederer Sporthundefreunde vor einigen Monaten irrtümlich "aushob", weil sie dachte, sie hätte es mit illegalem Kampfhundetraining zu tun.

Wer freundliche Hunde will, muss beim Besitzer anfangen, Meldepflicht und Versicherungspflicht für alle Hunde festschreiben, Schutzhundausbildungen verbieten, Altersgrenzen setzen und Drogen-, Milieu- und AggressionstäterInnen von der Hundehaltung ausschließen, statt populistisch Rasselisten in heißer Luft zu schwenken.

Emil gut aufgemischt

Mit Emil sind wir bisher so verfahren, wie das Gesetz und das Wohl unseres Hundes es uns befahlen. Mit allen Widersprüchen, die daraus folgen: Unser Hund ist "gechippt", er ist versichert und hat den mehrstündigen Wesenstest in Niedersachsen ohne einen einzigen Punkt Abzug bestanden. Nutzen tut ihm das nichts. In Bremen bleibt die Maulkorbpflicht bestehen.

Auch in Niedersachsen rettet Emil nicht der Wesenstest, sondern ein kleines Rasseschlupfloch im Netz der Paragraphen: Mein Hund gilt dort als Mischmasch. Seine Mutter ist nachgewiesenermaßen eine trächtige Mischlingshündin aus dem Tierheim. Der Vater konnte unerkannt entkommen. Daher kann es nicht ausgeschlossen werden, dass Papi ebenfalls ein Mischling war. Sind aber beide Elternteile Mischlinge, dann zählt der Hund in Niedersachsen nicht zu den gefährlichen Rassen.

Was bin ich froh, dass mein Hund keine Rasse hat, auch wenn er anders aussieht! Charakterlich folgt für mich aus dem Kampf gegen die Hundeverordnungen eine täglich größere Menschenfeindschaft und eine steigende Verachtung für boulevardfixierte PolitikerInnen jeder Couleur. Um William S. Burroughs zu zitieren: "Wo bleibt die Kavallerie, das Raumschiff, das Rettungsteam? Wir sind alleingelassen auf diesem Planeten, und den regieren verlogene Drecksäcke mit bescheidenen Geistesgaben. Ohne Verstand und ohne einen Hauch von guten Absichten."

taz Bremen Nr. 6508 vom 28.7.2001, Seite 24, 140 Zeilen (TAZ-Bericht)

[/quote]
ciao
Andreas
 
Damit es nicht all zu lang wird, mach ich lieber einen neuen Komentar auf:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Name: Dr. Klausn Jarchow
Email: kj@text-atelier.de

Datum: Samstag, 23 Dezember, 2000 um 21:35:08
Kommentar:Wir haben einen zweieinhalbjährigen Bullterrier-Mischlingsrüden, der in Bremen unter die neue HVO fällt. Um mit ihm im niedersächsischen Umland spazieren gehen zu können, haben wir den niedersächsischen Wesenstest absolviert, den Emil auch mit Glanz und Gloria bestand. Anschließend versuchten wir, beim Landkreis Verden eine Ausnahmegenehmigung bzgl. Maulkorbzwang für unseren Hund zu bekommen. Wir erhielten die Nachricht, dass wir unseren Hund ohne Restriktionen ausführen dürften. Aber nicht deshalb, weil der Wesenstest bestanden wurde, sondern weil Emils Mutter bereits eine Mischlingshündin (50%) aus dem Tierheim gewesen sei (die damals trächtig vermittelt wurde). Deshalb könne es nicht ausgeschlossen werden, dass auch der Vater nicht reinrassig gewesen sei. Hunde, von denen kein Elternteil nach Liste-1-Kriterien reinrassig sei, fielen aber nicht unter den Leinen- und Maulkorbzwang. Vielleicht ist das auch für andere interessant. Ich denke, ein wenig haben die uns in Verden eine Eselsbrücke gezeigt. In Bremen haben wir jetzt einen "Kampfhund", außerhalb Bremens einen braven Hund. Seltsam, nicht wahr? Gruß an alle Mitkämpfer, Klaus Jarchow
[/quote]

ciao
Andreas
 
DANKE-ANDREAS-vielen Dank!! Das ist interessant, werde ich mir merken. Ist ein klasse Tipp!!
Liebe Grüße

imgProxy.asp
 
Hallo zusammen,

als erstes muss ich loswerden, dass ich mich über die Beiträge sehr freue, denn (bitte nicht in den falschen Hals kriegen) ich hatte fast schon den Eindruck, dass die Rubrik "Witze" langsam wichtiger wird als die wesentlichen Dinge und ich war frustiert, dass erstmal niemand mehr geantwortet hat.

Hallo Margit,

würde mich riesig freuen, wenn Du mir zu der Klage Info´s zukommen lassen könntest oder einfach noch ein paar Hintergrundinfo´s zu dem Thema überhaupt.

Ich hielt meine Idee zuerst für recht aussichtslos, da ich nun aber sehe, dass Du wohl den gleichen Gedankengang hast und dies auch noch versuchst durchzuklagen, gibt mir dies natürlich Hoffnung.

Auch Hera hat Papiere und ist auch offiziell als APBT angemeldet, gechipt, usw.

Bitte gib mir Futter!!

Connie
 
Hi Connie,
ruf mich einfach mal an: 04441/854313.
Gruß
Margrit

Gesetze hin oder her, wir setzten uns zur Wehr - jede Hand,die hilft ist wertvoll!
 
Andreas: BW hat diese Möglichkeit ausgeräumt, indem da steht: Mischlinge dieser Rassen oder der Rassen untereinander.

Bzgl. Am. Pitbull/Pitbull:
Möglicherweise sieht das Gericht eben die Gleichheit der Rasse unbeachtet der genauen Namensgleichheit bzw. auch Schreibweise.
Faktisch handelt es sich ja um die gleiche Rasse, es muß nur irgendwie bewiesen werden und ich denke, damit werden die keine Probleme haben.
So sehr ich es mir wünschen würde, daß sowas durchgeht, seh ich doch schwarz
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manta01.gif

shevoice
 
Hi She,
genau da hat sich die Verordnung selbst gekniffen.

Eine Verordnung,die mit Charakter der Geldbuße als Folge geschaffen wurde, muß einwandfrei definiert werden."Pitbull"und insbesondere Nds. mit "Phänotyp Pitbull" hat keine für den Bürger nachvollziehbare eindeutige Definition in der VO geschaffen.
Ich habe den wissenschaftlich nachweisbaren Genotyp "American Pit Bull Terrier", der einwandfrei definierbar ist und somit nicht von der VO erfasst ist.

Ansonsten konnte z. B. auf einem Schild auch stehen rotumrandet Geschwindigkeitsbegrenzung "ca.50" etc - wobei dem Gesetzes-/Verordnungsgeber ein Gestaltungsfreiraum zufiele, der für den betroffenen Bürger nicht mehr nachvollziehbar ist.

Wie bemerkte Wolfgang II so schön: vor Gericht und auf See befindet man sich in Gottes Hand - das ist das einzige was mir Sorgen macht - ein dementsprechendes Beispiel hat uns das Gerichtsurteil in Berlin geliefert......

Ansonsten mal positiv denken - vielleicht reißen positive Gedanken das Ruder rum......

Gruß
Margrit

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