Listi&20/40 Hund nicht gleichzeitig ausführen ?

RedNoseShakur

IMG_3558.PNG Hallo ,
Ich habe nun die Halter Genehmigung für mein Hund Shakur (Pitty mix ) bekommen dort steht drin das ich nicht , gleichzeitig Mehrere Hunde ausführen darf . Ich habe bei unserem Ordnungsamt nochmals drauf hingewiesen das man doch mehrere Hunde ausführen darf aber nur jeweils ein listi. Aber die Beamtin meinte nein ich darf nur mit Shakur alleine raus gehen ich könnte beide Hunde niemals festhalten , ich sagte : "doch das kann ich beide hören auf mich" und da ist das OA dich falsch informiert oder nicht . Also ich besitze zwei Hunde , Shakur (Pitty) und Sally (Aussie/Collie mix ) und habe auch im Internet oft Gelsen das dies kein Problem sei . Was stimmt denn jetzt wirklich ? Wohnen in NRW. Bild ist im Anhang . LG und vielen Dank schonmal .
 

Anhänge

You must be registered for see attachments list
  • 17. April 2024
  • #Anzeige
Hi RedNoseShakur ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 26 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Im Grunde hast du Recht.

Vgl. hier:

§ 5
Pflichten

(...)


(4) Die Halterin oder der Halter muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen. Eine andere Aufsichtsperson darf außerhalb des befriedeten Besitztums einen gefährlichen Hund nur führen, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfüllt, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und in der Lage ist, den gefährlichen Hund sicher zu halten und zu führen. Die Halterin, der Halter oder eine Aufsichtsperson darf einen gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums keiner Person überlassen, die die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht erfüllt. Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig.

Quelle:



Ich guck gleich nochmal nach der Verwaltungsvorschrift zum Gesetz.

Ich würde das der Verwaltungsfrau aber an deiner Stelle nicht selbst unter die Nase reiben, sonden evtl. einen Anwalt beauftragen. Das ist für so etwas nicht so teuer und macht mehr Eindruck. ;)
 
Und in der zugehörigen Verwaltungsvorschrift - das ist die für die Behörden jeweils verbindliche Gesetzesauslegung bzw. -erläuterung

steht folgendes:

5.4.4
Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne von § 10 Abs. 1 durch eine Person begründet wegen der schwierigen Beherrschbarkeit ein stark erhöhtes Gefahrenpotenzial und wird deshalb durch Satz 4 generell verboten. Nach Sinn und Zweck der Regelung ist auch das gleichzeitige Führen eines gefährlichen Hundes und eines Hundes im Sinne von § 10 Abs. 1 durch eine Person verboten. Dies gilt auch, wenn Hunde von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind.



Hunde nach § 10 Abs. 1 sind (Quelle ist das Landeshundegesetz, s. oben)

Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden

Von 20/40er Hunden steht da nichts.
 
Ja das meinte ich ja auch , ich seh oft wo steht das ich mit 1 listenhund raus darf und mehreren Husky s etc.
 
Tja ... das ist so ne Sache. Es gibt Städte, die erlauben das (Köln oder meine z.B.) und es gibt Städte wie Dormagen, die in der Haltergenehmigung explizit im Schreiben erwähnen, dass man das nicht darf. Da kocht jedes Dorf seine eigene Suppe.
 
@BlackCloud . Also wird dies nicht einheitlich geregelt , blöder ******* . Was wäre denn der Fall wenn trotzdem mit meinen beiden Hunden raus gehen würde zur selben Zeit . Verlier ich dann die Zuverlässigkeit oder wie auch immer ? - ich frag trotzdem gleich mal bei dem oben genannten Anwalt .
 
Mach das. Ich kann dir das nicht beantworten. Ich weiß nicht einmal, ob diese Handhabe wirklich rechtens ist.
 
Ich meine, dass das laut Gesetz nicht rechtens ist. Ich bin aber sicher, dass das Amt meint, dass es auf jeden Fall rechtens ist, sonst würden sie es ja nicht machen.

Daher - auch wenn ich sonst nicht unbedingt sofort für so etwas bin - mein Hinweis auf den Anwalt.
 
Also war jetzt nochmals beim OA habe mit der Chefin gesprochen . Und es wurde geändert , also es ist durchaus erlaubt 1 listi und einen normalen Hund gleichzeitig zu führen in NRW .
 

Anhänge

You must be registered for see attachments list
Hey, super! :)

(Da hab ich das wohl zu schwarz gesehen! - Aber besser so als umgekehrt! :hallo: )
 
Also war jetzt nochmals beim OA habe mit der Chefin gesprochen . Und es wurde geändert , also es ist durchaus erlaubt 1 listi und einen normalen Hund gleichzeitig zu führen in NRW .

Versteh ich das jetzt falsch? Auf dem Schreiben steht doch darf NICHT einen xyz und einen xyz ODER abc ausführen?

Geht es hier dann um Kategorie zwei?
 
Es steht jetzt drauf, wie es auch im Gesetz steht:

Man darf einen §3 Hund nicht gemeinsam mit einem §3 Hund oder einem §10 Hund ausführen. (Gleiches übrigens bei einem §10 Hund)

Als Hundehalter musst du diesen Schrieb immer mitführen, sodass, wenn du kontrolliert wirst, der Mitarbeiter vom Ordnungsamt im Zweifel weiß, worauf er achten muss - nämlich, dass der Hund, um den es geht, nicht mit einem Hund der Rassen nach §3 oder §10 geführt wird.

Alle anderen Hunde sind okay.

(Wird klar, was ich sagen wollte? :verwirrt: )
 
Hatten genau den selben Fall. Vor der Anschaffung vom Zweithund nochmal in die Genehmigung gegcukt und über den Satz gestolpert. Beim OA angerufen kurz geredet und eine neue Haltegenehmigung bekommen. ;)
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Listi&20/40 Hund nicht gleichzeitig ausführen ?“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Z
Gemäss Studien und Genanalysen, sei der Shar pei genetisch dem Wolf am ähnlichsten Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Da gibt's auch viele englische Links zu
Antworten
24
Aufrufe
3K
pat_blue
pat_blue
D
Also wurde mir kein Blödsinn erzählt als ich mich beim Amt erkundigt hab. Ausnahmen gibt es keine einzige, nichtmal für Tierpsychologen oder ähnliches. Shade eigendlich, aber daran kann man sowieso nichts ändern.:mad: Gruß Dogfriend:hallo:
Antworten
51
Aufrufe
5K
Dogfriend
D
Steffi67
Was für ein toller Hund! Herzlichen Glückwunsch zum Familienzuwachs :love::love:
Antworten
15
Aufrufe
1K
Biefelchen
Biefelchen
Inked
Ich finde es immer wieder beeindruckend, wie sich der Gesichtsausdruck von Hunden verändert, die in ein liebevolles Zuhause adoptiert wurden. Im eigenen Zuhause strahlen die Augen und der Gesichtsausdruck ist viel gelöster und entspannt. Ich freue mich für Euch alle. :love:
Antworten
220
Aufrufe
11K
Paulemaus
Paulemaus
Helena3010
Ja klar. Die haben da Spielraum. Die können sie nutzen, müssen sie nicht. Wäre ich Beamtin da und man würde mir so einen Hund als border Collie Mix vorsetzen, dann wäre mein Spielraum auch sehr geschrumpft.
Antworten
21
Aufrufe
2K
kitty-kyf
kitty-kyf
Zurück
Oben Unten