Hallo Cheetha,
erstmal ein herzliches Willkommen hier im Forum.
Zu Deiner Frage:
Der American Bulldog zählt bis jetzt noch nicht zu den .....hunden. Wenn die Erweiterung der Liste , wie in der Pressemitteilung des Bayrischen Staatsministerium 289/1 vom 29. Juni 2001 steht, kommen sollte, wird er wahrscheinlich in Liste 2 erscheinen.
Das heißt, nach einem erfolgreichen Abschluß eines Wesenstestes, ist der Hund leinenbefreit, Maulkorb sowieso, in Fürth zahlst Du dann die normale Hundesteuer von 92 €.
Schafft er es nicht, ist er nicht leinenbefreit und man zahlt eine Steuer von (damals waren es glaube ich 578,- DM).
Also, z.Z. zahlt man die normale HS.