Listenhunde im Saarland halten. Welche Auflagen muss ich erfüllen?

Ruf am besten einfach mal im Rathaus der jeweiligen Stadt an. Ich hab damals in Kassel auch angerufen und nachgefragt was ich bräuchte wenn ich nur auf Besuch wär. :)
 
  • 20. April 2024
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Hi Joketi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,

ich hätte auch mal eine Frage zu dem Thema und zwar lebe ich selbst mit meinem AmStaff , den ich gerade erst aus dem Tierheim geholt habe, in Kassel. Nun zur Weihnachtszeit möchte ich gerne zusammen mit meinem Partner mit der kalten Schnauze meine Eltern im Saarland besuchen. Ich habe mal ein bisschen schon im Internet geschaut und bin darauf gestoßen, dass AmStaffs im Saarland nur einen bestandenen Wesenstest haben müssen und von allen Leuten geführt werden dürfen. Stimmt dies? Weil hier in Kassel darf nur ich selbst meinen Hund führen oder Menschen die mit ihm zusammen einen Sachkundenachweis absolvier haben. Was ich jetzt im Internet gefunden habe ist dies im Saarland nicht nötig.
Vielleicht wisst ihr ja mehr :)
Hast du denn einen Wesenstest mit deinem kleinen abgelegt?
Wenn Ja, dann würde ich denken das der auch bei uns im Saarland zählt.
Aber mein Vorredner hat schon recht, um auf Nummer sicher zugehen würde ich lieber noch einmal anrufen.
 
Genau solche Affen: machen uns das Halten von Listenhunden im Saarland am.Ende noch zunichte...
:kopfschüttel:
 
Hallo,

ich hätte auch mal eine Frage zu dem Thema und zwar lebe ich selbst mit meinem AmStaff , den ich gerade erst aus dem Tierheim geholt habe, in Kassel. Nun zur Weihnachtszeit möchte ich gerne zusammen mit meinem Partner mit der kalten Schnauze meine Eltern im Saarland besuchen. Ich habe mal ein bisschen schon im Internet geschaut und bin darauf gestoßen, dass AmStaffs im Saarland nur einen bestandenen Wesenstest haben müssen und von allen Leuten geführt werden dürfen. Stimmt dies? Weil hier in Kassel darf nur ich selbst meinen Hund führen oder Menschen die mit ihm zusammen einen Sachkundenachweis absolvier haben. Was ich jetzt im Internet gefunden habe ist dies im Saarland nicht nötig.
Vielleicht wisst ihr ja mehr :)
Also im Saarland kann mit dem Hund gehen wer will. Kann sein das bei Beiß auffallenden Auflagen von den Behörden kommen und nur bestimmte ihn ausführen dürfen. Brauchst dir also keine Gedanken machen so lange er nicht VORBESTRAFT ist:spitze:
 
Hallo!

Ich hätte mal eine Frage zu diesem Thema.
Mein Freund und ich (beide 26 Jahre), wünschen uns schon längere Zeit einen gemeinsamen Hund. Wir haben beide Erfahrung mit Hunden (großgeworden mit Boxer, Schäferhund, Rhodesian Ridgeback).

Wir wollen einen American Staffordshire Terrier als 3. Familienmitglied aufzunehmen.
Wir wollen ausschließlich einen Hund aus einer Nothilfestation oder aus dem Tierheim, kein Tier vom Züchter.
Es soll wenn möglich ein Junghund sein, da er sich noch an unseren gemeinsamen Sohn (3 Jahre) gewöhnen muss.

Meine eigentliche Frage ist:
Was muss ich tun?
Welche Auflagen muss ich bei uns im Saarland (Stadt Ottweiler) erfüllen damit ich einen Listenhund einführen und im Saarland behalten darf?
Benötige ich einen Wesenstest?
An was alles muss ich denken?

Vorbestraft bin ich natürlich nicht.

Vielen Dank ... :)
 
Geh bei Euch ins Rathaus und informiere dich dort, die können dir viel dazu sagen.
Mischlinge der sog. Listenhunde, gelten bei uns im Saarland als normale Hunde.
Reinrassige Listenhunde, werden höher Versteuert, Wesenstest usw.
 
Kann ich dann jetzt schon einen Fragebogen ausfüllen oder erst wenn ich alle Informationen vom Rathaus habe?
Wie Leinenzwang, Zaunhöhe etc.?
 
Am besten erst mal alle Infos im Rathaus einholen.
Welchen Hund habt ihr in Aussicht?
 
Hallo, notfalls einfach beim OA anrufen. Macht i.d.R. einen besseren Eindruck als diese Frage erst bei einer Kontrolle zu stellen....
 
Da ein Mix in Saarland ein "normaler" Hund ist, denke ich, dass es da keine Auflagen geben kann.
Ich kenne allerdings die Vorschriften in Saarland nicht genau.

Ich würde auch das zuständige Ordnungsamt fragen, ob es da Vorgaben gibt und wie die aussehen.
 
Wenn du mit Kampfhund Steuer die Hundesteuer meinst, kann man diese Frage mit Ja beantworten.
 
Ist ein bisschen undurchsichtig am Anfang. Die Hundesteuer, kann jede Stadt, Gemeinde usw. selbst festlegen. Es gibt dann solche die sog. Kampfhunde mit einem erhöhten Steuersatz besteuern. Was ein solcher sog. Kampfhund ist kann auch jede Kommune selbst bestimmen. Das hat aber nichts mit der Haltung an sich zu tun. Auch wenn im Saarland z.B. ein Labrador kein gefährlicher Hund ist, könnte ihn die Gemeine bei der Steuer als sog. Kampfhund besteuern.
 
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