Listenhund nach Deutschland eingeführt, was nun?

Akta

Hallo

Habe mich extra wegen dieser Frage hier angemeldet, hoffe das ist der richtige Bereich!

Eine mit uns befreundete Familie hat einen Listenhund (Amstaff, eventuelle auch Mischling, ich kenne mich da nicht so gut aus) aus Serbien nach Deutschland gebracht, die Familie kommt aus Serbien/Mazedonien und ist erst vor 1 1/2 Jahren nach Deutschland gezogen und wusste nichts über die hier bestehenden Gesetze. Der Hund ist noch nicht angemeldet und wurde damals mit dem Auto über die Grenze geschafft, gibt es für die Familie jetzt irgend eine Möglichkeit den Hund zu behalten bzw wie sollten sie jetzt reagieren?

Vielen vielen Dank!!!!
 
  • 26. April 2024
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Hi Akta ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo und Willkommen......

...wo in Deutschland lebt denn die Familie...?
 
bei AmStaff oder AmStaffmischling ist es egal, wo die wohnen - die Einfuhr ist verboten
 
Nun ist er hier und man kann es auch nicht mehr ändern. Schlimmer als die illegale Einfuhr finde ich das der Hund noch immer nicht korrekt gemeldet ist. In den meisten Bundesländern muß man keinen Herkunftsnachweis erbringen. Nachträglich bekommt man den Hund sowieso nicht mehr "legal", aber in den meisten Bundesländern (in denen AST erlaubt sind) hätte man den Hund dennoch anmelden können. Das wäre mal das mindeste gewesen.
 
In der Überschrift steht BW :verwirrt: - also wahrscheinlich da ;)

Ich weiß leider nicht, ob dort eine Privatübernahme - wie in Hessen - erlaubt ist ?
Dann fragt keiner groß nach woher der Hund ursprünglich kommt und es muss (zumindest hier) lediglich WT, Sachkunde, Versicherung und Chip in einer Frist nach Anmeldung nachgewiesen werden.
 
Privatübernahme erlaubt.
Wenn der Hund allerdings älter als 6mon. ist und aus Privathand stammt wirds schwierig , denn in BW sind Hunde ab dem 6.Lebensmonat Wesenstest/Erlaubnispflichtig. Ab dem 6. Lebensmonat gilt er als gefährlicher Hund ( ohne Wesenstest). Und gefährliche Hunde/Hunde ohne Wesenstest werden nicht bzw. nur selten genehmigt.
Wenn er als Welpe angeschafft und angemeldet wird ist alles einfach, weil dann meldet man den Hund einfach rechtzeitig zum Wesenstest an ( der erste muss mit 6 Monaten , der zweite mit 18 Monaten absolviert werden). Aber ist der Hund älter kanns echt schwierig werden wenn er keinen WT hat. Da er rein theoretisch und leider auch praktisch als gefährlicher Hund gilt und für die benötigt man in BW eine Haltererlaubniss , die aber eigentlich nicht erteilt wird. Hunde ohne WT dürfen nicht gehalten werden. Und der WT ist in BW Pflicht.
Schwierig zu sagen was zu machen ist. Die Ordnungsämter reagieren auch sehr unterschiedlich. Manche sind sehr kulant, andere nicht.
Der schlimmste Fall der eintreten kann sind Geldbußen wenn se irgendwann erwischt werden und Einzug des Hundes. Das kann ihnen aber auch blühen wenn sie freiwillig zum Ordnungsamt gehen.
Unwissenheit schützt eben vor Strafe nicht!
Am besten wendet sich die Familie an den Rechtsanwalt von , den Herrn Weidemann, wenn sie ab jetzt alles richtig machen wollen.
Ohne Hilfe werden sie jetzt nicht weiter kommen.
 
Oh man :rolleyes:
Bitte an Murphy3101 hier im Forum wenden
 
Privatübernahme erlaubt.
Wenn der Hund allerdings älter als 6mon. ist und aus Privathand stammt wirds schwierig , denn in BW sind Hunde ab dem 6.Lebensmonat Wesenstest/Erlaubnispflichtig. Ab dem 6. Lebensmonat gilt er als gefährlicher Hund ( ohne Wesenstest). Und gefährliche Hunde/Hunde ohne Wesenstest werden nicht bzw. nur selten genehmigt.
Wenn er als Welpe angeschafft und angemeldet wird ist alles einfach, weil dann meldet man den Hund einfach rechtzeitig zum Wesenstest an ( der erste muss mit 6 Monaten , der zweite mit 18 Monaten absolviert werden). Aber ist der Hund älter kanns echt schwierig werden wenn er keinen WT hat. Da er rein theoretisch und leider auch praktisch als gefährlicher Hund gilt und für die benötigt man in BW eine Haltererlaubniss , die aber eigentlich nicht erteilt wird. Hunde ohne WT dürfen nicht gehalten werden. Und der WT ist in BW Pflicht.
Schwierig zu sagen was zu machen ist. Die Ordnungsämter reagieren auch sehr unterschiedlich. Manche sind sehr kulant, andere nicht.
Der schlimmste Fall der eintreten kann sind Geldbußen wenn se irgendwann erwischt werden und Einzug des Hundes. Das kann ihnen aber auch blühen wenn sie freiwillig zum Ordnungsamt gehen.
Unwissenheit schützt eben vor Strafe nicht!
Am besten wendet sich die Familie an den Rechtsanwalt von , den Herrn Weidemann, wenn sie ab jetzt alles richtig machen wollen.
Ohne Hilfe werden sie jetzt nicht weiter kommen.

schließe mich CCB in allen punkten an. die TE kann mich anschreiben..
 
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