Listenhund mit 2 Wesentests noch ein Listenhund?

undeadlyangel

Guten Tag ich hoffe bin hier richtig, mich würde interessieren in welchem Bundesland ein American Staffordshire Terrier keine Genehmigung benötigt wen er einen Wesenstest abgelegt hat ich habe einen Übernommen da er hätte Sonst ins Tierheim müssen und er hat 2 Positive Wesenstests abgeschlossen.

ich habe zwar versucht diverse Verordnungen zu lesen doch steige ich da nicht wirklich durch und wie ist es wen ich 2 Wohnsitze habe einen Haupt und einen 2 Wohnsitz brauche ich bei dem ersten Wohnsitz wo ich zum Beispiel meinen kleinen nur Melden muss ohne Auflagen durch den wesenestest , am 2 Wohnsitz wieder eine Genehmigung und muss da die Auflagen erfüllen oder ist das durch den erstwohnsitz unwichtig
 
  • 19. April 2024
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Hi undeadlyangel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Was du da versuchen willst ist Betrug. Du musst den Hund dort anmelden wo du dich am meisten aufhältst wenn du zwei gemeldete Wohnsitze hast. Du kannst den Hund nicht in Wohnsitz A anmelden nur weil da keine Auflagen anfallen und dann in Wohnsitz B leben wo dann womöglich Auflagen anfallen. Alles was den normalen Zeitrahmen eines Besuchs oder Urlaubs übersteigt, bedeutet für dich als Listenhundhalter dass du den Auflagen deines aktuellen Wohnortes nachkommen musst. In der Regel sind das nicht mehr als 3 Monate, oder wenn du den größeren Teil des Kalenderjahres im Zweitwohnsitz wohnst. Dann musst du den Hund dort anmelden, weil du dann auch dort die Hundesteuer zahlen musst. Und eben auch alle dort anfallen Auflagen.
Aus diesem Grund nenne ich dir jetzt auch kein Beispiel wo man einen Listenhund mit WT ohne Genehmigung halten kann, auch wenn es das gibt!
 
In welchem Bundesland wohnst du denn? Bzw. in welchen Bundesländern sind deine wohnsitze?
 
Eines ist bw am bodensee und das andere ist berlin
Ich habe nicht vor zu betruegen ich bin in halb deutschland unterwegs von daher ist es kein betrug ich habe 2 laender wo ich regelmaesig bin und dahingehend ist es kein betrug ich kan jedoch auch einen hund ins tierheim geben wo er leztenendes nicht mehr raus finden wird weil ich eventuell zu faul bin mir eine zweite wohnung zu mieten obwohl ich ortstechnich e mich in 2 bundeslaendern aufhalte der klene hat soviel mitgemacht und das tierheim wuerde dem kleinen den rest geben
 
Eines ist bw am bodensee und das andere ist berlin
Ich habe nicht vor zu betruegen ich bin in halb deutschland unterwegs von daher ist es kein betrug ich habe 2 laender wo ich regelmaesig bin und dahingehend ist es kein betrug ich kan jedoch auch einen hund ins tierheim geben wo er leztenendes nicht mehr raus finden wird weil ich eventuell zu faul bin mir eine zweite wohnung zu mieten obwohl ich ortstechnich e mich in 2 bundeslaendern aufhalte der klene hat soviel mitgemacht und das tierheim wuerde dem kleinen den rest geben

Du musst den Hund dort melden wo du dich im Jahr am meisten aufhältst. Und nicht dort wo.es die wenigsten Auflagen gibt!
Punkt!
Deine Mitleidsstory interessiert dabei nicht!
 
Sind sie immer so freundlich zu personen die eine antwort auf eine frage benoetigen?
Sie haben mir ihren standpunkt kunt getan jedoch bleibt es mir ueberlassen wohin ich meinen erstwohnsitz habe den ich muss in diesem nur 185 tage wohnen um diesen rechtlich auch als erstwohnsitz zu benennen da ich an kein bundesland gebunden bin koennte ich meinen wohnsitz in jedes bundesland verlegen
 
Wenn der Hund an seinem(ihrem) Erstwohnsitz gemeldet wird ist das doch kein Betrug? Und das jemand bereit ist seinen Erstwohnsitz dorthin zu verlegen wo er mit seinem Hund möglichst unbeschwert leben darf finde ich nicht negativ.

Ich würde den Hund am aktuellen Hauptwohnsitz melden (musst du eh) und dann mal beim Ordnungsamt des Zweitwohnsitzes nachfragen ob die noch was brauchen/wollen wenn du dich da länger aufhältst.
Es wird auch nicht jeder Wesenstest in anderen Bundesländern anerkannt.

edit: Es klingt für mich ein bisschen so als wüsstest du schon dass du keine Genehmigung bekommen würdest, ist das so? An sich ist es ja in vielen Bundesländern keine riesen Sache die Auflagen zu erfüllen. Warum würdest du denn eher umziehen?
 
Sind sie immer so freundlich zu personen die eine antwort auf eine frage benoetigen?
Sie haben mir ihren standpunkt kunt getan jedoch bleibt es mir ueberlassen wohin ich meinen erstwohnsitz habe den ich muss in diesem nur 185 tage wohnen um diesen rechtlich auch als erstwohnsitz zu benennen da ich an kein bundesland gebunden bin koennte ich meinen wohnsitz in jedes bundesland verlegen

Na also dann weißt du es doch schon selber. Du musst dort deinen Erstwohnsitz anmelden wo du dich mind. oder mehr als 185 Tage aufhältst. Und genauso verhält es sich mit dem anmelden des Hundes!
Nichts anderes habe ich gesagt!
 
@ hellrasier: Du hast vielleicht Recht aber der Ton macht die Musik...

Wenn der Wesenstest in BW anerkannt wird, dann brauchst du keine Haltergenemigung.

Hat dein Hund des Test nicht in BW gemacht kann es sein, dass du ihn in BW wiederholen musst.
 
So wie ich es verstanden habe ist undeadlyangel einen Teil des Jahres am Bodensee und einen Teil des Jahres in Berlin.
Sofern der Anteil der im jeweiligen Bundesland verbrachten Zeit etwa gleich ist, würde ich auch dort den Hund anmelden, wo er und ich geringere Auflagen zu erwarten haben.
Also wenn das in Berlin wäre, dann würde ich in Zukunft eben 190 Tage in Berlin verbringen und 175 am Bodensee.
Somit ist dem Gesetz Genüge getan und mir erwächst der Vorteil geringerer Auflagen für meinen Hund.

Als Laie gefragt und das ist sicherlich für den TE interessant: Wie ist denn der Unterschied zwischen Berlin und Bodensee für einen Listenhund?
 
"Dieses Gesetz gilt für Hundehalter die ... sich länger als zwei Monate ununterbrochen in Niedersachsen aufhalten, wobei unwesentliche Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben,..."

Aus dem Niedersächsischen Hundegesetz.

Könnte mir vorstellen das es anderswo ähnlich geregelt ist, wenn man also mehrere Monate im Zweitwohnsitz verbringt, den Hund dort auch melden muss??
 
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