J.lia
Ihr Lieben,
mein Freund und ich suchen nach dem Tod meines Hundes nach einem neuen Begleiter und träumen von einem Staffbull.
Wir leben zur Zeit in Niedersachsen und das auf jeden Fall noch bis Mitte 2020. Danach wissen wir noch nicht wohin es uns verschlägt, es ist aber möglich, dass wir wegen des Berufes meines Freundes umziehen müssen und das eben auch in ein anderes Bundesland. Da kommt dann dieses ominöse "begründete Interesse" ins Spiel. Wenn ich die Hundegesetze richtig verstanden habe, ist es möglich mit einem in Niedersachsen legal angemeldeten Staff nach NRW zu ziehen, wenn der Beruf das nunmal erfordert. Dort müsste unser Hund dann den Wesenstest bestehen und wir natürlich die anderen Auflagen erfüllen, aber dann ist das legal möglich. Ebenso in anderen Bundesländern, außer Bayern, wenn ich das richtig verstanden habe. Auch Hamburg und Köln scheinen sich da etwas querzustellen, in Hamburg ist scheinbar keine Leinen/-Maulkorbbefreiuung möglich.
Ist das so richtig?
Außerdem frage ich mich, wie das mit der "Fremdbetreuung" aussieht. Meine Familie lebt in NRW, könnten sie mit bestandenem Wesenstest und Sachkundenachweis und Trallala auf meinen Hund aufpassen und mit ihm spazieren gehen? Mein Plan wäre sozusagen folgender: Wir leben in Niedersachsen und melden den Hund hier ganz normal an. Da ich ab und an zu Besuch in NRW bin, macht mein Hund dort den Wesenstest und darf dann zu Besuch in NRW ohne Maulkorb und Leine laufen. Ohne Wesenstest darf ich trotzdem mit ihm hin, er muss aber an der Leine bleiben. Versteh ich das richtig?
Ich hoffe ihr versteht meinen etwas wirren Text ich bin begeistert von der tollen Rasse und bin überzeugt, dass ein Staffbull perfekt zu uns passen würde, aber natürlich kommt das nur in Frage wenn ich den Schatz sicher legal halten kann.
Ich würde mich freuen, wenn da jemand mehr Durchblick hat als ich und mir sagen würde was er oder sie darüber denkt.
Schon jetzt vielen Dank!
mein Freund und ich suchen nach dem Tod meines Hundes nach einem neuen Begleiter und träumen von einem Staffbull.
Wir leben zur Zeit in Niedersachsen und das auf jeden Fall noch bis Mitte 2020. Danach wissen wir noch nicht wohin es uns verschlägt, es ist aber möglich, dass wir wegen des Berufes meines Freundes umziehen müssen und das eben auch in ein anderes Bundesland. Da kommt dann dieses ominöse "begründete Interesse" ins Spiel. Wenn ich die Hundegesetze richtig verstanden habe, ist es möglich mit einem in Niedersachsen legal angemeldeten Staff nach NRW zu ziehen, wenn der Beruf das nunmal erfordert. Dort müsste unser Hund dann den Wesenstest bestehen und wir natürlich die anderen Auflagen erfüllen, aber dann ist das legal möglich. Ebenso in anderen Bundesländern, außer Bayern, wenn ich das richtig verstanden habe. Auch Hamburg und Köln scheinen sich da etwas querzustellen, in Hamburg ist scheinbar keine Leinen/-Maulkorbbefreiuung möglich.
Ist das so richtig?
Außerdem frage ich mich, wie das mit der "Fremdbetreuung" aussieht. Meine Familie lebt in NRW, könnten sie mit bestandenem Wesenstest und Sachkundenachweis und Trallala auf meinen Hund aufpassen und mit ihm spazieren gehen? Mein Plan wäre sozusagen folgender: Wir leben in Niedersachsen und melden den Hund hier ganz normal an. Da ich ab und an zu Besuch in NRW bin, macht mein Hund dort den Wesenstest und darf dann zu Besuch in NRW ohne Maulkorb und Leine laufen. Ohne Wesenstest darf ich trotzdem mit ihm hin, er muss aber an der Leine bleiben. Versteh ich das richtig?
Ich hoffe ihr versteht meinen etwas wirren Text ich bin begeistert von der tollen Rasse und bin überzeugt, dass ein Staffbull perfekt zu uns passen würde, aber natürlich kommt das nur in Frage wenn ich den Schatz sicher legal halten kann.
Ich würde mich freuen, wenn da jemand mehr Durchblick hat als ich und mir sagen würde was er oder sie darüber denkt.
Schon jetzt vielen Dank!