Listenhund halten- so legal möglich oder nicht?

J.lia

Ihr Lieben,
mein Freund und ich suchen nach dem Tod meines Hundes nach einem neuen Begleiter und träumen von einem Staffbull.
Wir leben zur Zeit in Niedersachsen und das auf jeden Fall noch bis Mitte 2020. Danach wissen wir noch nicht wohin es uns verschlägt, es ist aber möglich, dass wir wegen des Berufes meines Freundes umziehen müssen und das eben auch in ein anderes Bundesland. Da kommt dann dieses ominöse "begründete Interesse" ins Spiel. Wenn ich die Hundegesetze richtig verstanden habe, ist es möglich mit einem in Niedersachsen legal angemeldeten Staff nach NRW zu ziehen, wenn der Beruf das nunmal erfordert. Dort müsste unser Hund dann den Wesenstest bestehen und wir natürlich die anderen Auflagen erfüllen, aber dann ist das legal möglich. Ebenso in anderen Bundesländern, außer Bayern, wenn ich das richtig verstanden habe. Auch Hamburg und Köln scheinen sich da etwas querzustellen, in Hamburg ist scheinbar keine Leinen/-Maulkorbbefreiuung möglich.
Ist das so richtig?

Außerdem frage ich mich, wie das mit der "Fremdbetreuung" aussieht. Meine Familie lebt in NRW, könnten sie mit bestandenem Wesenstest und Sachkundenachweis und Trallala auf meinen Hund aufpassen und mit ihm spazieren gehen? Mein Plan wäre sozusagen folgender: Wir leben in Niedersachsen und melden den Hund hier ganz normal an. Da ich ab und an zu Besuch in NRW bin, macht mein Hund dort den Wesenstest und darf dann zu Besuch in NRW ohne Maulkorb und Leine laufen. Ohne Wesenstest darf ich trotzdem mit ihm hin, er muss aber an der Leine bleiben. Versteh ich das richtig?

Ich hoffe ihr versteht meinen etwas wirren Text :D ich bin begeistert von der tollen Rasse und bin überzeugt, dass ein Staffbull perfekt zu uns passen würde, aber natürlich kommt das nur in Frage wenn ich den Schatz sicher legal halten kann.

Ich würde mich freuen, wenn da jemand mehr Durchblick hat als ich und mir sagen würde was er oder sie darüber denkt.
Schon jetzt vielen Dank!
 
  • 29. März 2024
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Ebenso in anderen Bundesländern, außer Bayern, wenn ich das richtig verstanden habe. Auch Hamburg und Köln scheinen sich da etwas querzustellen, in Hamburg ist scheinbar keine Leinen/-Maulkorbbefreiuung möglich.
Ist das so richtig?

Nein, Köln muss sich an die Gesetze NRWs halten, ein Zuzug ist also möglich.
Bremen und Brandenburg fallen auch flach, wie Bayern. Ob Hamburg einen Zuzug ermöglicht, weiß ich nicht, aber die beiden Stadtstaaten sollten so oder so kein Problem sein, da man in diese Städte hineinpendeln kann.

Da ich ab und an zu Besuch in NRW bin, macht mein Hund dort den Wesenstest und darf dann zu Besuch in NRW ohne Maulkorb und Leine laufen. Ohne Wesenstest darf ich trotzdem mit ihm hin, er muss aber an der Leine bleiben. Versteh ich das richtig?

Ich weiß nicht, ob du als Auswärtiger einen Wesenstest und Leinen-/Maulkorbbefreiung mit deinem Hund machen kannst, klingt für mich "unlogisch".
Deine Verwandten können sicherlich die Sachkunde etc.pp. machen und somit die Erlaubnis zum Führen eines Listenhundes erlangen, aber auch da wohl ohne Wesenstest etc.pp. Für euch greifen dann die "Besuchshundregeln", ob die sich unterscheiden müssten die Halter aus NRW wissen, ich markiere dir mal @BlackCloud hier rein.
 
Nope, es gibt in NRW keine Besuchshundregelungen. Kein Wesenstest = Maulkorb- und Leinenpflicht. Du kannst aber quasi in Niedersachsen einen Wesenstest machen, der wird in der Regel von NRW anerkannt. Allerdings müssen deine Eltern, sofern sie den Hund ohne Leine und ohne Maulkorb ausführen wollen, den Wesenstest innerhalb von NRW absolvieren.

Ich persönlich würde von der Anschaffung eines Listis abraten, wenn man nicht weiß, wo es einen die nächsten Jahre hinverschlägt. Die Gesetze sind so unterschiedlich und teilweise so streng und mit so hohen Kosten verbunden, dass es echt zermürbend ist.
 
Coony und Blackcloud, vielen Dank für eure Antworten! Wie undurchsichtlich und kompliziert das ganze ist, hab ich in den letzten Wochen schnell gemerkt :nein: wenn es denn wenigstens einheitlich sinnlos wäre, diese ganze Rasselistensache...
Wir werden nochmal diskutieren, ob wir das so hinkriegen können. Aber dass das grundsätzlich möglich ist, mit einem Listenhund legal umzuziehen freut mich schonmal:D
 
BaWü würde sich noch eignen mit Staffbull ;)
 
Coony schrieb:
Nein, Köln muss sich an die Gesetze NRWs halten, ein Zuzug ist also möglich.

Das ist so nicht ganz richtig - im LHG bzw. den zugehörigen Verwaltungsvorschriften steht nur, dass ein Hund, der in einem anderen Bundesland legal gehalten wurde, in NRW anerkannt werden kann... nicht muss.

Es gab mW noch nie Probleme diesbezüglich - aber es gab bislang auch nie Probleme mit Listenhunden aus Tierheimen anderer Bundesländer... und dann kam Düsseldorf. :(
 
Danke für eure Antworten! Wenn Bayern und Brandenburg ausgeschlossen sind, wäre das zu verschmerzen. Ein bisschen flexibel sind wir in der Wohnortwahl.
Ist die Wahrscheinlichkeit höher, mit einem Tierschutzhund „problemlos“ zuzuziehen, als mit einem vom Züchter?
 
Ich find die Thematik ja schwierig.
Mein Herz schlägt für den Amstaff, auf der anderen Seite muss ich zähneknirschend @BlackCloud zustimmen.

Ich mache grade selbst die Erfahrung. Ich lebe in BW, hier ist alles sehr unproblematisch mit Listi. Allerdings orientiere ich mich beruflich neu und zwar bundesweit. Es ist zermürbend, anstrengend und viele Türen schließen sich bevor sie sich überhaupt öffnen.

Für mich ist eins klar: es werden wohl immer Amstaffs sein und deshalb fallen beruflich nun eben einige Optionen flach.
Für mich ist es keine Option meinen Hund lebenslang mit MK zu führen, oder nur einen Listi führen zu dürfen, oder nicht dort kaufen zu dürfen wo ich will.
Ob man dafür allerdings uneingeschränkt bereit sein kann und will muss man sich wirklich gut überlegen.
 
Yuma, dann ist unsere Situation ja recht ähnlich. Damit nur einen Listenhund führen zu dürfen könnte ich gut leben. Aber wir werden nochmal gut drüber nachdenken, ob das so für uns machbar ist und ob es das die Einschränkungen „wert“ ist.
Obwohl ich aus dem Bauch raus sagen würde, ja, auf jeden Fall
 
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