LHV - viele Regeln, keine Kontrollen

Wolfgang

KSG-Haarspalter™


(RP). Seit eineinhalb Jahren gilt die Landeshundeverordnung - die meisten Auflagen für große Hunde greifen aber erst seit dem 1. Januar 2002. Die RP wollte wissen, ob sich die Halter an die Regeln halten und hat nachgefragt.

Von YVONNE DIERKES, C. ERKIS und J. PAETOW

GELDERLAND. Welche Hunde als groß gelten, regelt die Ladeshundeverordnung mit Zentimetermaß und Waage. Sie zählt alle Tiere dazu, die eine Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern haben oder mindestens 20 Kilogramm wiegen. Sie dürfen seit dem 6. Juli 2000 in zusammenhängend bebauten Flächen nur an der Leine geführt werden. Ein Jahr später mussten sie beim Ordnungsamt angemeldet gewesen sein.

Inzwischen gilt noch mehr. Seit Anfang des Jahres hätte jeder Besitzer eines 20/40er-Hundes seine Sachkunde nachweisen, eine Haftpflichtversicherung für sein Tier vorlegen und dieses mit einem Mikrochip zur Identifizierung ausstatten müssen. Eine Nachfrage der RP bei den Ordnungsämtern hat jedoch ergeben, dass längst nicht alle Hundehalter ihren Pflichten bisher nachgekommen sind - wobei genaue Zahlen gar nicht vorliegen. Das Problem: Die Ordnungsämter haben weder die Daten noch das Personal, um das Einhalten der Auflagen zu kontrollieren.

Datenstopp zwischen Ämtern

Zentral erfasst waren die Hundehalter bislang nur beim Steueramt - zumindest all jene, die ihre Hundesteuer zahlen. Diese Daten beschränken sich jedoch auf die Anzahl der Hunde. Als Informationen zur Landeshundeverordnung verschickt wurden, stellten die Steuerämter einmalig den damals aktuellen Adressensatz der Hundehalter zur Verfügung. Seitdem herrscht - laut Gesetz - Datenstopp zwischen den Ämtern.

Bußgelder drohen

"Es sind 2580 Hunde in Geldern beim Steueramt gemeldet", berichtet Gregor Lenzen vom Ordnungsamt. "Bislang sind in der Anlage eins 16 Meldungen und in der Anlage zwei der Landeshundeverordnung 90 Hunde gemeldet. Wir können aber nicht kontrollieren, ob nicht noch mehr Hunde unter die Landeshundeverordung fallen. Wenn jetzt jemand beispielsweise einen Hund besitzt, der unter die Landeshundeverordung fällt und nicht gemeldet ist, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Wenn bei einem Beißvorfall keine vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen, können bis zu 1022 Euro Bußgeld fällig werden."

Die Zahlen der anderen Kommunen: In Weeze sind 573 große Hunde gemeldet (bei insgesamt 1033 Hunden), in Issum 492 bei 1068, in Wachtendonk 185 bei 736 "versteuerten" Hunden und in Kerken 361 gemeldete Hunde der verschiedenen Klassen bei insgesamt 1021.

"In Straelen haben 927 der etwa 1000 angeschriebenen Hundehalter ihre Tiere angemeldet", sagte Dietmar Maaszen vom Ordnungsamt. "Wir haben 45 ,20/40er-Hunde` registiert."

Für Kevelaer gab Helmut Reimervom Ordnungsamt Auskunft zur Zahl der Anmeldungen: "Wir haben etwa 95 Prozent der Meldebögen zurückbekommen. Wir gehen davon aus, dass die Bürger verantwortungsvoll sind."

Auch große Hunde müssen dem Ordnungsamt gemeldet werden. Kontrollieren kann das aber kaum jemand.
 
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