LHV NRW

G

Gelöschtes Mitglied 138

... wurde gelöscht.
Hallo,
ich habe mal eine Frage zu der LHV NRW. Wie sieht es dort aus, wenn man einen AMSStaff hat. Gibt es dort mit bestandenen Wesenstest eine Maulkorb und Leinen befreiung oder auch nicht, wie zum bespiel in Niedersachsen.Und wer weiß ob der Wesenstest von Niedersachsen dort anerkannt wird.

MFG Shaka
 
Hallo Shaka,

seit wann gibt es in Niedersachsen bei bestandenem Wesenstest Leinen- und Maulkorbbefreiung????

Also ich weiß das von meinem "Chefchen" Thomas aber anders. Sein Am-Staff ist nach dem Wesenstest in Hannover keinesfalls von Leine und Maulkorb befreit worden.

Liebe Grüße

Beckersmom
minidaisy.jpg
 
Soweit ich informiert bin, sollte nach bestandenem Wesenstest befreit werden - kleiner Haken: die Befreiungen obliegen der Kommune, sprich dem Ordnungsamt.
Was ich aber noch immer nicht weiß, ist: Wenn der Hund nun im einen Ort befreit wurde, wie ist es dann in der nächsten Ortschaft, wo diese Befreiung (z.Z. noch nicht) gewährt wird.
Rätsel über Rätsel...

Josi mit Anhang
 
Hallo Beckersmom,
ich habe mich womöglich falsch ausgedrückt, Sorry.
Natürlich gibt es in Niedersachsen für die §1 Hunde, auch bei bestandenen Wesenstest keinen Maulkorb und Leinenbefreiung.
Und ich habe heute mit einen Mann vom Ordnungsamt in
NRW geprochen.Er sagte mir das es auch in NRW für AMstaff, Pit usw. keine Leinen und Maulkorb befreiung gibt, auch nicht mit bestandenen Wesenstest. Laut seiner Aussage soll der Test so um die 100 DM kosten.
Und durchgeführt wird er auf einen Hundeausbildungsplatz.

MFG Shaka
 
Hallo Josi,
die selbe Frage hatte ich auch, und da ich momentan mit Anrufen vom OA bombadiert werde *g, dachte ich mir "wenn ich die Herrschaften schon mal an der Strippe habe und es ja nicht meine Telefonrechnung ist, quetscht Du sie halt mal aus".*lol
Also das OA Essen sagte mir, daß bei bestandener Sachkunde und anschließendem bestandenem WT, die Befreiung bundesweit gilt.
"das Wort unseres OA in Gottes Ohr"*fg



Grüße Hope
dog45.gif



 
Hi Shaka !!

Erstmal herzlich Willkommen bei den Kampfschmusern.
smile.gif


Es geht Dir also um folgendes :

§6 Halten gefährlicher Hunde und von Hunden der Anlagen 1 und 2
((4) Die zuständige Behörde kann für Hunde der Anlagen 1 und 2, Kreuzungen der darin genannten Rassen, Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen - sofern diese nicht die Kriterien des § 2 erfüllen -Ausnahmen von Absatz 3 Satz 1 und 2 zulassen, wenn der Hundehalter nachweist, dass.eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Die Zulassung der Ausnahme kann befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden.

Dazu steht folgendes in den Verwaltungsvorschriften der Landeshundeverordnung NRW
...
6.4
Zu § 6 Abs. 4 (Ausnahmen von der Anlein- und Maulkorbpflicht)
6.4.1
Für nachweislich gefährlich ....

6.4.2
§ 6 Abs. 4 ermöglicht es der zuständigen Behörde, ganz oder teilweise Ausnahmen von der
Anlein- und/oder Maulkorbpflicht für Hunde der in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Rassen sowie deren Kreuzungen, für die eine Erlaubnis nach § 4 erteilt wurde, zuzulassen, wenn der Hundehalter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Dieser Nachweis kann durch eine erfolgreich durchgeführte Verhaltensprüfung bei einer für
den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde erbracht werden.
......
6.4.3.1
Die Verhaltensprüfung wird durch den Tierarzt beim Veterinäramt unter Hinzuziehung
externer Sachverständiger auf einem für den zu prüfenden Hund neutralen Gelände
durchgeführt.
......
6.4.3.5
Um eine landesweit einheitliche Durchführung der Verhaltensprüfung zu gewährleisten, wird
die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständige Behörde auf dem Erlasswege detailliert
über Inhalte und Durchführung der Prüfung informiert werden.

...
6.4.6
Die Befreiung von der Anleinpflicht kann ganz oder teilweise erfolgen (z.B. bezogen auf
bestimmte Gebiete oder Tageszeiten). Sie darf nicht über die Mindestvorgaben des § 3 Abs. 4
hinausgehen. Dies ergibt sich aus der systematischen und teleologischen Auslegung der LHVഊ- 29 -
NRW. Wenn schon für die lediglich anzeigepflichtigen Hunde nach § 1 Abs. 1 Satz 1 eine
unbedingte Anleinpflicht gemäß § 3 Abs. 4 gilt, muss dies in gleicher Weise für die Hunde der
in den Anlagen genannten Rassen gelten.
.......
6.4.7
Die Zulassung der Ausnahme kann befristet sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden
werden. Sie soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Nummer 4.4.1.3 gilt
entsprechend. Um bei einer Befristung die zugelassenen Ausnahmen aufrecht zu erhalten,
muss der Halter der zuständigen Behörde vor Ablauf der Frist die erfolgreiche Wiederholung
der Verhaltensprüfung nachweisen.

.......

Im Grunde sind diese Vorschriften so geschrieben, das
gar nicht alle Fragen endgültig beantwortet werden können.

Falls Du die gesamten Unterlagen schriftlich haben möchtest oder noch etwas unklar ist, mail mich ruhig an.
Meine addy findest Du in meinem Profil.


Schöne Grüße


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merlin
bigball3.gif
bullyrun.gif




[Dieser Beitrag wurde von merlin am 05. Februar 2001 editiert.]
 
Hallo Merlin,

danke das Du mir es so Ausführlich beschrieben hast.Dann gibt es in NRW ja doch eine möglichkeit
seinen Hund ( AMstaff od. Pit ) vom Maulkorb und leine zu befreien. Die Aussage vom Ordnungsamt lautete, geht nicht. Ich möchte mal wissen wer diese Schnarchnasen dort hinsetzt.


MFG Shaka
 
Hi Shaka !

Das Problem ist, das unsere Beamten mit einer Sache konfrontiert worden sind, von der Sie keinerlei Ahnung haben.
Ich musste auf unserem OA auch einem Beamten den §6 (unter anderem sieh oben ) der LHV erstmal auseinanderlegen und erklären.
Für Ihn stand auch fest, alles Quatsch Liste 1 bekommt keine Befreiung.
Nachdem ich Ihn vom Gegenteil überzeugen konnte hat er sich sogar sehr freundlich bei mir bedankt, er hatte es zum Glück nicht 'in den falschen Hals' bekommen.

Von wo aus NRW kommst Du ?


Schöne Grüße

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merlin
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bullyrun.gif


[Dieser Beitrag wurde von merlin am 05. Februar 2001 editiert.]
 
Hallo Merlin,
ich komme nicht aus NRW, sondern aus Niedersachsen.Meine Schwester lebt in NRW, deshalb brauchte ich diese Auskunft.

MFG Shaka
 
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