- bxjunkie
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Sie befinden sich doch im Strassenverkehr? Ob nun sitzend, stehend oder laufend, das macht ja keinen Unterschied denke ich. Also doch ich kann die Argumentation schon nachvollziehen irgendwie. Er hat ja mit seinem Fahrzeug am Strassenverkehr teilgenommen. Oder was genau stößt dir da jetzt auf? Absatz3 des betreffenden Paragraphen ist da doch eindeutig?Sind auf der Straße sitzende Personen Straßenverkehr?
Natürlich sind die das. Die nehmen am Straßenverkehr teil. Das ist aber ganz was anderes als sich auf die Straße zu setzen, um selbigen zu blockieren. Wenn ich einen Sandsack auf die Straße lege, um die Fahrbahn zu sperren, ist der Sandsack dann Straßenverkehr?Fußgänger, Fahrradfahrer, Kinderwagen, Dreiräder sind auch Straßenverkehr.
Nein aber er befindet sich im Strassenverkehr, nämlich als Hindernis, und derjenige der ihn dorthin verbracht hat, hat einen Eingriff in den Strassenverkehr getätigt. Also so würde ich es interpretieren und verstehen..ob das nun richtig ist k.A.Wenn ich einen Sandsack auf die Straße lege, um die Fahrbahn zu sperren, ist der Sandsack dann Straßenverkehr?
Klar, aber hier wird ja derjenige belangt, der ihn wegräumte. Das ist mein Problem damit.Nein aber er befindet sich im Strassenverkehr, nämlich als Hindernis, und derjenige der ihn dorthin verbracht hat, hat einen Eingriff in den Strassenverkehr getätigt. Also so würde ich es interpretieren und verstehen..ob das nun richtig ist k.A.
Genau so ist es.Nein, hier wird jemand belangt, der absichtlich einen Menschen angefahren hat, nicht jemand, der einen Sandsack auf die Seite räumt.