Leinenzwang für Kampfhunde und grosse Hunde/Rottweiler ganz verboten
Illschwang/Bayern, 30.7.03
Mit fünf Gegenstimmen verabschiedete der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Hundehaltungsverordnung. Demnach sind Kampfhunde und große Hunde auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen an der Leine zu führen. Ausnahmen gibt es lediglich für Blindenhunde, Diensthunde und außerhalb geschlossener Ortschaft für große Hunde in Begleitung eines Hundeführers.
Der Entwurf beruht nach Aussage von Bürgermeister Hans Pickel und Verwaltungsleiter Siegfried Holler auf einer Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums. In der vorangegangenen Sitzung war der Ruf nach einer entsprechenden Verordnung für das freie Umherlaufen von Hunden laut geworden.
"Das bringt nur was, wenn was passiert", erklärte Herbert Vinzens. Er befürchtete ferner, dass die Hundehaltungsverordnung zu Nachbarschaftsstreitereien zwischen Hundebesitzern und Nichthundebesitzern führe. Karl Burger verlangte, dass die Anleinpflicht nicht nur für "große Hunde" gelten solle.
Holler und Ernst Herbst plädierten für die Mustersatzung, da sich rechtlich mehr Sicherheit biete. Falls die Räte von der Beschlussvorlage hätten abweichen wollen, hätte in der Sitzung keine Entscheidung mehr gefällt werden können. Es sei dann ein komplett neuer Entwurf nötig. Mit sieben zu fünf Stimmen nahm das Gremium den Satzungsentwurf an.
Hart bleiben wollen die Räte im Falle eines Rottweilers. In der Juni-Sitzung hatten sich die Gemeindeväter gegen die Haltung dieses Tieres ausgesprochen. Wie Amtsrat Holler nach Rückfrage beim Veterinäramt im Landratsamt informierte, sei der Gemeinderat eigentlich verpflichtet, die Haltung zu genehmigen. Über eine Aufhebung des ablehnenden Beschlusses konnte das Gremium nicht abstimmen, da das Thema nicht auf der Tagesordnung stand.
hundejo.de/news
Hans Luber und Herbert Vinzens würden aber trotzdem an ihrer Entscheidung festhalten. Wenn schon, dann solle das Landratsamt den Beschluss aufheben, aber dann im Falle eines Unfalls auch die Verantwortung übernehmen.
Illschwang/Bayern, 30.7.03
Mit fünf Gegenstimmen verabschiedete der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Hundehaltungsverordnung. Demnach sind Kampfhunde und große Hunde auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen an der Leine zu führen. Ausnahmen gibt es lediglich für Blindenhunde, Diensthunde und außerhalb geschlossener Ortschaft für große Hunde in Begleitung eines Hundeführers.
Der Entwurf beruht nach Aussage von Bürgermeister Hans Pickel und Verwaltungsleiter Siegfried Holler auf einer Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums. In der vorangegangenen Sitzung war der Ruf nach einer entsprechenden Verordnung für das freie Umherlaufen von Hunden laut geworden.
"Das bringt nur was, wenn was passiert", erklärte Herbert Vinzens. Er befürchtete ferner, dass die Hundehaltungsverordnung zu Nachbarschaftsstreitereien zwischen Hundebesitzern und Nichthundebesitzern führe. Karl Burger verlangte, dass die Anleinpflicht nicht nur für "große Hunde" gelten solle.
Holler und Ernst Herbst plädierten für die Mustersatzung, da sich rechtlich mehr Sicherheit biete. Falls die Räte von der Beschlussvorlage hätten abweichen wollen, hätte in der Sitzung keine Entscheidung mehr gefällt werden können. Es sei dann ein komplett neuer Entwurf nötig. Mit sieben zu fünf Stimmen nahm das Gremium den Satzungsentwurf an.
Hart bleiben wollen die Räte im Falle eines Rottweilers. In der Juni-Sitzung hatten sich die Gemeindeväter gegen die Haltung dieses Tieres ausgesprochen. Wie Amtsrat Holler nach Rückfrage beim Veterinäramt im Landratsamt informierte, sei der Gemeinderat eigentlich verpflichtet, die Haltung zu genehmigen. Über eine Aufhebung des ablehnenden Beschlusses konnte das Gremium nicht abstimmen, da das Thema nicht auf der Tagesordnung stand.
hundejo.de/news
Hans Luber und Herbert Vinzens würden aber trotzdem an ihrer Entscheidung festhalten. Wenn schon, dann solle das Landratsamt den Beschluss aufheben, aber dann im Falle eines Unfalls auch die Verantwortung übernehmen.