Leinenzwang für Jagdhund nach tödlichem Biß

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Klage gescheitert
Tod von Dackel Rudi beschäftigt Justiz weiter
Buxtehude (rsu). Der Halter des Jagdhundes, der im September in Wiegersen auf offener Straße den Langhaardackel „Rudi“ bestialisch totgebissen hatte, ist vor Gericht gescheitert. Er hatte von der Frau, die den getöteten Hund ausgeführt hatte, verlangt, Erklärungen zurückzunehmen, die im TAGEBLATT veröffentlicht worden waren.

Das Buxtehuder Amtsgericht wies die Klage jetzt ab. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sei unbegründet. Nach Ansicht des Gerichtes besteht keine Eilbedürftigkeit für eine Entscheidung, da die Äußerungen bereits veröffentlicht worden seien und auch eine Wiederholungsgefahr bezüglich der gemachten Äußerungen sieht das Gericht nicht. Es ging um Aussagen, wonach der Jagdhund den Dackel erst nach 30 Minuten aus seinen Fängen gelassen habe und wonach der Jagdhund seine jagdliche Schärfe mit Ferkeln und kleinen Katzen antrainiert bekommen habe.
Parallel zu diesem vom Jagdhund-Halter angestrengten Verfahren hatten Rudis Hundehalter Strafanzeige gegen den Mann gestellt.
Zudem hatte das Apenser Ordnungsamt nach dem Vorfall für den Jagdhund Leinenzwang angeordnet. Mit dem Vorfall dürfte auch seine Eignung als Jagdhund gefährdet sein.

 
...und wie immer: Was wäre geschehen, wenn es sich um einen Listenhund gehandelt hätte?...
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Ach, und was ist mit dem Halter, der hat seinen Jagdhund doch wohl tierschutzrelevant 'abgerichtet'???
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Alexis

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-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-
 
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