Bärchen
Hi Leute,
am Samstag hab ich mir das Buch "Rechtsratgeber für Hundehalter" von DR. Andreas Gängle undTimo Gansel vom Falken Verlag mit Rechtsstand 8.02.2001 gekauft wo folgendes stand.
Baden-Württemberg
(Polizeiverordnung des Inneministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 3.08.200)
Leinenzwang
Für alle Hunde der Kat.1; für Hunde der Kat.2 bei gesteigerter Aggresivität der Hundeaußerhalb des befriedeten Besitztums.
Das würde ja heißen das jeder Kat.2 Hund der noch nicht auffälig war kein Leinenzwang hat.
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
Gruß Bärchen
am Samstag hab ich mir das Buch "Rechtsratgeber für Hundehalter" von DR. Andreas Gängle undTimo Gansel vom Falken Verlag mit Rechtsstand 8.02.2001 gekauft wo folgendes stand.
Baden-Württemberg
(Polizeiverordnung des Inneministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 3.08.200)
Leinenzwang
Für alle Hunde der Kat.1; für Hunde der Kat.2 bei gesteigerter Aggresivität der Hundeaußerhalb des befriedeten Besitztums.
Das würde ja heißen das jeder Kat.2 Hund der noch nicht auffälig war kein Leinenzwang hat.
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
Gruß Bärchen