Leinenpflicht für Kat. 2 in Ba.-Wü. ja oder nein?

Bärchen

Hi Leute,

am Samstag hab ich mir das Buch "Rechtsratgeber für Hundehalter" von DR. Andreas Gängle undTimo Gansel vom Falken Verlag mit Rechtsstand 8.02.2001 gekauft wo folgendes stand.

Baden-Württemberg
(Polizeiverordnung des Inneministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 3.08.200)

Leinenzwang
Für alle Hunde der Kat.1; für Hunde der Kat.2 bei gesteigerter Aggresivität der Hundeaußerhalb des befriedeten Besitztums.

Das würde ja heißen das jeder Kat.2 Hund der noch nicht auffälig war kein Leinenzwang hat.

Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.

Gruß Bärchen
 
  • 4. Dezember 2023
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Hi Bärchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Bärchen,

ich "verschiebe" dich mit Deiner Frage in die Rubrik "Verordnungen/Rechtliches".

watson
 
  • 4. Dezember 2023
  • #Anzeige
Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

Und unser Benny liebt sein neues Futter! Es hat sich gelohnt!! 

Wer ihn noch nicht ausprobiert hat, hier findet ihr den Futtercheck! Dauert weniger als eine Minute.

Ach ja, ihr könnt übrigens zusätzlich noch am Ende des Futterchecks gratis Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern anfordern! 

So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

Hier nochmal der Link zum Futtercheck

LG Meike mit Benny
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