Leinenbefreiung NRW

nelehi

KSG-Else Kling™
15 Jahre Mitglied
Hallo,

ich brauche dringend Eure Hilfe.
Mein Dobi und ich wollen im Mai die BH ablegen und dadurch eine Befreiung erlangen.
Es ist in unserer Gemeinde so, daß dort schon lange vor der Verordnung alle Hunde an der Leine geführt werden mußten. Nun stüzt sich der Kreisveterinär genau auf diese Tatsache und weigert sich Kat. 2-Hunde mit bestandener BH auch von der Leine zu befreien, so daß in unseren "Hundepaß" dann nur die Maulkorbbefreiung verzeichnet wäre. Das hieße dann für uns, daß der Hund auch in anderen Städten und Gemeinden niemals von der Leine dürfte. § 11 der Verordnung besagt aber doch gerade, daß kommunale Regelungen von der Verordnung unberührt bleiben!
Nun meine Frage: DÜRFEN DIE DAS???

Über Infos würde ich mich sehr freuen.

nelehi & Henry
 
Gemeinden dürfen eine eigene Regelung verabschieden.
Diese Regelung ist dann auch nur für die Gemeinde gültig.Laß Dir die Leinenbefreiung nach bestandener BH
vom Kreis eintragen,Kreisrecht geht über Gemeinderecht.
Gruß Margrit
 
Hallo neheli,

mit dem kommunalen Recht ist das ganz einfach.

Wenn das Landesrecht vorschreibt, Dackel müssen mit Maulkorb an der Leine geführt werden, kann die Kommune nicht erlauben, daß die Dackel frei laufen dürfen.

Erlaubt das Landesrecht das Freilaufenlassen von Dackeln, kann die Kommune trotzdem beschließen, daß alle Dackel angeleint werden müssen. Dies gilt dann aber nur für die Dackel , die sich innerhalb der Kommune aufhalten, egal ob sie dort gemeldet sind oder nur auf Durchreise. Verlassen sie diese, gilt wieder Landesrecht und sie dürfen frei laufen.

Du mußt versuchen, eine Leinenbefreiung auf höherer Ebene zu bekommen, damit Du Deinen Hund frei laufen lassen kannst, wenn Du Dich in einer Kommune aufhälst, die Leinenbefreiung akzeptiert.

Gruß wuschel
 
Margrit und Wuschel haben's ja schon erklärt.

Frage: Nele, bist Du mit Deinem Dobi zufällig am 03.05. in Hilden vorgeladen?

Gruß

Sabine





...out of the dark - into the light, the brightness...
 
Hallo Sabine,

nein, bin ich nicht. Was findet denn dort statt?

Was ich noch nicht verstehe ist, warum ich dann zur nächst höheren Institution muß, wenn doch die LHVO hier klare Regelungen vorgibt, indem sie schon sagt, daß die Leinenpflicht in der Kommune selbst vorgeht.
Die vom Kreis werden dann nur sagen: da muß cih mich mit meiner Stadt auseinandersetzen müssen.
Ich werde auf jeden Fall versuchen etwas zu erreichen, vielleicht sind die beim Ordnungsamt ja einsichtig.

Ich danke Euch allen auf jeden Fall für die Hilfe.

Gruß nelehi
 
Im Prinzip stimmt es schon, was hier angeführt wird, Ganz so einfach ist es nicht dann doch nicht immer - die Landesverordnungen enthalten in der Regel Optionen für die Regelung auf Gemeindeebene - z.B. können nach der Baden-Wü. VO Gebiete bestimmen, in denen der Leinenzwang für Listenhunde entfällt.

Weiter gibt es hier einige Stadtverordnungen (z.B. Mannheim) die einen Maulkorbzwang unabhängig von einem Wesenstest verordnet.

Prinzipiell kann die Stadtverordnung die Bestimmungen der Landesverordnung im einzelnen regeln oder ergänzen.

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shevoice
 
Hallo Shevoice,

daß jede Stadt oder Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen darf ist mir schon bewußt. Wenn Du aber doch diesen Test bzw. die BH für Dein Bundesland ablegst, dann muß das Ergebnis doch auch den Bestimmungen der VO eben dieses Bundeslandes angepasst sein, oder? Was dann in Deiner Stadt gilt, ist dem doch übergeordnet und würde dann von einer (hier) Leinenbefreiung nicht berührt. wenn die aber die Leinenpflicht in dem "Hundepaß" nicht aufheben, ist mein Hund jedem anderen "getesteten" Hund, der zwar lieb ist, aber nicht hört, gleichgestellt. Und das darf doch nicht sein.
 
Es bedeutet also im Klartext, daß ich die Kommunalsatzungen aller Städte kennen soll, die ich mit meinen Wuffs besuche...
Ich kann nichts dafür, aber ich finde es etwas viel verlangt.

Josi mit Anhang
 
Ich finde es auch, Josi, aber es ist leider so.

Nelehi - bitte erklär mir nochmal Deinen letzten Satz.

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shevoice
 
Hallo shevoice,

was ist denn an "Und das darf doch nicht sein" so unklar? (grins!)
Was ich meine ist: Es gibt doch die Möglichkeit mit seinem Anlage 2-Hund den Wesenstest zu machen und wenn dieser Hund lieb ist, allerdings nicht für 5 PF hört, dann kann er vom Maulkorb befreit werden, muß aber weiterhin an der Leine laufen, bis er auch das mit dem Gehorsam hinkriegt. - Und genau diesen Hunden ist mein "BH-geschafft-Hund" dann gleichgestellt, wenn nur die Maulkorbbefreiung in diesem "Hundepaß" steht.
WeißT Du jetzt, was ich meine? - Ich weiß, manchmal drücke ich mich etwas schwierig aus, sagt mein Freund auch immer.

gruß nelehi
 
Ahhhh - *lichtaufgeh* - kapiert
wink.gif


Ja, das ist wirklich ungerecht - aber noch ungerechter finde ich, daß die zottelige Promenadenmischung von Nebenan alles vorbeifahrende und vierbeinige ankeifen darf und weder Leine NOCH Maulkorb anziehen muß. Außerdem ist mir bislang bei uns (s.o.) noch kein ausdrücklich erlaubtes Listenhundleinenbefreiungsgebiet (
smile.gif
) bekannt. Ich weiß allerdings von verschiedenen Gemeinden, daß sie derartige Anzeigen "tot" machen.

Gewöhnen wir uns nicht allmählich an die Ungerechtigkeiten?

P.S. Gott gebe mir die Kraft, Dinge, die ich zu ändern vermag zu ändern und die, die ich nicht ändern kann zu akzeptieren wie sie sind.
wink.gif


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shevoice
 
Hallo Shevoice,

... daß jeder dusselige Kläffer meinen kleinen Äußerst sensiblen "Hasen" ineinanderbeißen darf und der sich mit Maulkorb und Leine gar nicht wehren könnte ärgert mich auch maßlos. Henry würde sich auch so nicht wehren, aber wenigstens abhauen dürfte er dann.
Naja, aber wir habenschließlich den luernden Tod an der leine und nicht die anderen - merk Dir das mal!
Seltsam nur, daß mein Tod in einer Rettungshundestaffel arbeitet. - Liegt wohl daran, daß ich schon immer einen etwas anderen Humor hatte und mich daran ergötze, daß er die Geretteten gerne frißt!!!
 
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