Hallo,
ich brauche dringend Eure Hilfe.
Mein Dobi und ich wollen im Mai die BH ablegen und dadurch eine Befreiung erlangen.
Es ist in unserer Gemeinde so, daß dort schon lange vor der Verordnung alle Hunde an der Leine geführt werden mußten. Nun stüzt sich der Kreisveterinär genau auf diese Tatsache und weigert sich Kat. 2-Hunde mit bestandener BH auch von der Leine zu befreien, so daß in unseren "Hundepaß" dann nur die Maulkorbbefreiung verzeichnet wäre. Das hieße dann für uns, daß der Hund auch in anderen Städten und Gemeinden niemals von der Leine dürfte. § 11 der Verordnung besagt aber doch gerade, daß kommunale Regelungen von der Verordnung unberührt bleiben!
Nun meine Frage: DÜRFEN DIE DAS???
Über Infos würde ich mich sehr freuen.
nelehi & Henry
ich brauche dringend Eure Hilfe.
Mein Dobi und ich wollen im Mai die BH ablegen und dadurch eine Befreiung erlangen.
Es ist in unserer Gemeinde so, daß dort schon lange vor der Verordnung alle Hunde an der Leine geführt werden mußten. Nun stüzt sich der Kreisveterinär genau auf diese Tatsache und weigert sich Kat. 2-Hunde mit bestandener BH auch von der Leine zu befreien, so daß in unseren "Hundepaß" dann nur die Maulkorbbefreiung verzeichnet wäre. Das hieße dann für uns, daß der Hund auch in anderen Städten und Gemeinden niemals von der Leine dürfte. § 11 der Verordnung besagt aber doch gerade, daß kommunale Regelungen von der Verordnung unberührt bleiben!
Nun meine Frage: DÜRFEN DIE DAS???
Über Infos würde ich mich sehr freuen.
nelehi & Henry