Landeshundegesetz NRW gilt ab heute !

hi

danke wolfgang das du da nochmal nachgefragt hast nun weiß ich wenigstens genau bescheit

bis dann nadine und dasy
 
  • 25. April 2024
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Hi ambulldog ... hast du hier schon mal geguckt?
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Neues Landeshundegesetz: "Der selbe Humbug wie die Landes-Hundeverordnung"


Siegen/NRW, 9.1.03

Eindeutig Stellung bezieht Jürgen Foß, Geschäftsführer des Tierschutzvereins Siegen, zum neuen Landeshundegesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten ist: "Das ist der selbe Humbug wie die Landeshundeverordnung."

"Rasselisten sind um Hunde gekürzt worden, die kaum auftauchen, oder die es nicht gibt", ärgert sich Tierschützer Foß, der die im Gesetz geforderten Rasselisten für unbrauchbar zur Gefahrenabwehr hält.

"Es gibt gefährliche Hunde und gefährliche Hundehalter, gegen die muss etwas getan werden", meint Foß. Seiner Ansicht nach aber müsse der Gesetzgeber beim Handel und der Tierzucht eingreifen.

Das neue Landeshundegesetz, das aus einer überarbeiteten Fassung der Landeshundeverordnung hervorgegangen ist, bringt auch Nachteile, so Foß. Er glaubt, dass die Tiere in Folge des Gesetzes weiter ins Tierheim gebracht werden. Die Kommunen tragen gemeinsam mit den Tierheimbetreibern die Verantwortung für die Tiere bzw. Fundtiere, müssen für deren Unterhalt sorgen.

Die Aufgabe, sich um die Tiere zu kümmern, ist dem Tierheim übertragen worden. Derzeit laufen Verhandlungen über die Höhe der Betriebskostenzuschüsse, die die Kommunen an das Siegener Tierheim zahlen müssen.Die Stadt Netphen zahlt beispielsweise für den laufenden Betrieb 10 300 Euro jährlich, doppelt soviel wie im vergangenen Jahr. Der Zuschuss richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune. "Das ist nicht gerecht. Eine Stadt wie Siegen nimmt das Tierheim viel mehr in Anspruch als kleinere Kommunen", so Netphens Kämmerer Heinz-Joachim Hengstenberg.

Das wird auch von anderen Kommunen so gesehen und ist ebenfalls Gegenstand der "schwierigen Verhandlungen", wie Teilnehmer berichten. Die tatsächliche Höhe der Betriebskosten für die Unterbringung der Tiere soll von unabhängiger Stelle geprüft werden.

Mit einem Verhandlungsergebnis wird im Frühjahr gerechnet.

Eine Neuregelung aus dem Gesetzestext lehnt der Tierschutzverein Siegen generell ab. Demnach müssen Interessenten, die einen Rasselisten-Hund haben wollen, nicht mehr den Sachkundenachweis erbringen. Wie das zuständige Umweltministerium ausführt, sieht die jetzige Regelung einen befristeten, sechsmonatigen "Pflegevertrag" zwischen Tierheim und Hundehalter vor. In dieser Zeit müssen die Halter den Sachkundenachweis und andere Voraussetzungen wie Haftpflichtversicherung etc. erbringen. Das soll Tierheimen erleichtern, Hunde weiter zu vermitteln.Der Siegener Tierschutzverein will hingegen an der alten Regelung festhalten. Auch weiterhin müssten Interessenten einen Sachkundenachweis vorlegen, wenn sie einen Hund aus dem Heim holen. "Das machen wir aber nicht, weil wir das so toll finden", sagt Jürgen Foß, "sondern weil wir wollen, dass die Hunde langfristig ein Zuhause finden."

Der Verein will damit vorbeugen, dass die Interessenten die Hunde nach kurzer Zeit zurückbringen, weil sie keine behördliche Erlaubnis bekommen.
 
:crazy:
Vergleich der Geldstrafen

Aus dem Bußgeldkatalog

innerhalb geschlossener Ortschaften über 70 km/h schneller als erlaubt 425,- EUR
unter
Alkohol, Cannabis, Heroin, Kokain,
Morphin, Amphetamine, Ecstasy
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR,

Summe 1175,-- Euro

Im Vergleich zur Ordnungswidrigkeit Landeshundegesetz NRW max. 100.000,-- Euro

entspricht 85x mit über 100 km/h unter Alkohol oder Drogeneinfluß durch die 30er-Zone rasen

unter welchem Einfluß standen wohl die verantwortlichen Politiker?

auch kurios bei der Umrechnung der Tagessätze

eigentlich beziehen sich Geldstrafen auf max. 360 Tagessätze
Berechnung des Tagessatzes reales monatl. Nettoeinkommen : 30

100.000,-- Euro : 360 Tagessätze = 277,77778Euro x 30 Tage = 8333,33Euro Nettoeinkommen

aha also alles dicke Bonzen hier 
:)
 
Original geschrieben von Wulf
:crazy:
Vergleich der Geldstrafen

Aus dem Bußgeldkatalog

innerhalb geschlossener Ortschaften über 70 km/h schneller als erlaubt 425,- EUR
unter
Alkohol, Cannabis, Heroin, Kokain,
Morphin, Amphetamine, Ecstasy
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR,

Summe 1175,-- Euro
Ordnungswidrigkeiten zusammenzählen funktioniert nicht, da dann eine Tateinheit besteht und der höchste Satz gewählt wird (bei zeitlich und räumlichem Zusammenhang).

entspricht 85x mit über 100 km/h unter Alkohol oder Drogeneinfluß durch die 30er-Zone rasen

Geht nicht, da ist längst der Führerschein weg.

auch kurios bei der Umrechnung der Tagessätze

eigentlich beziehen sich Geldstrafen auf max. 360 Tagessätze
Berechnung des Tagessatzes reales monatl. Nettoeinkommen : 30

100.000,-- Euro : 360 Tagessätze = 277,77778Euro x 30 Tage = 8333,33Euro Nettoeinkommen

Setzt sich anders zusammen: der Richter bestimmt die Gesamtstrafe nach gesetzlichem Strafmaß i.V.m. Einkommen und legt dann die Höhe und Anzahl der Tagessätze fest. Dabei kommt er nicht über die Gesamtsumme raus.

Auch NRW wird früher oder später einen Bußgeldkatalog wie BW mit Empfehlungen der Strafhöhe zusammenstellen, wenn sie es nicht schon haben. Trotz der Möglichkeiten wie auch im Ordnungswidrigkeitenbereich bzgl. Umweltschutz, Gaststättengesetz usw. wo mehrere tausend Euro Strafe möglich sind, wird das nur in seltenen Fällen angewandt.

Indiskutabel, daß die Strafen bzw. das ganze Gesetz so oder so unnötig ist!
 
ich hab gehört, sachkunde hat auch automatisch der, der mit hunden handelt *würg* stimmt das?!
 
:) na klar she. dieses oberironisch gemeinte rechenbeispiel sollte
nur die kuriosität der möglichen 100000 Euro hervorheben.
deshalb auch die vielen smilies.:)
 
gleichzeitiges Führen "gefährlicher hunde"

??????????????
In unserer Bochumer Zeitung steht, daß ich nicht gleichzeitig 2 "gefährliche Hunde" führen darf.

Jetzt versteh ich gar nichts mehr! Mir wurde beim Ordnungsamt damals nach dem Wesenstest gesagt, Balto sei nun nach Bestehen als "ganz normaler" Hund einzustufen. Einziger Unterschied eigentlich für mich, daß er nur ab 18 geführt werden darf und ich, wenn ich ihn ableine, die anderen nicht laufen lassen darf.

Ist er denn nun ein "Gefährlicher", oder gilt dies nicht, weil er den Wesenstest bestanden hat? Der Hund meines Freundes hat auch den Test bestanden, ab und zu nimmt er beide Schlappohren mit - ist dies nun verboten?????

Herzliche Grüße
Marion
 
ich blick da jetzt auch nicht mehr durch
brauch ich jetzt für meine american bulldog eine begleithundeprüfung oder reicht es wenn ich den hundeführerschein hab
ob sie nun eine maulkorbpflicht hat oder nicht weiss ich auch nicht
gut ist nur das es ein öffentliches interesse daran gibt das ich sie halte (ich hab sie aus dem tierheim)
was das meiner bulldog und mir nun für vorteile bringt
keine ahnung
was ich aber ganz sicher weiss ist das ich tierische kopfschmerzen bekommen hab als ich mir das neue landeshundegesetz durchgelesen hab


:verwirrt:
 
Meines Wissens bleiben in NRW Liste 1 - Hunde "gefährlich" laut Gesetz, egal ob der Wesenstest bestanden wurde oder nicht. Meine 2 Staffbulls dürfte ich trotz mehrfacher Prüfungen (OB1, BH, TT) und Wesenstest sowie Leinenbefreiung eigentlich nicht zusammen ausführen.
Mögliche Konsequenz: Einziehung, Bußgeld bis 100.000Euro...
:(
Je nach OA wurde ja schon die LHV sehr unterschiedlich gehandhabt, mir wurde damals gesagt, solange nichts passiert, gäbe es für das Amt keine Veranlassung einzuschreiten. Offiziell gibt es solche Statements natürlich nicht und eine Rechtssicherheit dahingehend kann es für uns nicht geben.
Gruß
bones
 
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