Landeshundegesetz NRW - ganz aktuell!

tessa

KSG-Dobi-Dompteuse™
20 Jahre Mitglied
Wie schon in den Medien bekannt wurde, hat Bärbel Höhn heute das neue Landeshundegesetz vorgestellt.

Auf gibts das zum Nachlesen, ist zu lang um es hier reinzusetzen.
Fakt: 2 Rasselisten, insgesamt 14 Rassen wie von der ArgeVet vorgeschlagen.

Guckt´s Euch mal an.

Gruß
tessa



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Sorry, hier der direkte Link:


gruß
tessa



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Die Frau (Bezeichnung kurzfristig geändert) lernt wohl nie dazu, wenn ich so einen Stuss schon lese:

"feste Hand" von Halter und Aufsichtsperson

manta01.gif

shevoice
 
Eiskalt gesagt, ich bin froh dort nicht leben zu müssen.
Wer hat diese unfähige Person eigentlich gewählt?

Susann
 
Der wirklich einzige Punkt, der von mir persönlich befürwortet wird, ist die generelle Anleichpflicht in öffentlichen Verkehrsräumen für ALLE Hunde.

Den Rest kannste klemmen, auch, wenn diverse Rassen gestrichen wurden.

Sab.

Nachtrag: Ergänzend hierzu nochmal der Entwurf der ArgeVet v. 11/2001:





Tierschinder von heute sind Schmökels von morgen.
 
Es ist zum ko...

Die hört einfach nicht auf, was kann mann denn gegen sojemanden tun?
(Ich weiß nichts, aber das mußte jetzt mal raus)
Gabi und 8 Pfoten
 
Hier der Link mit komplettem Gesetzentwurf:


Solch ein Schwachsinn, ist nicht besser als die jetztige LHV
frown.gif
redface.gif


WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.

Jetzt mit AWARD-Vergabe
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sabine G:
Der wirklich einzige Punkt, der von mir persönlich befürwortet wird, ist die generelle Anleichpflicht in öffentlichen Verkehrsräumen für ALLE Hunde.

Sab.

[/quote]

Diesem Punkt kann ich aber nur bedingt zustimmen. Bei uns gilt Gott sei Dank die Anleinpflich nur in bebauten Gebieten. Nach der Rechtssprechung im neuen Gesetz darf man den Hund auch draussen auf Feld und Wiese nicht mehr frei laufen lassen, zum Glück würde das dann aber ja sowieso jeden Hundehalter betreffen.

So viele Hundeauslaufflächen, wie dann benötigt werden würden, wird es nie in D geben und wer dann nicht ein großes Grundstück sein eigen nennen kann, der macht sich dann generell strafbar, da er dem Tierschutz nicht nach kommt.

Christian
 
Hallo Sabine,

in §11 über grosse Hunde steht aber noch zusätzlich:

(6)Grosse Hunde sind ausserhalb eines befriedeten Besitztums auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen...

Heisst das immer und überall? Meiner Interpretation nach ja.

Zuvor die Sache mit: innerhalb bebauter Gebiete ist jetzt ganz weg.

Das ist ein Hammer. Ist das überhaupt mit dem Tierschutz vereinbar. Und was ist mit den Soka´s. die sich die Leinenbefreiung teuer erarbeiten mussten.

Das sie sich von ihrem Rassenwahn nicht abbringen ließ,
war ja klar und darum nicht mehr überraschend.

Grübelnde, kopfschüttelnde Grüsse


Elke mit Shari
 
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