Landeshundegesetz. Expertenmeinungen zu Rasselisten sind nicht gefragt, sondern überflüssig
Köln, 30.6.02
Das Landeshundegesetz wird entgegen ursprünglichen Ankündigungen doch nicht mehr vor der Sommerpause kommen, weil sich die Fraktionen von SPD und Grünen, die den Entwurf eingebracht hatten, mit ihren Beratungen noch Zeit lassen. An diesem Freitag steht stattdessen ein Antrag der CDU auf der Tagesordnung, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und bis Jahresende einen neuen zu erarbeiten, in den die Anregungen von Sachverständigen eingehen sollen.
Hintergrund ist eine Expertenanhörung, zu der SPD und Grüne Ende April eingeladen hatten. Darin „haben fast alle Sachverständigen den Gesetzentwurf in allen zentralen Punkten massiv kritisiert und Verbesserungsvorschläge eingebracht“, begründet die CDU-Fraktion ihren Antrag. Sie befürchtet, dass sich der Fehler der derzeit geltenden Landeshundeverordnung wiederholen werde, in die der externe Sachverstand nicht eingeflossen sei. Es ist jedoch absehbar, dass der Antrag mit der Mehrheit von SPD und Grünen abgelehnt wird.
Deren Fraktionen sind mit der Beratung des Gesetzes bisher nicht fertig geworden. Grünen-Fraktionsvize Reiner Priggen rechnet mit der Einbringung in den Landtag nach der Sommerpause. „Wir haben da auch keine Eile, schließlich gilt die Landeshundeverordnung, bis sie durch das Gesetz abgelöst wird“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Als Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf gilt ein Verzicht auf die generelle Anleinpflicht ohne Ausnahme für alle größeren Hunde als sicher. Laut Priggen hatte die SPD darauf gegen den Willen der Grünen bestanden. Die SPD habe aber eingesehen, dass dies eine unverhältnismäßige Verschärfung darstelle. Anfangs war argumentiert worden, dies entspreche lediglich den bereits bestehenden kommunalen Regelungen. Aus den Expertenanhörungen habe man sehr wohl Anregungen mitgenommen, sagte Priggen, etwa zur Beschaffenheit der vorgeschriebenen Leinen für Listenhunde und über die konkreten Vorschriften über die Identitäts-Chips, mit denen Hunde künftig gekennzeichnet werden müssen.
Vom eigentlichen Ansatz des Gesetzes, den Rasselisten, werde man jedoch nicht abrücken, obwohl sie von fast allen Experten als unbegründet und der Sicherheit der Bevölkerung nicht dienlich kritisiert worden waren. „Gesundheitsgesetze werden schließlich auch nicht von Chirurgen gemacht“, kontert Priggen den Vorwurf, den Sachverstand von Hunde-Experten unberücksichtigt zu lassen. Im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ ließ er durchblicken, dass er die umstrittenen Listen zwar nicht für „der Weisheit letzten Schluss“ halte, es letztlich aber auch um politische Umsetzbarkeit gehe. NRW orientiere sich an einem entsprechenden Beschluss der Innenministerkonferenz. Damit solle eine Harmonisierung unter den Ländern herbeigeführt werden.
Unterdessen hat die Mitte-rechts-Koalition in Hamburg angekündigt, ihre Hundeverordnung kippen zu wollen. In Hamburg ereignete sich vor zwei Jahren die tödliche Hunde-Attacke auf ein Kind, die Anlass für die drastischen Hundeverordnungen der Länder war. Nun will man dort „weg von einer rassegebundenen Klassifizierung hin zu einer individuellen Einschätzung der Gefährlichkeit“, so die Sprecher von CDU, FDP und Schill-Partei.
Auslöser für diese Überlegung seien die fortgesetzten Beißunfälle in ganz Deutschland mit Hunden nicht gelisteter Rassen. Eine neue Verordnung, die alle Hundehalter mehr in die Verantwortung nimmt und ihnen eine Sachkundeprüfung abverlangt, soll noch vor der Sommerpause eingebracht und später als neue Musterverordnung im Bundesrat vorgelegt werden.
Köln, 30.6.02
Das Landeshundegesetz wird entgegen ursprünglichen Ankündigungen doch nicht mehr vor der Sommerpause kommen, weil sich die Fraktionen von SPD und Grünen, die den Entwurf eingebracht hatten, mit ihren Beratungen noch Zeit lassen. An diesem Freitag steht stattdessen ein Antrag der CDU auf der Tagesordnung, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und bis Jahresende einen neuen zu erarbeiten, in den die Anregungen von Sachverständigen eingehen sollen.
Hintergrund ist eine Expertenanhörung, zu der SPD und Grüne Ende April eingeladen hatten. Darin „haben fast alle Sachverständigen den Gesetzentwurf in allen zentralen Punkten massiv kritisiert und Verbesserungsvorschläge eingebracht“, begründet die CDU-Fraktion ihren Antrag. Sie befürchtet, dass sich der Fehler der derzeit geltenden Landeshundeverordnung wiederholen werde, in die der externe Sachverstand nicht eingeflossen sei. Es ist jedoch absehbar, dass der Antrag mit der Mehrheit von SPD und Grünen abgelehnt wird.
Deren Fraktionen sind mit der Beratung des Gesetzes bisher nicht fertig geworden. Grünen-Fraktionsvize Reiner Priggen rechnet mit der Einbringung in den Landtag nach der Sommerpause. „Wir haben da auch keine Eile, schließlich gilt die Landeshundeverordnung, bis sie durch das Gesetz abgelöst wird“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Als Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf gilt ein Verzicht auf die generelle Anleinpflicht ohne Ausnahme für alle größeren Hunde als sicher. Laut Priggen hatte die SPD darauf gegen den Willen der Grünen bestanden. Die SPD habe aber eingesehen, dass dies eine unverhältnismäßige Verschärfung darstelle. Anfangs war argumentiert worden, dies entspreche lediglich den bereits bestehenden kommunalen Regelungen. Aus den Expertenanhörungen habe man sehr wohl Anregungen mitgenommen, sagte Priggen, etwa zur Beschaffenheit der vorgeschriebenen Leinen für Listenhunde und über die konkreten Vorschriften über die Identitäts-Chips, mit denen Hunde künftig gekennzeichnet werden müssen.
Vom eigentlichen Ansatz des Gesetzes, den Rasselisten, werde man jedoch nicht abrücken, obwohl sie von fast allen Experten als unbegründet und der Sicherheit der Bevölkerung nicht dienlich kritisiert worden waren. „Gesundheitsgesetze werden schließlich auch nicht von Chirurgen gemacht“, kontert Priggen den Vorwurf, den Sachverstand von Hunde-Experten unberücksichtigt zu lassen. Im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ ließ er durchblicken, dass er die umstrittenen Listen zwar nicht für „der Weisheit letzten Schluss“ halte, es letztlich aber auch um politische Umsetzbarkeit gehe. NRW orientiere sich an einem entsprechenden Beschluss der Innenministerkonferenz. Damit solle eine Harmonisierung unter den Ländern herbeigeführt werden.
Unterdessen hat die Mitte-rechts-Koalition in Hamburg angekündigt, ihre Hundeverordnung kippen zu wollen. In Hamburg ereignete sich vor zwei Jahren die tödliche Hunde-Attacke auf ein Kind, die Anlass für die drastischen Hundeverordnungen der Länder war. Nun will man dort „weg von einer rassegebundenen Klassifizierung hin zu einer individuellen Einschätzung der Gefährlichkeit“, so die Sprecher von CDU, FDP und Schill-Partei.
Auslöser für diese Überlegung seien die fortgesetzten Beißunfälle in ganz Deutschland mit Hunden nicht gelisteter Rassen. Eine neue Verordnung, die alle Hundehalter mehr in die Verantwortung nimmt und ihnen eine Sachkundeprüfung abverlangt, soll noch vor der Sommerpause eingebracht und später als neue Musterverordnung im Bundesrat vorgelegt werden.