Kriminalfälle

Der Fall ist ganz furchtbar. Der Verdächtige ist schon einmal wegen einer ähnlichen Tat angeklagt gewesen, vor etlichen Jahren, und musste mangels Beweisen freigesprochen werden.
In seinem Keller haben sie kürzlich eine Säge mit Blutanhaftungen von Sophie le Tan gefunden.
Ja... Er war schon gleich nach ihrem Verschwinden verdächtigt worden, aber offenbar konnte er Blutspuren der Vermissten, die in seiner Wohnung gefunden wurden, damit erklären, daß sie sich bei der Besichtigung dieser Mietwohnung am Finger verletzt hatte... Also, bin ich da wieder zu "negativ", oder warum kauft man diesem Typen in solch einer Situation so eine Geschichte ab? Den hätte man doch vollständig "auf links ziehen" müssen im Anschluss.
 
  • 24. April 2024
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Also, bin ich da wieder zu "negativ", oder warum kauft man diesem Typen in solch einer Situation so eine Geschichte ab? Den hätte man doch vollständig "auf links ziehen" müssen im Anschluss.
Hat man ihm ja nicht abgekauft. Der sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft (in Frankreich geht das, in Deutschland undenkbar).
 
Danke für den Link.

Megaschlimmer Fall.
Und das Thema Freigang ist sowieso etwas, was mich schon oft beschäftigt hat und wofür mir leider das Verständnis völlig fehlt.

Erst kürzlich habe ich noch eine Doku über einen "Rotlichtkönig" gesehen, der wegen Steuerhinterziehung "einsaß", der dann aber im "offenen Vollzug" die Gunst der Stunde genutzt und sich ins Ausland abgesetzt hatte. Zwar konnte seine Frau in irgendwann überreden, wieder zurück zu kommen und es handelte sich ja auch "nur" um einen Steuerhinterzieher und nicht um einen Mörder oder Vergewaltiger, aber da fragte ich mich trotzdem, ob das überhaupt eine Strafe sein kann, wenn man "nur" die Nächte in einem Gefängnis verbringen muß und sonst weiterhin ganz normal seinem Tagwerk nachgehen kann?

Bei "Kapitalverbrechen", also bei wirklich schweren Straftaten habe ich für Freigänge grundsätzlich null Verständnis.
 
aber da fragte ich mich trotzdem, ob das überhaupt eine Strafe sein kann, wenn man "nur" die Nächte in einem Gefängnis verbringen muß und sonst weiterhin ganz normal seinem Tagwerk nachgehen kann?
Ich finde das meistens sinnvoll. Man weiß ja, dass lange Freiheitsstrafen irgendwann keinen "Strafeffekt" mehr haben und dem Sozialverhalten von den Insassen auch absolut nicht gut tun. Sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren ist schwierig und wird schwieriger, je länger sie sitzen. Man unterschätzt das, ein erwachsener Mensch der jeden Abend in die Zelle muss, geht nicht normal seinem Tagwerk nach. Er ist immernoch unfrei und er leidet darunter auch und wird kontrolliert (wie gewünscht).

In diesem Fall aber, war der Täter in Sicherungsverwahrung und das weil er als gefährlich für uns alle gilt. Das verstehe ich dann auch nicht.
Vorallem ist das für die Angehörigen einfach nur verrückt, wenn sie erfahren dass der Täter "sicherungsverwahrt" IST. Das ist doch bekloppt.
Vielleicht kann @HSH-Halter uns da aufklären, warum es da unbegleiteten Freigang gibt?
 
Ich finde das meistens sinnvoll. Man weiß ja, dass lange Freiheitsstrafen irgendwann keinen "Strafeffekt" mehr haben und dem Sozialverhalten von den Insassen auch absolut nicht gut tun. Sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren ist schwierig und wird schwieriger, je länger sie sitzen. Man unterschätzt das, ein erwachsener Mensch der jeden Abend in die Zelle muss, geht nicht normal seinem Tagwerk nach. Er ist immernoch unfrei und er leidet darunter auch und wird kontrolliert (wie gewünscht)

In meinem Beispiel mit dem Rotlichtkönig hatte ich eben nicht den Eindruck, daß der Mann sich massiv eingeschränkt fühlte und darunter litt. Er fühlte sich schlimmstenfalls "belästigt" davon, daß er die Nächte nicht Zuhause oder in seinem Etablissement verbringen durfte. Und allabendlich genervt zu sein reicht nicht, um als echte Strafe durchzugehen - finde ich.
Aber gut, mich fragt ja auch keiner...;)

Tatsächlich sehe ich da aber auch nochmal Unterschiede zwischen einem Steuersünder oder Betrüger und einem Mörder oder Vergewaltiger. Allerspätestens wenn bereits Sicherungsverwahrung im Spiel ist, würde ich keinerlei "Zugeständnisse" mehr erlauben. Wer Verbrechen begangen hat, die eine Sicherungsverwahrung nach sich ziehen, muß mit den Konsequenzen leben.
 
Und allabendlich genervt zu sein reicht nicht, um als echte Strafe durchzugehen - finde ich.
Ich glaube das ist schon mehr als genervt, sonst hätte er sich ja auch nicht absetzen müssen ;) Wir sind frei. Was das eigentlich bedeutet, begreift man vermutlich erst, wenn man es nicht mehr ist.
Und wie gesagt, bei langjährigen Haftstrafen, gibt es keinen psychologischen Strafeffekt mehr. Wir sind da zwar nicht so extrem wie Hunde und können die Strafe logisch noch einem Vergehen zu ordnen :D , aber man arrangiert sich und lebt so dahin, ohne direkten Tatbezug.

. Wer Verbrechen begangen hat, die eine Sicherungsverwahrung nach sich ziehen, muß mit den Konsequenzen leben.
Die Sicherungsverwahrung ist ja keine direkte Strafe, das darf man nicht vergessen. Ist eine heikle Sache, jemanden auf Verdacht ZUKÜNFTIGER Straftaten einzusperren. Deswegen sagt man auch, dass die Verwahrten ein "Sonderopfer" für die Allgemeinheit bringen, denn sie haben ihre Strafe bereits verbüßt idR. Und die Verwahrung ist unbefristet, das ist wie gesagt eine heikle Sache.
Aber wenn das angewendet wird, verstehe ich das mit dem unbegleiteten Freigang halt nicht.
 
Ich finde das meistens sinnvoll. Man weiß ja, dass lange Freiheitsstrafen irgendwann keinen "Strafeffekt" mehr haben und dem Sozialverhalten von den Insassen auch absolut nicht gut tun. Sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren ist schwierig und wird schwieriger, je länger sie sitzen. Man unterschätzt das, ein erwachsener Mensch der jeden Abend in die Zelle muss, geht nicht normal seinem Tagwerk nach. Er ist immernoch unfrei und er leidet darunter auch und wird kontrolliert (wie gewünscht).

In diesem Fall aber, war der Täter in Sicherungsverwahrung und das weil er als gefährlich für uns alle gilt. Das verstehe ich dann auch nicht.
Vorallem ist das für die Angehörigen einfach nur verrückt, wenn sie erfahren dass der Täter "sicherungsverwahrt" IST. Das ist doch bekloppt.
Vielleicht kann @HSH-Halter uns da aufklären, warum es da unbegleiteten Freigang gibt?

Das ist im Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz der Bundesländer geregelt. Offener Vollzug für Sicherungsverwahrte ist völlig normal. Es gibt ihn aus den gleichen Gründen, aus denen es offenen Vollzug für normale Haftinsassen gibt: Der Haftinsasse (in diesem Fall Sicherungsverwahrte) soll auf ein Leben nach der Haft vorbereitet werden.
Ich weiß jetzt nicht um welchen Fall es geht, aber ich nehme an, der Sicherungsverwahrte steht vor einer möglichen Entlassung aus der Sicherungsverwahrung? Es braucht für den offenen Vollzug ja bestimmte Voraussetzungen. Eine günstige Prognose, eine baldige Haftentlassung, u.ä.

Für Außenstehende mag das paradox erscheinen, denn warum ist die Person in Sicherungsverwahrung, wenn sie zur Haftentlassungsvorbereitung in den offenen Vollzug darf? Aus einem einfachen Grund: Wer nach seiner regulären Haftstrafe in die Sicherungsverwahrung kommt, kann nicht zurück in die normale Haft. Das ist rechtlich in Deutschland nicht möglich. Wird also jemand aus der Sicherungsverwahrung heraus entlassen und man möchte ihn darauf bestmöglich vorbereiten, muss man Maßnahmen wie den offenen Vollzug für Sicherungsverwahrte schaffen.
 
Darüber haben sie tatsächlich nichts berichtet.

Weil es nicht medienwirksam ist. ;)

Ich will keine Straftäter in Schutz nehmen. Wer in der Sicherungsverwahrung landet hat einiges auf dem Kerbholz. Trotzdem berichten Medien gerne einseitig und reißerisch, vor allem wenn es um Sicherungsverwahrte geht.
 
ch will keine Straftäter in Schutz nehmen. Wer in der Sicherungsverwahrung landet hat einiges auf dem Kerbholz. Trotzdem berichten Medien gerne einseitig und reißerisch, vor allem wenn es um Sicherungsverwahrte geht.
Ich hab den Beitrag oben gepostet. Eigentlich haben die sich sehr sachlich damit auseinandergesetzt was passiert ist und das mit Schöffen diskutiert. Es hätte gut reingepasst, eine evtl. Entlassung zu erwähnen. Aber womöglich bin ich da auch in eine pseudo- seriöse Falle getappt ;)
Nunja, jetzt ists zu spät und er sitzt immernoch/wieder in der Verwahrung.
 
Ich hab den Beitrag oben gepostet. Eigentlich haben die sich sehr sachlich damit auseinandergesetzt was passiert ist und das mit Schöffen diskutiert. Es hätte gut reingepasst, eine evtl. Entlassung zu erwähnen. Aber womöglich bin ich da auch in eine pseudo- seriöse Falle getappt ;)
Nunja, jetzt ists zu spät und er sitzt immernoch/wieder in der Verwahrung.

Bei einem Titel wie "Das soll Recht sein? Risiko Freigänger" scrolle ich weiter, weil ich keine sachliche Berichterstattung erwarte. :lol:
 
Bei einem Titel wie "Das soll Recht sein? Risiko Freigänger" scrolle ich weiter, weil ich keine sachliche Berichterstattung erwarte. :lol:
:) Ich fands nicht einseitig. Es geht dort um Urteile die unserem Rechtsempfinden widersprechen. Die werden dort erklärt und diskutiert.
 
Der Fall des Mordes (ich sag dazu Mord, obwohl das Gericht das für Totschlag gehalten hat) an Judith hat mich total erschüttert. Eben weil der Täter eigentlich hinter Schloss und Riegel hätte sein sollen.
Der hatte ne einschlägige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung und wurde zwischendurch in einer Klinik zwecks Alkoholentzug therapiert. Und dabei offenbar so behandelt, wie irgendein x-beliebiger Kunde dieser Klinik, ohne seine Gefährlichkeit, für die er ja die Sicherungsverwahrung kassiert hatte, in irgendeiner Weise zu berücksichtigen.
Und als erstes ließ sein Therapeut dann mal ein paar Akten über ihn verschwinden, als die Klinik von der Polizei durchsucht wurde. Ganz übel.
Und der arme Vater hat seine ermordete Tochter selbst gesucht und tot gefunden, weil die Polizei ihn vertröstet hat und nicht suchen wollte. Und wurde dann zuerst noch selbst verdächtigt.
 
Wenn ich die Doku von Crabat aber richtig verstanden habe plus mein sparsames Halbwissen über den Fall gibt es wohl keinen einzigen stichhaltigen Beweis für seine Schuld ? Das stärkste Indiz ist die DNA an der Kaugummiverpackung, die (nachträglich?) gefunden wurde und selbst deren Interpretation ist wohl nicht einstimmig gewesen.

Deshalb besteht hier wohl auch die reale Möglichkeit, daß der Typ sogar freigesprochen wird.
 
Deshalb besteht hier wohl auch die reale Möglichkeit, daß der Typ sogar freigesprochen wird.
Hm, eher nicht mehr. Ich denke es GAB die Möglichkeit im ersten Verfahren. Nachdem seine Berufung abgelehnt wurde, glaube ich nicht dass es noch Zweifel an seiner Täterschaft gibt.
Es gab DNA an ihrer Brille, an der Kaugummipackung und DNA-Fragmente unter ihren Fingernägeln. Außerdem war die Tat im Hergang typisch für ihn und er hatte Kratzer. Dann eben noch räumliche Nähe und Möglichkeit.
Zusammengenommen sind das starke Indizien, wenn auch keine Beweise. Aber sie reichten dem Gericht um die Tötung ihm zuzuschreiben.
 
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