Soweit ich es gelesen habe hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Verstoß gegen Führungsmaßnahmen am 8.09.eröffnet und Haftbefehl beantragt, wegen Verdunklungs- und Fluchtgefahr.
Das wurde vom Gericht jedoch nicht bearbeitet, weil die Akte von der Staatsanwaltschaft nach drei Tagen immer noch nicht eingegangen war.
(Man glaubt es nicht. )
Das wurde vom Gericht jedoch nicht bearbeitet, weil die Akte von der Staatsanwaltschaft nach drei Tagen immer noch nicht eingegangen war.
(Man glaubt es nicht. )