- Crabat
Ist das so? Normalerweise darf auch bei neuen Beweisen nicht zweimal verhandelt werden, sofern es ein rechtskräftiges Urteil gibt, oder?aber angeklagt und freigesprochen wurde
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Ist das so? Normalerweise darf auch bei neuen Beweisen nicht zweimal verhandelt werden, sofern es ein rechtskräftiges Urteil gibt, oder?aber angeklagt und freigesprochen wurde
Richtig. Aber das genau steht jetzt in solchen Fällen zur Diskussion.Ist das so? Normalerweise darf auch bei neuen Beweisen nicht zweimal verhandelt werden, sofern es ein rechtskräftiges Urteil gibt, oder?
Wie weit man im Bundesjustizministerium ust, weiß ich nicht. Aber es ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig 2 BvR 900/22.Danke @embrujo das meinte ich. Dachte aber, es wäre noch nicht abgeschlossen. Hat denn eine parlamentarische Überprüfung stattgefunden?