27.12.2000
Was die Hundehalter so alles für die Prüfung wissen müssen
Kreis Kleve. Das Veterinäramt des Kreises Kleve führt für Halter der in der Anlage 2 der Landeshundeverordnung genannten Hunderassen die erforderliche Sachkundeprüfung für das Halten von Hunden durch.
In einem Fragekatalog müssen die Hundehalter schriftlich von einem Prüfungsausschuss des Veterinäramtes der Kreises ausreichende Kenntnisse in verschiedenen Bereichen nachweisen. Dazu gehören auch Kenntnisse über das Sozialverhalten und die Ausdrucksformen des Hundes, über Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene sowie über das Erkennen typischer Gefahrensituationen mit Hunden.
Die Prüfungen sollen am 6. Februar, 5. März und 7. März 2001 durchgeführt werden. Anmeldungen zur Prüfung sind spätestens bis zum 19. Januar 2001 bei der Kreisverwaltung Kleve, Abteilung Veterinärangelegenheiten, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve einzureichen. Die Prüfungsgebühr beträgt 40 Mark.
Zu den Hunderassen der Anlage 2, für die nach der Landeshundeverordung gefordert wird, gehören unter anderem der Briard, Dobermann, Komodor und Rottweiler. Die komplette 29 Hunderassen umfassende Liste kann auf der Homepage des Kreises und dort unter dem Link Presse & Öffentlichkeit eingesehen werden.
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Was die Hundehalter so alles für die Prüfung wissen müssen
Kreis Kleve. Das Veterinäramt des Kreises Kleve führt für Halter der in der Anlage 2 der Landeshundeverordnung genannten Hunderassen die erforderliche Sachkundeprüfung für das Halten von Hunden durch.
In einem Fragekatalog müssen die Hundehalter schriftlich von einem Prüfungsausschuss des Veterinäramtes der Kreises ausreichende Kenntnisse in verschiedenen Bereichen nachweisen. Dazu gehören auch Kenntnisse über das Sozialverhalten und die Ausdrucksformen des Hundes, über Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene sowie über das Erkennen typischer Gefahrensituationen mit Hunden.
Die Prüfungen sollen am 6. Februar, 5. März und 7. März 2001 durchgeführt werden. Anmeldungen zur Prüfung sind spätestens bis zum 19. Januar 2001 bei der Kreisverwaltung Kleve, Abteilung Veterinärangelegenheiten, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve einzureichen. Die Prüfungsgebühr beträgt 40 Mark.
Zu den Hunderassen der Anlage 2, für die nach der Landeshundeverordung gefordert wird, gehören unter anderem der Briard, Dobermann, Komodor und Rottweiler. Die komplette 29 Hunderassen umfassende Liste kann auf der Homepage des Kreises und dort unter dem Link Presse & Öffentlichkeit eingesehen werden.
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